Staffelmiete + Mindestmietdauer

  • Guten Tag, ich werde voraussichtlich einen Mietvertrag zum 01.10.2018 abschließen.

    Der Mietvertrag enthält eine Staffelung des Mietpreises für 4 Jahre, beginnend ab 2020. Außerdem gibt es einen vertraglichen Kündigungsausschluss für die ersten 4 Jahre.

    Meine Frage ist jetzt: Wenn ich am 01.10.2018 einziehe, könnte ich dann ab dem 01.10.2022 wieder ausziehen oder bin ich auch noch für die Dauer der kompletten Staffelung (2020 - 2023) gebunden?

  • Ich habe den Mietvertrag leider noch nicht vorliegen, nur die Konditionen. Er wird mir voraussichtlich aber demnächst übergeben.

    Ich bin gerade im Internet auf folgenden Satz gestoßen: "Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Mietvertrags und nicht mit dem Beginn der Staffel-Laufzeit."

    Also könnte ich theoretisch ausziehen, obwohl die Mietstaffelung noch im Gange ist? Ich war mir nicht sicher, wann diese 4 Jahre enden?

    Ich hatte nämlich mehrfach diesen Satz gelesen:

    Zitat

    Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

    Und war mir nicht sicher, was "seit Abschluss" bedeutet? Fangen die 4 Jahre dann erst ab 2020 mit der Staffelung an? Der obere Satz sagt ja nein, 2018 wie der Mietvertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von tomodi (3. August 2018 um 11:23)

  • BGB § 557a Staffelmiete Absatz 3

    Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.

    Heißt, wenn Du der Vertrag auch nur einen Tag vor dem 1.10.2018 abgeschlossen wird ist diese Vereinbarung unwirksam.

    Laut BGH darf die Vertragsbindung maximal 48 Monate (inkl. 3monatiger Kündigungsfrist) betragen.