Unterschied Mietwohnung Eigentumswohnung

  • Sehr geehrte Forenteilnehmer,

    mir wurde letzte Woche von unserem Vermieter mitgeteilt, dass die Wohnung in der wir zur Miete wohnen, verkauft werden soll. Nachdem heute ein jüngeres Pärchen zur Besichtigung war, machen meine Frau und ich uns große Sorgen, dass demnächst eine Kündigung auf Eigenbedarf ansteht - in München eine Katastrophe - insbesondere, da ich kürzlich den Job gewechselt hatte, und noch in der Probezeit bin.

    Ich habe nun mehrmals von der Sperrfrist von mindestens 3 Jahren gelesen, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Leider konnte ich trotz einiger Recherche keine gute und widerspruchsfreie Definition finden, geschweige denn herausfinden, ob wir - hoffentlich - von dieser Sperrfrist begünstigt sind.

    Unser Vermieter ist ein Litauisches Ehepaar, welches einige Wohnungen in München besitzt, welche vermietet sind. Wir wohnen allerdings in einem 15 Parteien-Haus und es gehört nicht vollständig dem Ehepaar.

    Es ist sicher, dass die Vermieter oder Angehörige noch nicht in dieser Wohnung gewohnt hatten (Sie haben die Wohnung nach eigener Aussage noch nie gesehen - die Wohnungsübergabe ging vollständig über einen Makler), und haben auch nur eine Zweitwohnung in München, die die meiste Zeit des Jahres leersteht.

    Ich weiss leider nicht 100% ob die Wohnung schon immer im Besitz des derzeitigen Eigentümers ist - sie wurde 2008 gebaut, und wir hatten mindestens einen langjährigen Vormieter - ich bin mir daher in diesem Punkt schon sehr sicher.

    Könnte uns jemand mit Hintergrundwissen zu diesem Thema kurz erklären, was eine Mietwohnung ist, sowie ob falls ja eine Umwandlung stattfinden würde, sofern der neue Eigentümer selbst in die Wohnung einziehen wollen würde.

    Herzlichen Dank,

    und liebe Grüße, Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von lithium (22. Juli 2018 um 20:41)

  • Es geht um folgendes bei dieser Regelung. Du hast ein Haus, das gehört nur einem Eigentümer, statt das ganze Haus zu verkaufen, will er die einzelnen Wohnungen verkaufen. Das ist rechtlich gesehen grundsätzlich nicht möglich, da nur das Grundstück verkauft werden kann und das nur als ganzes.

    Jetzt ist es aber möglich ein sogenanntes Wohnungseigentum zu errichten, damit kann man Eigentum an Wohnungen (nicht am Grundstück) erwerben. Das wird beim Grundbuchamt beantragt und ist ein formaler Akt.

    Wenn du also wissen möchtest, ob Wohnungseigentum bei dir begründet worden ist, gehst du zum Grundbuchamt deiner Stadt und fragst nach. Die Einzelheiten zum Verfahren dafür wird man dir dann erläutern.

    So wie es bei dir aber aussieht, wird nur eine Wohnung verkauft. Wohnungseigentum wurde wahrscheinlich bereits sehr viel früher begründet, da das Haus ja bereits aufgeteilt ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wenn bereits zu eurem Einzug nur die Wohnung und nicht das ganze Haus euren Vermietern gehört hat, wurde es zu 99 % bereits vor eurem Einzug in Eigentumswohnungen aufgeteilt, sodass es keine Sperrzeit gibt. Eigenbedarfskündigungen sind also sofort mit Eintrag ins Grundbuch möglich (!, nicht sofort nach Kaufvertrag). Wir mussten über ein halbes Jahr nach Kaufpreiszahlung (und ca. 1 Jahr nach Kaufvertrag) auf unseren Eintrag warten. Das bringt euch also Zeit, aber natürlich nicht unendlich.

  • Wenn du also wissen möchtest, ob Wohnungseigentum bei dir begründet worden ist, gehst du zum Grundbuchamt deiner Stadt und fragst nach.

    Nimm Deinen Mietvertrag und geh auch wirklich persoenlich hin. Wenn Du einen Termin bekommst. Das Grundbuchamt Muenchen ist nicht gerade fuer seine Schnelligkeit beruehmt. Meine letzte Eintragung dort dauerte geschlagene 10 Monate...

    Bist in meinem Bekanntenkreis nicht der Einzige, den dieses Schicksal trifft. Aufgrund der angekuendigten / anstehenden Aenderung sowohl im Muenchner wie auch im ganzdeutschen Mietrecht und der derzeit sehr hohen erzielbaren Verkaufspreise in Muenchen ueberlegen sich viele Vermieter, ob sie noch weiter vermieten wollen oder doch lieber den Gewinn mitnehmen. Und Leute, die Wohnung fuer die Selbstnutzung kaufen wollen, gibt es gerade hier wie Sand am Meer.

    Heisst auf gut deutsch, dass es wieder einen Haufen weniger Mietwohnungen in Muenchen geben wird. Ob die Aenderungen das kompensieren koennen? Ich wage das zu bezweifeln. Gegen Wohnungsnot hilft nur Wohnungen bauen. Irgendwelche mietrechtliche Regelungen provozieren nur Ausweichreaktionen.

    cu

    Guenni