Mieterhöhung + separate Kosten für Stellplatz

  • Hallo liebe Foren-Mitglieder,

    ich habe ein bisschen quergelesen bzw. hier im Forum gesucht, aber leider keine passende Antwort auf folgenden Sachverhalt gefunden:

    Wir haben heute eine Mietpreiserhöhung per Brief mit Gültigkeit ab 1. November angekündigt bekommen und sollen per beigelegtem Formular diese bestätigen. Die Kaltmiete selbst steigt um 15 % und dürfte immer noch unter der ortüblichen Miete sein – soweit so gut, das müssen wir wohl leider akzeptieren.

    Allerdings sollen wir im besagten Formular ebenfalls bestätigen, dass der PKW-Stellplatz nun neuerdings 15 € pro Monat kosten soll. Im bisherigen Mietvertrag ist der Stellplatz als Teil der Mieträume explizit genannt – in der Aufschlüsselung der Miet- und Betriebskosten wird er dort aber nicht mehr separat aufgeführt (wurde also bisher mit der Kaltmiete abgegolten). Meine Frage ist daher, ob der Vermieter diese „Umwidmung“ des Stellplatzes einfach beschließen kann oder kann ich dieser Vertragsänderung widersprechen (ohne der grundsätzlichen Mieterhöhung zu widersprechen)? Die Frage zielt auch einfach wenig darauf ab, ob man diesen Vorgang der Umwidmung des Stellplatzes als eine Art Formfehler nutzen kann, um die Mietpreiserhöhung zumindest zu verzögern bis der Vermieter uns eine Mietpreiserhöhung ohne separate Ausweisung des Stellplatzes zukommen lässt?

    Vielleicht kann mir ja hier Jemand weiterhelfen, wäre super.

    Nachtrag: Unser Wohnort fällt laut Kappungsgrenzenverordnung unter die Kommunen, bei denen die Kappungsgrenze 15 % beträgt. Werte ich die zusätzlichen 15 € des Stellplatzes, welche wir ja bisher nicht zahlen mussten, als Teil der Kaltmiet, wäre die Erhöhung deutlich über 15 % und somit ja eigentlich nicht rechtsgültig. Die Frage ist, ob diese Interpretation stimmig ist?!

    Und noch eine kleine Nachfrage: Der Vermieter begründet seine Erhöhung mit Bezug auf dem Mietspiegel ohne weitere Details hierzu. Insbesondere ordnet er die Wohnung nicht in die üblichen Kategorien des Mietspiegels ein (z. B. Ausstattung -> Normal/gehoben, etc.). Somit macht er es mir ja unmöglich im Mietspiegel für unsere Wohngegend den richtigen Vergleichspreis zu finden - ist allein dieser Umstand bereits Grund genug, um der Mieterhöhung nicht zustimmen zu können?
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    Grace