Ziehe aus. Vermieter stellt jetzt hohe Forderungen

  • Guten Tag, vielleicht hat jemand einen Rat. Ich habe meine Wohnung nach nun acht Jahren fristgerecht gekündigt, ziehe aber einen Monat eher aus und hab den Vermieter gebeten, die letzte Miete von der Kaution abzuziehen. Abgelehnt. Gekündigt habe ich, weil nichts gemacht wird, die Therme ist defekt, Schimmel an der Außenwand u.a. leider haben mein exfreund und ich damals unterschrieben, die Wohnung renoviert übernommen zu haben und zu übergeben. Das war nicht so, nur wir standen unter Druck und hätten die Wohnung sonst nicht bekommen. Er steht bis heute im Mietvertrag, eine Änderung wurde verweigert, er ist schon vor fünf Jahren ausgezogen. Jetzt soll ich laut der Vereinbarung alles neu tapezieren, da dieMietdauer länger als 5 Jahre war, alles weiß mit hochwertiger Farbe streichen und sämtliche Türen und Rahmen in hochglanz weiß lackieren! Zwei der vier Zimmer wurden vor zwei Jahren neu gestrichen, die andren beiden sind schon etwas abgewohnt, die streiche ich gern, aber die anderen?? In den Kinderzimmern soll ich das Laminat erneuern, eins ist modrig, da das Heizungsventil tropft, im anderen Zimmer ein Brandfleck. DAS LAMINAT war schon abgenutzt und alt, jetzt locker 15 oder 20 Jahre. Was passiert, wenn ich mich an alles nicht halte? Vermieter sagt, dann Mahnbescheid und Haftbefehl. LG

  • Haftbefehl ist lächerlich, da erkennt man sofort wes Geiste Kind er ist.

    Aber mit der Kaution muss er die letzte Miete nicht verrechnen, alles neu tapezieren ist Quatsch, das hängt in erster Linie davon ab was zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart ist. Das kann sein, dass diese Klauseln mittlerweile ungültig sind. Bitte diese Klausel aus dem Mietvertrag Wort für Wort abtippen oder als .jpg hier ins Forum hochladen.

  • Hallo, leider habe ich die Unterlagen immer noch nicht. Ich habe mir alles am Telefon vorlesen lassen. Behalten habe ich : ,,Die Wohnung wird renoviert übergeben und ist im Falle eines Auszugs auch renoviert zu übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, alle Wände und Decken weiß zu streichen. Bei einer Mietdauer über fünf Jahre sind die alten Tapeten zu entfernen und neu zu kleben. Türen, Heizungen und Fußleisten sind in hochglanz weiß zu lackieren . Diese Verpflichtung ist von Mieter und Vermieter ausgehandelt" . Mehr weiß ich leider gerade nicht mehr.

  • Da musst du die Pinsel schwingen, sonst kommst du aus der Nummer nicht raus. Wenn das zutrifft, was du geschrieben hast, dann ist das eine Individualvereinbarung und die setzt anders lautende Urteile & Co. außer Kraft.

  • Diese Verpflichtung ist von Mieter und Vermieter ausgehandelt

    Wurde diese Verpflichtung auch ausgehandelt? Stand diese ernsthaft zur Disposition? Wurde das handschriftlich dazu geschrieben oder ergänzt oder stand es von Anfang an da?

    Jetzt muss widerlegt werden, dass das wirklich eine Individualvereinbarung ist, gelingt das nicht, muss du ran, wie Köbes es schon sagte. Das wird das Forum aber kaum leisten können, da hier viel um die Beweislast und die Beweismöglichkeiten geht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Die Schönheitsreparaturenklausel liest sich gemäß Deinem Zitat wie eine Generalklausel, welche gemäß aktueller Rechtsprechung ungültig sind.

    Schlussendlich sind die durch Dich zu erledigenden Arbeiten erst feststellbar, wenn Du das Übergabeprotokoll, den Mietvertrag und etwaige bestehende Nebenabreden vollständig zur Verfügung stellst.

    Frage: Gibt es Nachträge zum Mietvertrag? Sprich: Hast Du nach dem Mietvertrag noch Zusatzdokumente unterschrieben?

  • hallo, am Dienstag bekomme ich das ganze in Kopie und kann es hier einstellen. Unabhängig davon, ob gültig oder nicht, hat damals nur mein ex das unterschrieben, ich nicht. Der wohnt fast fünf Jahre nicht mehr hier, einen neuen Mietvertrag hab ich ja nie bekommen. Tut das auch was zur Sache? Heute wurde ich angerufen vom alten Vermieter, wenn ich nicht im Laufe der Woche anfange zu streichen, die Tür zu ersetzen und die Lichtschalter zu erneuern, gibts ne Anzeige und eine Meldung an den neuen Vermieter. Ich werd noch irre, ich hab noch fast acht Wochen und die wollen alles sofort

  • Unabhängig davon, ob gültig oder nicht, hat damals nur mein ex das unterschrieben, ich nicht.

