Vermieter verweigert Aufnahme des Partners in den MV

  • Moin!

    Dies ist mein erster Post hier, ich hoffe, ich mache alles richtig. ;)

    Das Problem klang ja schon an:

    Vor ca. 8 Jahren bin ich zu meiner Freundin in die Wohnung gezogen. Es gab damals, wir erinnern uns nicht, wohl mal mündlich dazu ein kurzes Gespräch, wo die Vermieterin darüber informiert wurde. Sie hat das nicht abgelehnt, dass ich einziehe, da sie dazu auch keinerlei triftigen Grund gehabt hätte. Die Wohnung ist nicht zu klein, und in der gleich großen Nachbarwohnung leben auch 2 Leute. Gegen mich liegt nichts vor. Seit dem allerdings hat sie immer wieder mündliche Bitten, doch mal langsam den MV abzuändern, ignoriert.

    Jetzt letztens der Hammer: sie suchte wie so oft, in meiner Abwesenheit, meine Freundin auf, um sich über den etwas ungepflegten Zustand des Gartens uns der Wohnung aufzuregen. Sie ist eine alte Frau, die noch sehr altmodische Vorstellungen hat und wohl gern alles penibelst hätte.

    Sie tut das immer in meiner Abwesenheit, da sie mich nicht als Mieter betrachtet. Diesmal hat sie aber noch einen drauf gesetzt: auf Nachfrage nach ihren Gründen der Weigerung äußerte sie was von "schlimmen Gerüchten", die sie über mich gehört habe, dass ich gar nicht gut für meine Freundin wäre, sie mir wohl hörig sei, ich sie wohl unterdrücke und sie sich ihre Mieter schon gerne selber aussuche. Ich bin aus allen Wolken gefallen!! =O

    Wir möchten sie nun bei nächster Gelegenheit zur Rede stellen. Dieses Verhalten belastet meine psychisch eh angeschlagene Fr. schon sehr, und mich jetzt langsam auch. Davon abgesehen, dass sie sich mMn unzulässig in unser Privatleben einmischt, mich nunmehr sogar noch verleumdet, kann sie mir die Aufnahme in den MV überhaupt verweigern? Ist es ratsam, da mit rechtlichen Schritten zu drohen? Wir wollen vor allem unseren Frieden. Aber wir wollen uns auch nicht mehr alles von ihr gefallen lassen, vor allem nicht Verleumdungen! Wir fragen uns natürlich, wie sie zu diesem schlechten Bild kommt, und wir denken, sie hat es nicht gern, dass ich mich nicht so kleinmachen lasse wie meine Freundin, die sich schlecht wehren kann.

    Es ist bisher übrigens noch zu keinerlei schriftlichen Vorfällen, Abmahnungen und dergleichen, gekommen, alles lief rein mündlich zwischen ihr und meiner Freundin. Mir gegenüber ist sie recht kurz angebunden meist, obwohl ich ihr schon ein paar mal geholfen habe.


    Vielen Dank für Antworten.

    2 Mal editiert, zuletzt von ostholstainer (5. September 2018 um 13:46)

  • Im Prinzip könntet ihr auf Aufnahme in den MV. klagen. Ob das für euch sinnvoll ist, müsst ihr selber entscheiden. Meiner Erfahrung nach geht der Stress eher bei einer Trennung los, wenn beide Parteien im MV. stehen. Ich persönlich wäre jedenfalls daher gar nicht so scharf drauf.

    Für das andere Problem möcht ich hier mal ein einschlägig bekannte Rockband zitieren:

    "Lass die Leute reden".

  • Danke.

    Es stimmt natürlich, dass man die Leute nicht am Tratschen hindern kann. Aber ich denke, es ist ratsam, dass wir uns allmählich dagegen zur Wehr setzen, dass die Vermieterin versucht, mich aus allem raus zu halten, obwohl ich 8 Jahre mit dort wohne! Meine Freundin möchte es so machen, dass sie mich als Vertrauensperson benennt und mich in Zukunft immer dabei haben möchte. Ist doch nicht verkehrt!?

