Hallo,
ein schriftlicher Mietvertrag besteht zwischen Mieter M und Vermieter V mit Einzug zum 1.10. Der Mietvertrag wurde am 20.7. nach einer Wohnungsbesichtigung geschlossen. Nach 14 Tagen wurde dieser per WhatsApp-Sprachnachricht sowie per Ebay-Kleinanzeigen-Nachricht für "nichtig" erklärt, da der Vater des Vermieters angeblich Eigenbedarf an dem Mietobjekt hätte. Diesen Eigenbedarf sehen wir als vorgeschobenen Grund an, da der Vater alt und gehbehindert ist und geäußert hat, dass er in seinem Leben nicht mehr umziehen werde, zumal die Wohnung nicht für Rollstühle geeignet ist.
Die Kündigung ist m.M.n. nicht rechtens, da sie nicht schriftlich mit Unterschrift erfolgte und außerdem auf falschen Tatsachen beruht. Selbst wenn die Kündigung rechtens wäre, befindet sich im Mietvertrag keine Klausel, welche erlauben würde die Kündigungsfrist vor dem Einzug zu beginnen. Wir haben nun selbst keine Ambitionen mehr, dort einzuziehen, da ein solcher Umgang mit uns das Vertrauensverhältnis zerstört hat. Nun haben wir aber keine gültige Kündigung des Vermieters und somit einen aufrechten Mietvertrag.
Wir haben nach der "dürftigen" Kündigung keine Kontaktaufnahme zu dem Vermieter hergestellt und auch auf Anrufe nicht reagiert, es hat also keine "Empfangsbestätigung" der Kündigung oder jegliche andere Kommunikation gegeben. Wir wollten Fehler vermeiden und uns auf das Gespräch vorbereiten.
3 Fragen:
1. Wie kommen wir am besten aus dem Mietvertrag raus, ohne weiteren Schaden davonzutragen? Auch, da wir ja wieder auf Wohnungssuche sind und nichts mit gutem Gewissen unterschreiben können, solange dieser Mietvertrag nicht aus der Welt ist.
2. Durch die erneute Wohnungssuche entstehen weitere Kosten. Kann man einen Schadensersatz fordern für Fahrtkosten etc.? Die von uns angestrebte Wohngegend ist extrem beliebt und es ist sehr schwierig, dort eine geeignete Wohnung zu einem angemessenen Preis zu finden.
3. Was ist, wenn wir nicht rechtzeitig zum Ende des aktuellen Mietverhältnisses (Ende: 1.11.) eine neue Wohnung finden? Kann man das dem V anlasten?
Vielen Dank im Voraus