    Nur dein Ex hat den Mietvertrag unterschrieben? Du wirst darin gar nicht ausgeführt

    Heute wurde ich angerufen vom alten Vermieter, wenn ich nicht im Laufe der Woche anfange zu streichen, die Tür zu ersetzen und die Lichtschalter zu erneuern, gibts ne Anzeige und eine Meldung an den neuen Vermieter.

    Du solltest mit ihn nur noch schriftlich - das ist nämlich beweissicher - kommunizieren. Wenn er dich anruft einfach auflegen, wenn er vor der Tür steht nicht aufmachen. Du solltest dich nicht von ihn so nötigen lassen mit dem Haftbefehl und Anzeige, das ist alles purer Schwachsinn.

    Eventuell wäre es in solcher Situation doch ratsam sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

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  • Heute wurde ich angerufen vom alten Vermieter, wenn ich nicht im Laufe der Woche anfange zu streichen, die Tür zu ersetzen und die Lichtschalter zu erneuern, gibts ne Anzeige und eine Meldung an den neuen Vermieter. Ich werd noch irre, ich hab noch fast acht Wochen und die wollen alles sofort

    Ich kann mich hier nur darkshadow voll und ganz anschließen:

    1. Nur noch schriftlich kommunizieren. Bei Anrufen oder Hausbesuchen des Vermieters notierst Du Dir das Datum und die Uhrzeit und fertigst ein Gesprächsprotokoll an. Sollte die Angelegenheit weiter eskalieren, sind solche Protokolle Gold wert. Deine Aussage sollte immer lauten: "Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte schriftlich an mich" Mehr solltest Du ihm nicht mehr sagen. Bleibe distanziert aber höflich.

    2. In diesem Fall scheint professionelle Hilfe unumgänglich. Zumal sich der Sachverhalt so liest, als wenn sich der Wohnungseigentümer (ich vermeide hier mal ganz bewusst den Ausdruck "Dein Vermieter") in den Bereich der Nötigung begibt. Ferner ist sein Anspruchsgegner sein Vertragspartner - also Dein Ex-Freund.

    3. Selbst wenn Du am Dienstag die Vertragsunterlagen bekommst, so scheinen hier "Recht haben und Recht bekommen" zwei besonders unterschiedliche Paar Schuhe zu sein. Es liest sich so, als wenn Du auch dann von dem Wohnungseigentümer in Anspruch genommen würdest, selbst wenn belegt wäre, dass Du der falsche Ansprechpartner wärst. Daher sollten die Vertragsunterlagen vollständig nebst Gesprächsprotokollen an Deinen Rechtsbeistand in Kopie übergeben werden.

    Ich hoffe das hilft Dir weiter.

  • hallo, jetzt habe ich die Vereinbarung. Im Original heißt es : sonstige Vereinbarungen als Bestandteil des Mietvertrages.. Die Wohnung wird komplett renoviert übergeben und muss in renoviertem zustand zurückgegeben werden. Die Raufasertapete muss weiß gestrichen sein und bei einer Mietdauer von mehr als fünf Jahren neu geklebt werden .Türen, Heizkörper, Holzfenster sind in weißem Hochglanzlack zu streichen. Farblich abgesetzte Wände müssen wieder weiß gestrichen zurück gegeben werden. Dieses gilt grundsätzlich und unabhängig von der Mietdauer. Bei Auszug fällt für die Endreinigung eine Gebühr von 50 Euro an ....

  • Das sollte unwirksam sein. Da das alles unabhängig von der Abnutzung ist. Auch die 50€ sind ein schlechter Witz.

    Hier steht auch nichts mehr von ausgehandelt oder ähnliches, so dass das als AGB wohl durchgeht und nicht als Individualvereinbarung.

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  • Danke, das klingt schon mal beruhigend. Ich bin ja gerne bereit, die Kinderzimmer zu streichen und auch die Küche, wo es halt nötig ist. Habe ich auch so gesagt. Aber da kommen dann halt nur Drohungen. Ich sorge jetzt zu jeder Besichtigung dafür, jemanden hier zu haben.

  • Wenn die Klausel unwirksam ist, muss du gar nichts renovieren.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du einen Juristen Fragen, ob Anwalt oder Mieterbund. Weil du ja einige Fragen hier nicht beantwortest hast.

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  • ich fasse kurz zusammen. Mietvertrag und diese Vereinbarung haben mein ex und ich unterschrieben. Nur das übergabeprotokoll hab ich nicht unterschrieben. Mein ex ist bereits vor fünf Jahren ausgezogen, Mietvertrag wurde nie geändert. Läuft also die ganze Zeit auf uns beide.