Schönheitsreparaturen bei Kündigung

  • Ballo,

    Ich habe meine Wohnung gekündigt und mein Kaution zurück bekommen. Aber minus €700. Die Vermieter sagte das ist für die Beseitigung der bei meinem Auszug entstandenen Schäden im Treppenhaus. Das Treppenhaus war letztes Jahr Juli gestrichen worden. Dürfen Sie das tun? Ohne das ich die Wahl hätte das selber zu machen? Und ohne das ich die Schäden gesehen habe?

  • Hallo Whermsen,

    Du musst zwischen Schaeden und Schoenheitsreparaturen unterscheiden. Bei Schoenheitsreparaturen muss Dir Gelegenheit gegeben werden, diese selbst zu beseitigen, bei Schaeden nicht.

    Allerdings ist der Vermieter in der Beweislast. Er muss nachweisen, dass die Schaeden von Dir bzw. Beauftragten von Dir verursacht wurden und Dir auch Belege fuer die durchgeführten Arbeiten zukommen lassen, damit Du das pruefen kannst. Einen extra Besichtigungstermin muss er mit Dir meines Erachtens allerdings nicht ausmachen. Du haettest ja das Treppenhaus auf Schaeden ueberpruefen koennen, nachdem Ihr mit dem Umzug fertig wart.

    cu

    Guenni

  • Ich glaube du hast gute Karten.

    Zwar muss der Vermieter dir nicht die Gelegenheit geben die Schaden selbst zu beseitigen, aber er muss dir die Gelegenheit geben dich zu entlasten. Dies ist komplett ausgeschlossen, wenn die Schäden beseitigt worden sind. Eventuell wurden die Schäden noch dokumentiert, was den Vermieter ein wenig helfen könnte.

    Du solltest den Vermieter unter Fristsetzung dazu auffordern, die restliche Kaution auszuzahlen und den Schaden und die Schadensverursachung bestreiten. Nach dem Verstreichen der Frist zum Anwalt und beraten lassen und dann darauf eine Entscheidung treffen, wie weiter verfahren werden soll.

    Einen extra Besichtigungstermin muss er mit Dir meines Erachtens allerdings nicht ausmachen. Du haettest ja das Treppenhaus auf Schaeden ueberpruefen koennen, nachdem Ihr mit dem Umzug fertig wart.

    Nehmen wir mal an du hast ein Auto und das hast du mal irgendwo geparkt. Dann kommt jemand und verlangt von dir die Kosten für die Beseitigung von Kratzern (die bereits entfernt worden sind) mit dem Hinweis du hättest die Schäden verursacht. Meinst du nicht, man hätte dir die Möglichkeit geben müssen die Schäden zu besichtigen oder ähnliches?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Nehmen wir mal an du hast ein Auto und das hast du mal irgendwo geparkt. Dann kommt jemand und verlangt von dir die Kosten für die Beseitigung von Kratzern (die bereits entfernt worden sind) mit dem Hinweis du hättest die Schäden verursacht. Meinst du nicht, man hätte dir die Möglichkeit geben müssen die Schäden zu besichtigen oder ähnliches?

    Hallo darkshadow,

    der Geschaedigte muss lediglich den Nachweis fuehren. Eine Verpflichtung, dem Schaediger eine Begutachtung zu ermoeglichen, gibt das Gesetz nicht her. Kenne ich zumindest keinen Paragraphen dazu und ist mir in gut 25 Jahren Schadenabwicklung (allerdings nicht Mietrecht) auch noch nie untergekommen. Wenn Du einen Paragraphen oder ein Urteil kennst, in dem so eine Verpflichtung steht, immer her damit. Ich lerne gerne etwas dazu.

    cu

    Guenni

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