Reifenspuren im Treppenhaus durch Hochtragen des Rennrads

  • Hallo zusammen...

    und vorab danke für die Hilfe und dieses hilfreiche Forum.

    Hier eine Situationsbeschreibung und im Anschluss ein paar Fragen, mit der Bitte um Hilfe:

    Heute kam unser Vermieter vorbei und machte uns auf den Umstand aufmerksam, dass bis zur 4., obersten Etage unserer Hauses Reifenspuren von Rennrädern an den Wänden des Treppenhauses vorhanden sind. Dass ein Teil dieser Spuren von uns ist, stimmt, was wir ihm gegenüber auch nicht abgestritten haben. Eine Stunde später kam eine Mail vom Vermieter eingeflogen, mit der Drohung den "Schaden vorsorglich der Versicherung zu melden", das Treppenhaus ohne Schlieren fachmännisch zu reinigen. Er gehe allerdings davon aus, dass uns letzteres nicht gelingen würde und will sich von dieser Tatsache auch am kommenden Freitag persönlich überzeugen kommen. Im Anschluss würde er das ganze gerne in Auftrag geben (Maler) und uns dann die Kosten auferlegen.

    Dazu noch einige Facts:

    - Laut Mietvertrag ist es nicht verboten die Fahrräder in der Wohnung zu parken (laut 7 C 127/93 wäre das in diesem Fall sowieso nicht rechtens)

    - einen Keller gibt es zwar, den kann man aber im Handumdrehen aufbrechen (Holzverschlag; Schieber mit 2 Holzschrauben gesichert), weswegen es uns nicht zumutbar erscheint, unsere Rennräder dort unterzubringen

    - einem sicheren Fahrradkeller kommt der Vermieter, trotz Versprechungen, seit Monaten nicht nach

    - es ist nicht gesagt, dass alle Reifen- und sonstige Spuren von uns sind, obwohl es wahrscheinlich ist, dass jene in der 4. Etage von uns sind (Treppenhaus verengt sich)

    Daher die Fragen:

    - Was würde in diesem Fall als herkömmliche Abnutzung gelten und wäre unter den gegeben Umständen zu tolerieren?

    - Reicht es (Frage 1), wenn wir die Spuren nach bestem Wissen und Gewissen reinigen oder ggf. mit der uns zu nennenden Farbe selbst überstreichen?

    - Welche Größenordnung der Übernahme von Kosten müssten wir im Zweifelsfall überhaupt tragen? Unserer Meinung wäre es unverhältnismäßig, wenn jetzt das komplette Treppenhaus neu gestrichen würde, nur weil ein paar Reifenspuren vorhanden sind ...

    Besten Dank!

    Gruß

    Peter

  • - Was würde in diesem Fall als herkömmliche Abnutzung gelten und wäre unter den gegeben Umständen zu tolerieren?

    Auf den Boden eventuell noch, aber Verschmutzungen an den Wänden ist nicht zu tolerieren. Könnte ich mir nicht vorstellen.

    - Reicht es (Frage 1), wenn wir die Spuren nach bestem Wissen und Gewissen reinigen oder ggf. mit der uns zu nennenden Farbe selbst überstreichen?

    Nach § 249 II BGB kann der Vermieter Geldersatz verlangen. Anspruch darauf das ihr die Schäden beseitigen bestehen nicht.

    - Welche Größenordnung der Übernahme von Kosten müssten wir im Zweifelsfall überhaupt tragen?

    Grundsätzlich müsst ihr das Tragen, was notwendig ist und das kann durchaus das Streichen des gesamten Treppenhaus nachziehen zweck einheitlicher Farbe.. Der Vermieter hat dabei eine Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Weiterhin ist an einen Vorteilsausgleichung zu denken und an einen Mitverschulden vom Vermieter, wenn er sein Versprechen für einen sicheren Fahrradkeller nicht nachkommt.

    Das sind die Grundsätze und abhängig vom Einzelfall. Also ob jetzt das ganze Treppenhaus gestrichen werden muss richtet sich auch nach der Farbe und der allgemeinen Abnutzung usw. Es gibt also Ansatzpunkte den Schadensersatz gering zu halten.

    - es ist nicht gesagt, dass alle Reifen- und sonstige Spuren von uns sind, obwohl es wahrscheinlich ist, dass jene in der 4. Etage von uns sind (Treppenhaus verengt sich)

    Selbst wenn feststeht, das Nachbar A und B auch Fahrräder in ihre Wohnung getragen haben. Wenn feststeht, das mehrere Personen eine Handlung vorgenommen haben sich aber nicht feststellen lässt, wer den Schaden konkret verursacht hat, haften alle als Gesamtschulder § 830 I S.2 BGB. Dafür müssen die anderen nicht einmal ermittelt werden. Klar, das ist jetzt nur eine grobe Darstellung und ob das genau auf euch passt ist die andere Frage, aber daran ist zu denken.

    Wenn sich die Schlieren grob Unterscheiden oder anderes zum Ausschluss vorgetragen werden kann, ist das was anderes.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • - einen Keller gibt es zwar, den kann man aber im Handumdrehen aufbrechen (Holzverschlag; Schieber mit 2 Holzschrauben gesichert), weswegen es uns nicht zumutbar erscheint, unsere Rennräder dort unterzubringen

    Und wenn mein Vermieter den Keller nicht aufbruchsicher ausstattet (weil er es nicht müsste), dann mache ich das selbst. Denn Fahrräder in die vierte Etage zu tragen ist sicherlich nicht gerade prickelnd. Und natürlich würde ich großflächig von innen Pappe an den Verschlag nageln, es muss ja nicht jeder sehen, dass da wertvolle Räder stehen.

