Vermieter zahlt Kaution nach 1 Jahr nicht zurück

  • Hallo,

    habe folgende Situation:

    am 31.07.2017 wurde eine Wohnung ordnugsgemäss und sauber übergeben, im Übergabeprotokol keine Anwendungen, keine Beschädigungen usw.

    Mietkaution 1997 war 1500,- DEM.

    Der Vermieter hat 1 Monat vorher die Wohnung mit einem Maler besichtigt. Wurde ausgemacht, das die 40 Jahre alte Wohnung komplett renoviert wird - also kann ich neue

    Teppiche drin lassen, er bräuchte bei der Renovierung keine Abdeckung wegen Dreck zu kaufen.

    Die Wohnung habe ich sogar komplett gemalt, auch wenn die sauber war. Bei der Übergabe wurde bemerkt, dass dies unnötig war, da die Tapetten sowieso überall entfernt werden müssen.

    Da der Vermieter - ein Sohn des ehemaligen Vermieter war, wo sein Vater angeblich unter starke Demenz leidet, hatte sich bei Übergabe der Wohnung gekümmert.

    Am 18.08.2018 wurde der Vermieter angeschrieben, ob die Nebenkostenabrechnung immer noch nicht da ist. Als Antwort kam ja, ich habe 55,- EUR Guthaben, keine richtige Abrechnung, nur einfach eine Mitteilung.

    Am 20.08.2018 teilte der Vermieter mit, die Kaution 1500 DEM / 766 EUR/ kann er nicht zahlen, nur ein Teil, da der Zeuge vor ca.1 Jahr bestätigen kann, dass die Wohnung nicht ganz sauber war.

    Komisch - bei Übergabe passte alles, sogar im Protokol keine Anwendungen, nach ca. 1 Jahr jedoch nicht so.

    Ferner habe ich keine Ansprüche an Zinsen / nach 20 Jahre/, da seine Eltern das Geld zu Hause im Karton hatten - deswegen wurde kein Sparbuch eingelegt.

    Ich forderte 766,- Kauton, 55,- Guthaben , von Nebenkosten pauschal 100,- Zinsen nach 20 Jahren.

    Bis heute keine Reaktion, keine Rückzahlung.

    Bitte um Hilfe, vor allem die Zinsen nach 20 Jahren waren damals mindestens 1%, ist schwer zu berechnen nach 20 Jahren. Muss man zu einem Anwalt gehen?:/

    Grüsse Taurus2003

  • Muss man zu einem Anwalt gehen?

    Würde ich vorschlagen, denn was da von den Exvermietern getönt wird ist mehr als dummdreist. Vor allen Dingen mit der Verzinsung sollte dir ein Anwalt sagen können, wie hoch deine Forderung sein darf, um vor Gericht Erfolg zu haben. Dass diese Angelegenheit vor Gericht landen wird ist mir ist mir so sicher wie das Amen in der Kirche.

  • Hallo!

    Willkommen im Forum! Randanmerkung zu:

    vor allem die Zinsen nach 20 Jahren waren damals mindestens 1%, ist schwer zu berechnen nach 20 Jahren.

    Dazu gibt § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

    Auskunft.

    Dass diese Angelegenheit vor Gericht landen wird ist mir ist mir so sicher wie das Amen in der Kirche.

    :thumbup: ;) Wenn der Vermieter keine Einsicht zeigt, noch einlenkt, wird das vor Gericht

    landen.

    Komisch - bei Übergabe passte alles, sogar im Protokol keine Anwendungen, nach ca. 1 Jahr jedoch nicht so.

    Mit dem Komisches sollte sich dann ein Anwalt beschäftigen.

    Gruß