Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Wohnung soll gemietet werden.
Der Mietvertrag wurde im April beginnend zum 01.08.18 unterschrieben. Mindestmietdauer 1 Jahr. Größe der Wohnung 70qm. Zusätzlich zur Miete fällt eine Nutzungspauschale der Küche von 90€ monatlich an. Es handelt sich um eine einfach Küchenzeile (Raum 6,2qm), eingebaut 08/2015 und seither in Benutzung (deutliche Gebrauchsspuren). Der Anschaffungspreis wird vorenthalten, die Nutzungspauschale soll bis 12/2019 gezahlt werden, danach entfällt diese.
Bei Vertragsunterzeichnung erfolgte die Zusicherung, man könne ab dem 16.07.18 in die Wohnung. Bei Wohnungsübergabe der Vormieter am 13.07.18 hieß es, ein Handwerker müsse die nächsten 14 Tage Ausbesserungen in der Wohnung vornehmen sowie ein Putzteam würde die Wohnung reinigen. Daher Übergabe frühestens am 27.07.18.
Mittlerweile wurde der Mietvertrag mit Mietbeginn auf den 15.08.18 geändert. Unterschrieben werden soll dieser bei der Übergabe am 14.08.18.
Neben dem Mietvertrag erstellt die Objektbetreuerin einen zusätzlichen Vertrag bzgl. der Nutzungspauschale der Küche (Zahlung 90€ monatlich bis 12/2019).
Mehrfach wurde angefragt, ob die Übergabe an einem Wochenende oder Freitag erfolgen kann, da beide zukünftigen Mieter berufstätig sind und anfänglich mit der Übergabe ab dem 16.07.18 geplant hatten (dementsprechend Urlaub genommen). Nun ist ein Umzug nur noch an einem Wochenende möglich.
Die Mietpauschale für die Küche (einfache Ausstattung) scheint viel zu hoch angesetzt. Die Art und Weise der Kommunikation und der Vertragsabschlüsse ist mehr als mangelhaft.
Wie kann hier verfahren werden?
Freundliche Grüße