Nutzungspauschale EBK - Abzocke? Mangelhafte Kommunikation Mietbeginn - Wie Verfahren?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Wohnung soll gemietet werden.

    Der Mietvertrag wurde im April beginnend zum 01.08.18 unterschrieben. Mindestmietdauer 1 Jahr. Größe der Wohnung 70qm. Zusätzlich zur Miete fällt eine Nutzungspauschale der Küche von 90€ monatlich an. Es handelt sich um eine einfach Küchenzeile (Raum 6,2qm), eingebaut 08/2015 und seither in Benutzung (deutliche Gebrauchsspuren). Der Anschaffungspreis wird vorenthalten, die Nutzungspauschale soll bis 12/2019 gezahlt werden, danach entfällt diese.

    Bei Vertragsunterzeichnung erfolgte die Zusicherung, man könne ab dem 16.07.18 in die Wohnung. Bei Wohnungsübergabe der Vormieter am 13.07.18 hieß es, ein Handwerker müsse die nächsten 14 Tage Ausbesserungen in der Wohnung vornehmen sowie ein Putzteam würde die Wohnung reinigen. Daher Übergabe frühestens am 27.07.18.

    Mittlerweile wurde der Mietvertrag mit Mietbeginn auf den 15.08.18 geändert. Unterschrieben werden soll dieser bei der Übergabe am 14.08.18.

    Neben dem Mietvertrag erstellt die Objektbetreuerin einen zusätzlichen Vertrag bzgl. der Nutzungspauschale der Küche (Zahlung 90€ monatlich bis 12/2019).

    Mehrfach wurde angefragt, ob die Übergabe an einem Wochenende oder Freitag erfolgen kann, da beide zukünftigen Mieter berufstätig sind und anfänglich mit der Übergabe ab dem 16.07.18 geplant hatten (dementsprechend Urlaub genommen). Nun ist ein Umzug nur noch an einem Wochenende möglich.

    Die Mietpauschale für die Küche (einfache Ausstattung) scheint viel zu hoch angesetzt. Die Art und Weise der Kommunikation und der Vertragsabschlüsse ist mehr als mangelhaft.

    Wie kann hier verfahren werden?

    Freundliche Grüße

  • Die Mietpauschale für die Küche (einfache Ausstattung) scheint viel zu hoch angesetzt.

    Das hätte man aber schon vor der Unterschrift erkennen können, jetzt kann man nur sagen: Pech inner Verlosung.

    Wie kann hier verfahren werden?

    Ihr solltet so sicher wie möglich dafür sorgen, dass ihr den Schlüssel zur Wohnung bekommt, denn an beiden Verträgen könnt nichts mehr ändern

  • Wie kann hier verfahren werden?

    Was willst du denn erreichen? Keine Pauschale schalen, Mietvertrag kündigen?


    denn an beiden Verträgen könnt nichts mehr ändern

    Man kann den Mietbeginn nicht willkürlich auf den 15.08 verlegen, dafür bedarf es der Zustimmung. Ohne diese wird der Gebrauch nicht rechtzeitig überlassen und man kann kündigen und auch Schadensersatz geltend machen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!