    Das Gute ist natürlich, dass im Ernstfall die V. gar keine Zeugen für ihre Anwürfe und Forderungen hat, sie also keinen Bestand hätten vor Gericht! Richtig? Sie kann uns also eigentlich gar nichts.

  • dass wir uns allmählich dagegen zur Wehr setzen, dass die Vermieterin versucht, mich aus allem raus zu halten,

    ??? Ja, OK, sich dagegen zur wehr setzen würde dann schlußendlich klagen bedeuten. Die Tatsache das du da Jahre wohnst bedeutet nicht das du sozusagen osmotisch irgendwann automatisch im MV. landest.

    Das Gute ist natürlich, dass im Ernstfall die V. gar keine Zeugen für ihre Anwürfe und Forderungen hat, sie also keinen Bestand hätten vor Gericht!

    Verstehe ich nicht? Warum sollte die Vermieterin nun wegen was denn klagen, wenn sie es seit 8 Jahren nicht getan hat?

  • Meine Fr. ist depressiv und nicht belastbar, Sie hat Angst, von der V. vor die Tür gesetzt zu werden, weil sie immer wieder über den Garten klagt. Schriftlich wie gesagt liegt nichts vor. Aber diese Gespräche mit der V., vor allem das Letzte, belasten sie sehr. Am liebsten möchten wir, dass das aufhört, vor allem möchte ich nicht, dass die V. die Schwäche meiner Fr, dauernd ausnutzt und sie alleine fertig macht! Ich möchte die da schützen und die V. zur Mäßigung bringen, aber das versucht sie gezielt zu umgehen.

    Es ist doch wohl möglich ihr zu sagen, dass sie nicht mehr meine Fr. aufsuchen soll, sondern nur noch uns gemeinsam?! Anders gesagt: braucht es eine offizielle Aufnahme im MV, damit die sich nicht immer wegen allem Kritischen allein an meine Fr. richtet? Es betrifft mich ja alles genau so!

    Einmal editiert, zuletzt von ostholstainer (5. September 2018 um 14:37)

  • Sorry, meine Phantasie reicht nicht aus um mir vorzustellen wie ein Gericht dazu beitragen sollte, das die Vermieterin nicht mehr deine Freundin anspricht?

    Es ist doch wohl möglich ihr zu sagen, dass sie nicht mehr meine Fr. aufsuchen soll, sondern nur noch uns gemeinsam?!

    Klar, warum soll das nicht möglich sein?

  • Okay, vllt. regen wir uns einfach zu sehr über ihr Verhalten auf. Wir werden ihr demnächst einfach sagen, dass wir das so nicht mehr möchten und sehen, wie sie reagiert. Wenn sie es aber ablehnt, in meinem Beisein mit meiner Fr. zu sprechen (weil ich kein offizieller Mieter bin), was dann? Darum geht es eigentlich. Kann meine Fr. unabhängig vom MV verlangen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen? Bzw. kann meine Fr. es ablehnen, von ihr immer allein angesprochen zu werden? Das würde uns ja reichen. Ich bin an sich auch nicht so scharf drauf, im MV drin zu stehen. Tue ich ja nun schon seit Jahren nicht.

  • Wenn sie es aber ablehnt, in meinem Beisein mit meiner Fr. zu sprechen (weil ich kein offizieller Mieter bin), was dann?

    Dann öffnet man nicht mehr dir Tür, oder geht wenn man angsprochen wird, einfach weiter, und/oder bittet zBsp. darum das eine Komunikation nur noch schriftlich stattfindet, oder ähnliches.

    Kann meine Fr. unabhängig vom MV verlangen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen?

    Was meinst du eigentlich mit "Vertrauensperson"? Sie kann natürlich zu einem Gespräch mitbringen wen Sie will, und die Vermieterin kann natürlich auch nur mit dem sprechen mit dem sie wil. Das hat mit dem MV. doch gar nichts zu tun?

