Ab Wann ist eine Zusage bindend - Frage zum Mietvertrag Wohngemeinschaft

  • Guten Tag zusammen,

    Ein Freund und ich wollten zusammen in eine 3er- Wg ziehen. Beim Besichtigungstermin mit dem wg-mitbewohner der dort schon wohnt, haben wir uns über die Wohnung unterhalten. Ungefähre mietkosten, Gartennutzung etc. Am Ende haben wir dem wg Mitbewohner mitgeteilt das wir interessiert sind. Der Mitbewohner meinte dann, dass er uns in einer Woche Bescheid gibt, ob wir die Zimmer bekommen da er noch andere Interessenten hat.

    Nach einer Woche meldet er sich per E-Mail das wir die Zimmer haben können. Und ich hab ihm zugesagt. Daraufhin schrieb er noch, dass es wahrscheinlich ein paar Wochen dauert bis der Mietvertrag ankommt, weil die Vermieterin immer ewig braucht, aber es sollte kein Problem sein wenn wir schon einziehen bevor wir den Mietvertrag unterschrieben. Das war uns zu unsicher und haben noch weiter nach einer anderen Wohnung geschaut, was ich ihm aber nicht geschrieben habe. Als wir dann eine Woche später einen Mietvertrag einer anderen Wohnung unterschrieben haben, hab ich dem wg Mitbewohner abgesagt.

    Jetzt meint die Vermieterin mit der wir vorher nie Kontakt hatten und vom dem ich auch keine Kontaktdaten hatte, dass meine Zusage per Mail rechtlich bindend gewesen ist. Zu dem behauptet er dass die Verhandlungen mit dem wg Mitbewohner rechtlich relevant gewesen sind, da er ihn dazu beauftragt hat, was aber nie erwähnt wurde. Nun fordert der Vermieter die Kaltmiete von einem Monat weil er bis dahin keinen neuen Mieter finden wird, weil er alle anderen Interessenten abgesagt hat. Und droht vor Gericht zugehen wenn wir die Kaltmiete nicht bezahlen.

    Stimmt das was der Vermieter behauptet? Im Email Verlauf wird nicht erwähnt wer welches Zimmer bekommt, noch die genauen mietkosten oder die Kontaktdaten vom Vermieter.

    Ich hoffe ich konnte die Situation verständlich darstellen.

    PS:

    Ich sollte noch erwähnen, dass kurz bevor ich dem Mitbewohner abgesagt habe, hat der Mitbewohner mir per Mail geschrieben dass die mietverträge bei ihm angekommen sind und wir die unterschreiben können. Denke aber nicht dass das wichtig ist oder ?

    Beitrag noch als PS hinzugefügt und Titel für

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    Grace

  • Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Daher spielt es keine Rolle, das ein Mietvertrag nicht unterschrieben worden ist. Das ist dann nur wichtig für die Einbeziehung der AGB. Auch das die Miete nicht konkret benannt worden ist, schadet nicht. Auch war die Vertretung der Vermieterin durch den Mietbewohner wohl recht offensichtlich, so dass kein Verstoß gegen das Offenkundigkeitsprinzip vorliegt.

    Selbst wenn man sagt, es kam kein Mietvertrag zustande, weil die Zimmer nicht feststanden, so wird man einen Vorvertrag annehmen können.

    Das Risiko hier verklagt zu werden ist nicht gering.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das erscheint mir doch eine etwas seltsame Begründung seitens des Vermieters zu sein? Immerhin habt ihr ja offenbar schriftlich bekommen, das es noch zu einem schriftlichen Vertrag kommen sollte.

    Nach einer Woche meldet er sich per E-Mail das wir die Zimmer haben können. Und ich hab ihm zugesagt. Daraufhin schrieb er noch, dass es wahrscheinlich ein paar Wochen dauert bis der Mietvertrag ankommt, weil die Vermieterin immer ewig braucht, aber es sollte kein Problem sein wenn wir schon einziehen bevor wir den Mietvertrag unterschrieben.

    Also was das Risiko eines Prozesses angeht wäre ich da, jedenfalls bislang, recht entpannt.