  • Hallo!

    - Reicht es (Frage 1), wenn wir die Spuren nach bestem Wissen und Gewissen reinigen oder ggf. mit der uns zu nennenden Farbe selbst überstreichen?

    Es kommt auf die Art der Farbe an. Viele Treppenhäuser haben einen

    ziemlich "pflegeleichten" Anstrich, den man mit normalem

    Haushaltsreiniger gut bearbeiten kann.

    Wenn dem hier auch so sein sollte, Eimer mit heißem Wasser machen, auf

    einem weichen Schwamm Haushaltsreiniger pur und dann die Spuren

    bearbeiteten. Mit klaren Wasser nach wischen, dann trocken wischen, sollte

    vielleicht funktionieren. Aber nur, wenn die Farbe wischfest und wasserabweisend

    ist.

    Bei nicht wasserabweisender Farbe habt ihr noch eine Chance mit den

    Schwamm-Radiergummi, die es inzwischen überall bei den Drogerie-Discounter

    zu kaufen gibt. Ist allemal einen Versuch wert.

    Er gehe allerdings davon aus, dass uns letzteres nicht gelingen würde und will sich von dieser Tatsache auch am kommenden Freitag persönlich überzeugen kommen. Im Anschluss würde er das ganze gerne in Auftrag geben (Maler) und uns dann die Kosten auferlegen.

    ;) Habt ihr ihm "unfreiwillig" die Vorlage geliefert auf eure Kosten

    einen notwendigen Treppenhaus-Anstrich bezahlt zu bekommen.

    Wenn man als Vermieter lange genug auf einen Einsatz wartet,

    klappt das oft. Versucht es mit der Reinigung umgehend und seid

    in Zukunft vorsichtiger beim Hochtragen.

    - es ist nicht gesagt, dass alle Reifen- und sonstige Spuren von uns sind, obwohl es wahrscheinlich ist, dass jene in der 4. Etage von uns sind (Treppenhaus verengt sich)

    Passiert auch beim Kinderwagen hoch tragen manchmal.

    Wenn feststeht, das mehrere Personen eine Handlung vorgenommen haben sich aber nicht feststellen lässt, wer den Schaden konkret verursacht hat, haften alle als Gesamtschulder § 830 I S.2 BGB. Dafür müssen die anderen nicht einmal ermittelt werden. Klar, das ist jetzt nur eine grobe Darstellung und ob das genau auf euch passt ist die andere Frage, aber daran ist zu denken.

    :thumbup: Korrekt, kann dann nicht auf eine Partei alleine abgewälzt werden!

    Der Vermieter hat dabei eine Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Weiterhin ist an einen Vorteilsausgleichung zu denken und an einen Mitverschulden vom Vermieter, wenn er sein Versprechen für einen sicheren Fahrradkeller nicht nachkommt.

    :thumbup: Ja und wendet euch deshalb umgehend an den ortsansässigen Mieterverein

    bei euch zur Unterstützung, damit der Vermieter nicht eine vorher eventuell

    notwendige Renovierung des Treppenhauses komplett auf eure Kosten bekommt.

    Hätte er sein Versprechen mit dem sicheren Fahrradkeller gehalten, wäre das

    nicht passiert.

    Und wenn mein Vermieter den Keller nicht aufbruchsicher ausstattet (weil er es nicht müsste), dann mache ich das selbst. Denn Fahrräder in die vierte Etage zu tragen ist sicherlich nicht gerade prickelnd. Und natürlich würde ich großflächig von innen Pappe an den Verschlag nageln, es muss ja nicht jeder sehen, dass da wertvolle Räder stehen.

    Das kann man bei manchen Keller mit diesen Verschlägen vergessen.

    Einbruchsdauer allenfalls 2-4 Minuten, dann ist der Keller auf und

    dazu wird nur ein Schraubenzieher benötigt, geht ganz schnell.

    Kein Krach, der jemanden alarmieren könnte.

    Gerade dieser Sichtschutz mit Pappe reizt zum Aufmachen des Kellers

    ungemein, leider.

    Gruß



  • Natürlich gehören Reifenspuren an den Treppenhauswänden nicht zur üblichen Abnutzung. Sondern sind Beschädigungen, da man sein Rad auch so vorsichtig transportieren kann, dass sie garnicht entstehen. Und für deren Beseitigung haftet man als Verursacher.

  • Hallo!

    Stellt auch niemand in Abrede, aber etwas differenzierter darf es schon sein.

    Natürlich gehören Reifenspuren an den Treppenhauswänden nicht zur üblichen Abnutzung. Sondern sind Beschädigungen, da man sein Rad auch so vorsichtig transportieren kann, dass sie garnicht entstehen. Und für deren Beseitigung haftet man als Verursacher.

    Das ist mir zu wenig und darkshadow hat das schon richtig geschrieben.

    Selbst wenn feststeht, das Nachbar A und B auch Fahrräder in ihre Wohnung getragen haben. Wenn feststeht, das mehrere Personen eine Handlung vorgenommen haben sich aber nicht feststellen lässt, wer den Schaden konkret verursacht hat, haften alle als Gesamtschulder § 830 I S.2 BGB. Dafür müssen die anderen nicht einmal ermittelt werden. Klar, das ist jetzt nur eine grobe Darstellung und ob das genau auf euch passt ist die andere Frage, aber daran ist zu denken.

    Es wäre in dem Fall unbillig es einer Partei alleine anzulasten. Aber damit sollte

    sich der ortsansässige Mieterverein gegebenenfalls auseinandersetzen.

    Gruß