Mietvertrag Gekündigt

  • Guten Abend,

    Mein Vermieter hat mir Heute Schriftlich gekündigt, weil die Miete für den August die eigentlich bis Gestern auf seinem Konto sein müsste nicht eingeangen ist.

    Grund hierfur ist eine Prüfung des Arbeitsamtes (Die Miete wird aber vorraussichtlich bis Ende nächste Wocher nachgezahlt). Dies wurde mir auch Bestätigt.

    Es bestehen auch Mietrückstände von der Miete Februar 2018, die aber Monatlich (Nach beidseitiger Abmachung) abbezahlt werden (Wurde auch diesen Monat Gezahlt).

    Folglich, wurde die Rate des Rückstandes gezahlt, die Miete August verzögert sich aber.

    Ich habe dem Mieter gesagt das ich auch nichts dafür kann, und das Amt mir gesagt hat es Arbeitet so schnell wie mögich, sollte aber nicht Länger als 1 Woche dauern.


    Ich möchte/kann aus dieser Wohnung nicht raus, vorallem da der Vermieter sagt ich soll schon am 19.08 Ausziehen?

    Was kann ich tun.

    Er schrieb auch das er Außerdem vorsorglich zum November Ordentlich Kündigt.


    Im Vertrag war aber eine Klausel die Wohnung kann nicht innerhalb von 4 Jahren gekündigt werden (War seine Klausel)


    Bitte um Hilfe!

  • vorallem da der Vermieter sagt ich soll schon am 19.08 Ausziehen?

    Ist üblich bei einer fristlosen Kündigung. Jedoch müssen dafür 2 Monatsraten überfällig sein. Die Miete aus dem Februar rechnet da nicht mit rein, wenn du die abstotterst, weil die Fälligkeit entsprechend gestundet wurde.

    Sollte die Kündigung doch wirksam sein, wird sie mit der Zahlung der durch das Jobcenter unwirksam, außer dir wurde in den letzten zwei Jahren bereits schon aus diesem Grund gekündigt. Aber selbst dann könnte die Kündigung unwirksam sein, weil es ein Verschulden des Jobcenters sein könnte.

    Eine ordentliche Kündigung scheidet aus, wenn da so ein Verzicht drin steht. Selbst wenn dieser unwirksam ist, kann sich der Vermieter nicht auf diese Unwirksamkeit berufen.

    Also erstmal ruhig bleiben und warten bis das Jobcenter gezahlt hat. Sollte der Vermieter uneinsichtig sein, ein Beratungsschein beim Amtsgericht für eine anwaltliche Ersteinschätzung beantragen oder sich an den Mieterbund wenden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Puh, da bin ich erstmal erleichtert!

    Er war mit 2 Ausfertigungen bei uns vor der Tür, er sagte wir sollte eine Ausfertigung Unterschreiben, was wir auch taten, er sagte die Unterschrift ist quasi nur die eine Eingangsbestätigung das ich später nicht sagen kann hab es nicht bekommen.

    Hätte ich es nicht Unterschreiben sollen?

  • Ich hab extra gesagt das Ich es erstmal durchlesen möchte, dort steht nichts drin das ich die kündgung akzeptiere o.ä

    ist halt einer kündigung im ersten abschnitt eine außerordentliche im zweiten eine ordentliche dann sogar aufmerksam machung das ich ein widerspruch wegen Härte geltenmachen kann und am ende wieder das wenn dann die außerordentliche nicht zieht die ordentliche bleibt.

  • Mein Vermieter hat mir Heute Schriftlich gekündigt, weil die Miete für den August die eigentlich bis Gestern auf seinem Konto sein müsste nicht eingeangen ist.

    Da ist der Vermieter aber im Irrtum. Per Gesetz hat der Mieter bis zum 3. Werktag zeit die Miete zu entrichten. Entrichten, das hat der BGH erst kürzlich klargestellt, heißt zur Zahlung anweisen, nicht das die Miete dann auf dem Konto des VM sein muß.

    Je nach dem wie der 3. Werktag fällt kann es sein das die Miete erst zwischen dem 5. - 8. des Monats auf dem Konto des VM ist.


    Im Vertrag war aber eine Klausel die Wohnung kann nicht innerhalb von 4 Jahren gekündigt werden (War seine Klausel)

    Die bitte mal einstellen oder Wort für Wort abtippen.

  • Da ist der Vermieter aber im Irrtum. Per Gesetz hat der Mieter bis zum 3. Werktag zeit die Miete zu entrichten. Entrichten, das hat der BGH erst kürzlich klargestellt, heißt zur Zahlung anweisen, nicht das die Miete dann auf dem Konto des VM sein muß.

    Da hast du natürlich Recht. Spielt hier aber keine Rolle, da das Geld auch nicht rechtzeitig angewiesen worden ist vom Arbeitsamt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • § 2 Mietdauer

    Der Mietvertrag beginnt am 01.01.2018 und läuft auf unbestimmte Dauer.

    Der Vermieter verzichtet bis zum 31.10.2021 auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Die Mieter neh- men diese Verzichtserklärung an.

    Die Mieter verzichten bis zum 31.10.2021 auf die Ausübung und Geltendmachung ihres ordentlichen Kündigungsrechtes. Der Vermieter nimmt die Verzichtserklärung an.


    Das steht im Vertrag

  • Für eine fristlose Kündigung fehlen die Voraussetzungen auf der ganzen Linie. Und eine fristgerechte kommt nicht zum Tragen, weil der VM diese im Mietvertrag sebst ausgeschlossen hat.

  • Und eine fristgerechte kommt nicht zum Tragen, weil der VM diese im Mietvertrag sebst ausgeschlossen hat.

    Vorsicht! Der Vermieter hat nur die ordentliche Kuendigung ausgeschlossen, nicht aber die ausserordentliche. Mietrueckstand ist ein Grund fuer eine ausserordentliche Kuendigung, sobald er eine gewisse Hoehe erreicht, und somit durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.

    cu

    Guenni