  • In einer Mail hat der Mitbewohner noch geschrieben, dass die Mietverträge in ein paar Tagen bei ihm ankommen zum unterschreiben, damit wir uns sicher sein können.

    Das klingt für mich so, als ob wir die Mietverträge erst hätten unterschreiben müssen, damit wir die Zimmer sicher haben.

    Mal angenommen der Vermieter hätte aus irgendeinem Grund doch nicht zugestimmt, dann hätten wir doch auch keinen Anspruch mehr auf einen Mietvertrag gehabt.

  • Mal angenommen der Vermieter hätte aus irgendeinem Grund doch nicht zugestimmt, dann hätten wir doch auch keinen Anspruch mehr auf einen Mietvertrag gehabt.

    Würde ich bestreiten. Wenn man euch anbietet bereits vor der Unterschrift einzuziehen, zeigt es deutlich, dass der Mietvertrag nur eine Formalität sein soll.

    Aber darüber lässt sich halt streiten. Hier gibt es keine eindeutige Antwort, sondern nur Meinungen und am Ende zählt nur die, des Gerichtes, falls die Vermieterin es durchziehen möchte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Zum Einzugsstermin waren es noch 3 Wochen vom Zeitpunkt von meiner Zusage. Das war uns einfach zu unsicher. Es kam etwas überraschend als der Mitbewohner geschrieben hat dass die Mietverträge da sind und an dem Tag hatten wir schon wo anders unterschrieben.

  • Wenn man euch anbietet bereits vor der Unterschrift einzuziehen, zeigt es deutlich, dass der Mietvertrag nur eine Formalität sein soll.

    Oder das mindestens ein Seite eben auf einen schriflichen MV. bestanden hat, weil der Einzug ja offenbar nicht vorher erfolgt ist.

    Also ich als Vermieter würde mich auf so einen Prozess nicht ernsthaft einlassen.

    Und das ein Richter den Wunsch/die Verabredung auf einen schriftlichen MV. einfach als Formalität abtut, will mir nicht ganz einleuchten.

    Zum Einzugsstermin waren es noch 3 Wochen vom Zeitpunkt von meiner Zusage. Das war uns einfach zu unsicher. Es kam etwas überraschend als der Mitbewohner geschrieben hat dass die Mietverträge da sind und an dem Tag hatten wir schon wo anders unterschrieben.

    Ich persönlich würde erst mal cool bleiben, und abwarten. Ich kann mir nicht vorstellen, das der Vermieter bei dieser Sachlage ernsthaft anfängt zu klagen.

  • Sie hat zumindest schon den Anwalt eingeschaltet und mit einen Mahnbescheid gedroht wenn wir bis zum 31. August das Geld nicht überweisen. Wenn wir den Mahnbescheid wiedersprchen wolle sie es vor dem Amtsgericht austrage. Für 240 Euro Kaltmiete so einen Aufwand zu betreiben finde ich auch etwas übertrieben, da ich mir sicher bin dass Sie ziemlich schnell einen Nachmieter finden würde.

  • Landet es sofort vor dem Gericht oder wie läuft das ab?

    Sobald die zusätzlichen Gerichtskosten vom Kläger überwiesen worden ist, beginnt das normale Vollstreckungsverfahren.

    Für 240 Euro Kaltmiete so einen Aufwand zu betreiben finde ich auch etwas übertrieben

    Wie soll man sonst an sein Geld kommen, wenn der Schuldner nicht zahlt? Da bleibt ihn kaum was anderes übrig als den Klageweg zu gehen. Unabhängig davon, ob du zur Zahlung verpflichtet bist, was durchaus ja unterschiedlich beurteilt wird. Noch der Hinweis, das wenn der Anspruch besteht, die Kosten für den Anwalt und den Mahnbescheid und einer eventuellen Klage tragen müsstest.

    Und das ein Richter den Wunsch/die Verabredung auf einen schriftlichen MV. einfach als Formalität abtut, will mir nicht ganz einleuchten.

    Selbst wenn man ein Mietvertrag ablehnt, wird man einen Vorvertrag kaum ablehnen können.

    Aber sobald ein Mahnbescheid ankommt, heißt es sowieso zahlen oder Anwalt.