  • Okay, wir denken da also einfach zu kompliziert. Wir werden ihr also sagen, dass wir das so nicht mehr möchten und fertig. Mal sehen, was dann kommt.

  • Also ich stimme AJ1900 voll und ganz zu: Der Ärger geht eigentlich erst dann los, wenn beide im Mietvertrag stehen und es zur Trennung kommt.

    Grundsätzlich darfst Du als Lebenspartner zwar in der Wohnung wohnen, jedoch hat die Vermieterin durch aus das Recht (m.E. wg. Vertragsfreiheit) Dich nicht in den Mietvertrag aufzunehmen. Zwar wäre die Aufnahme einer weiteren Person für die Vermieterin sehr von Vorteil (Vergrößerung des Haftungskapitals auf Mieterseite) jedoch wird hier wohl der Klageweg unumgänglich sein, sofern überhaupt ein Anspruch besteht.

    Ich empfehle euch, jedes Gespräch der Vermieterin zu verweigern und ihr stets zu antworten: "Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte schriftlich an uns."

    Ihr müsst belastbare Fakten schaffen - alles andere ist nur Hörensagen. Eventuell führt ihr Tagebuch mit exaktem Datum und der Uhrzeit, um auch die Intensität der Verleumdungen/Ansprechversuche zu dokumentieren. Letztendlich müsst ihr euch jedoch darauf einstellen, dass jede Art der Gegenwehr psychische Belastung bedeutet.

  • Hallo!

    Ein Rat von mir, sucht euch einfach eine neue Wohnung gemeinsam und zieht um.

    Älteren Vermieter ändert ihr nicht mehr. Sie haben ihr Leben gelebt, ihre persönliche

    Einstellung zum Selbigen und weiterer Ärger ist fast zwangsläufig vorprogrammiert.

    Tut euch das nicht an, zieht Konsequenzen, spart viel Geld für Anwalt und Klage.

    Gruß



  • Rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch auf Aufnahme in den Mietvertrag. Diesen Anspruch gibt es nicht, nur einen Anspruch auf die Erlaubnis das du darin wohnen darfst, aber die wurde ja - zumindest nach 8 Jahren konkludent - erteilt.

    Eine Kontaktaufnahme zu verbieten ist eher aussichtslos. Also entweder munter ignorieren und darauf verweisen, das man nur noch schriftlich kommuniziert oder wie Grace vorschlägt ausziehen. Erscheint mir sogar die bessere Lösung.

    Das man schlimme Gerüchte über einen gehört haben soll ist im übrigens keine Verleudmung oder sonstiges in strafrechtlichen Sinne relevantes Verhalten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke nochmal für die Einschätzungen.

    So einfach ausziehen kommt für uns aus Gründen leider nicht in Frage. Das würde die Trennung von unseren geliebten Kleintieren bedeuten, die wir im Garten in Außenhaltung haben. Die kriegt man woanders ja nicht so einfach unter. Vom Stress und dessen gesundheitlichen Folgen mal zu schweigen. Ich bin da nervlich auch nicht so belastbar.

    Zum Glück kommen diese "Überfälle" der Vermieterin bislang nicht so oft vor, nur alle paar Monate mal. Der letzte Vorfall hat uns allerdings eben sehr schockiert, da wir nicht wussten, dass die V. so negativ von mir denkt. Das hatte eine ganz neue Qualität.

    Wir werden also versuchen, das Ganze unter "Altersstarrsinn" abzuheften und so gut es geht zu ignorieren. Den Ball flach halten. Die Frau war schon immer launisch und sehr eigen, vor allem seit dem Tod des Mannes. Da gibt es wirklich wenig Chancen auf Einsicht. Schade, denn wir fühlen uns hier jetzt nicht mehr so recht wohl. Mittel- bis langfristig sicher Umzug.