Sehr geehrte Forenteilnehmer,
mir wurde letzte Woche von unserem Vermieter mitgeteilt, dass die Wohnung in der wir zur Miete wohnen, verkauft werden soll. Nachdem heute ein jüngeres Pärchen zur Besichtigung war, machen meine Frau und ich uns große Sorgen, dass demnächst eine Kündigung auf Eigenbedarf ansteht - in München eine Katastrophe - insbesondere, da ich kürzlich den Job gewechselt hatte, und noch in der Probezeit bin.
Ich habe nun mehrmals von der Sperrfrist von mindestens 3 Jahren gelesen, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Leider konnte ich trotz einiger Recherche keine gute und widerspruchsfreie Definition finden, geschweige denn herausfinden, ob wir - hoffentlich - von dieser Sperrfrist begünstigt sind.
Unser Vermieter ist ein Litauisches Ehepaar, welches einige Wohnungen in München besitzt, welche vermietet sind. Wir wohnen allerdings in einem 15 Parteien-Haus und es gehört nicht vollständig dem Ehepaar.
Es ist sicher, dass die Vermieter oder Angehörige noch nicht in dieser Wohnung gewohnt hatten (Sie haben die Wohnung nach eigener Aussage noch nie gesehen - die Wohnungsübergabe ging vollständig über einen Makler), und haben auch nur eine Zweitwohnung in München, die die meiste Zeit des Jahres leersteht.
Ich weiss leider nicht 100% ob die Wohnung schon immer im Besitz des derzeitigen Eigentümers ist - sie wurde 2008 gebaut, und wir hatten mindestens einen langjährigen Vormieter - ich bin mir daher in diesem Punkt schon sehr sicher.
Könnte uns jemand mit Hintergrundwissen zu diesem Thema kurz erklären, was eine Mietwohnung ist, sowie ob falls ja eine Umwandlung stattfinden würde, sofern der neue Eigentümer selbst in die Wohnung einziehen wollen würde.
Herzlichen Dank,
und liebe Grüße, Bernd