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  • Wenn ich dem Mahnbescheid wiederspreche, was wären denn die Möglichkeiten was passiert? Landet es sofort vor dem Gericht oder wie läuft das ab?

    Mahnbescheid heißt erst mal nur das: Mahnbescheid. Du kannst zahlen oder widersprechen.

    Wenn du dem widersprichst, kann die Vermieterin entweder weiter auf ihrer Forderung beharren und die Gerichtsgebühr überweisen, dann wird die Sache vom Mahngericht ans Amtsgericht weitergegeben für den zivilen Klageweg.

    Sie kann das aber genauso auch bleiben lassen und dann passiert nichts weiter. Online selbst erstellte Mahnbescheide kosten nicht viel (bei 240 € um die 30 €) und die kann man quasi auf "gut Glück" einfach mal rausschicken. Machen ja einige dubiose Inkassobüros mit falschen Forderungen auch und hoffen, dass die Leute so eingeschüchtert sind, dass sie zahlen. Wenn man dem widerspricht, kommt nichts mehr nach.

    Was deine Vermieterin macht- tja, steht in den Sternen, genau wie der Ausgang des Prozesses. Hier kann man sicher Argumente für beide Seiten finden, eine super Basis für einen Gerichtsprozess, der ein x-faches kosten wird.

    Aber ich musste auch schon Vermieter erleben, die trotz vollkommen aussichtsloser Position vor Gericht gegangen sind, nur um halt vor Gericht zu gehen und den Mieter z.B. zum Auszug oder zum Zahlen zu bewegen. Manche Mieter sind dann eben eingeschüchtert und der Vermieter kommt damit durch. Bei anderen fällt er eben auf die Nase.

  • Für 240 Euro Kaltmiete so einen Aufwand zu betreiben finde ich auch etwas übertrieben, da ich mir sicher bin dass Sie ziemlich schnell einen Nachmieter finden würde.

    Zum Mahnbescheid wurde hier ja schon alles wichtige gesagt. Ich persönlich würde das, auch auf die Gefahr eines Prozesses, wohl durchziehen. Erfahrungsgemäß sind halt solche mündlichen Absprachen zum einen recht schwer zu beweisen und zum anderen immer recht "interpretationsbedürftig". Kommt halt darauf an was du alles sonst so schriftlich verabredet hast.

    Außerdem hast du, meiner Meinung, als Mieter da grundsätzlich schon mal bessere Karten als der Vermieter, wenn es um solche doch recht strittigen Entscheidungen geht. Am Ende muß man dir halt konkret nachweisen das ein Vertrag zustande gekommen ist. Und wer weiß schon an was sich der Vormieter erinnert oder ob überhaupt und ob der große Lust hat sich zu äussern, und wie das der Richter sieht, usw. usw.

    Ist aber nur meine persönlichen Meinung. Das musst du am Ende halt selbst entscheiden.

  • hey :) also ich hab heute beim mieterschutzbund angerufen und die meinten dass kein Vertrag zustande gekommen ist, da nur ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande kommen kann.

    Der Mitbewohner hat nie erwähnt, dass er stellvertretend für die Vermietererin Verhandlungen führt und es steht auch nicht im Email Verlauf. Sowas ist auch nicht offensichtlich.

    Zu dem stehen im Email Verlauf keine Vertragskonditionen. Wenn zu dem Zeitpunkt meiner "Zusage" tatsächlich ein Vertrag entstanden wäre, hätte die Vermieterin alles mögliche in den Vertrag rein schreiben können und wir hätten es akzeptieren müssen.

  • Dann hoffen wir mal, das die Vermieterin das auch einsieht und nicht klagt und falls doch, dass das ein Richter genau so beurteilen wird, wie der Mieterschutzbund.

    Bitte halte uns auf den laufenden!

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Man könnte im weitesten Sinne annehmen, dass Du zugesagt hast einen Vertrag abzuschließen. Das Mietverhältnis selbst kannst Du jedoch nicht begründet haben, da der WG-Bewohner keine Vertretungsmacht angezeigt hat. Somit mangelt es m.E. schon an einem (potentiellen) Vertragspartner.