Mietminderung wegen Wasserschaden?

  • Hallo.

    Ich bin freiberuflicher Illustrator und arbeite von zuhause. Mein Arbeitszimmer ist vom Finanzamt anerkannt.

    Genau in diesem Arbeitszimmer ist an der Decke ein riesiger Wasserschaden, weil der Mieter über mir unsachgemäß seine Küche ausgebaut hat und das Wasser stundenlang in seiner Wohnung auslief.

    Eine Firma, die von der Hausverwaltung beauftragt wurde, hat jetzt einen erstmal ein Entfeuchtungsgerät in den Raum gestellt, der 24 Stunden läuft und recht laut ist. Das heißt ich muss mit diesem Dauerlärm arbeiten und habe anschließend noch Anstreicher in der Bude, die in 2-3 Wochen(solange läuft das Gerät) das ganze wieder neu streichen.

    Kann man bei sowas nicht eine Mietminderung erwarten? Das ist ja schon ernorm belastend. Wenn ja, wie sollte man da am Besten vorgehen?

    Vielen Dank schon einmal.

    2 Mal editiert, zuletzt von LEJ (13. September 2018 um 18:10)

  • Kann man bei sowas nicht eine Mietminderung erwarten?

    Jap.

    Wenn ja, wie sollte man da am Besten vorgehen?

    Erst mit dem Vermieter über eine Mietminderung reden und falls man sich nicht einigt einen Anwalt konsultieren.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Erst mit dem Vermieter über eine Mietminderung reden und falls man sich nicht einigt einen Anwalt konsultieren.

    Ich habe die September Miete nicht überwiesen, sondern die Hausverwaltung wegen einer Mietminderung aufgrund des Sachschadens angeschrieben.

    Darauf schrieb sie zurück, dass Gemäß Mietminderungstabelle und BGH Urteilen mir aufgrund des Wasserschadens in meiner Wohnung eine Mietminderung zwischen 8 und 10 Prozent zusteht. Ich solle das vorher ankündigen. Die Hausverwaltung werde meinen Antrag dann entsprechend prüfen und bei der Versicherung einreichen. Sie schrieb aber, dass ich vorher die aktuelle Miete sofort komplett zu bezahlen habe.

    Sollte ich erstmal die volle Miete zahlen, oder erst einen Anwalt konsultieren?

    Einmal editiert, zuletzt von LEJ (19. September 2018 um 14:09)

  • Ich habe die September Miete nicht überwiesen,

    Das war ein Fehler. Das würde ich schleunigst nachholen.

    Mietminderung zwischen 8 und 10 Prozent zusteht.

    Über die Prozente kann man sich streiten, es kommt halt auf den tatsächlichen grad der Beeinträchtigung und den Zeitraum an. Wenn tatsächlich das komplette Zimmer über den gesamten Monat unbenutzbar war, kommen mir 8-10% recht wenig vor.

    Merke, wenn das Zimmer z.Bsp. nur 1/3 des Monats nicht zu nutzen ist, kannst du aber auch nur für 1/3 den Monat mindern.

    Ich solle das vorher ankündigen.

    Wäre sinnvoll.

    oder erst einen Anwalt konsultieren?

    Sicher keine schlecht Idee, zumal du dafür sorge tragen solltest das du nicht 2 Monatsmieten ind Rückstand gerätst. Das wäre nämlich ein Kündigungsgrund.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (19. September 2018 um 14:52)

  • Ich habe ja mich nicht geweigert die Miete zu zahlen, sondern sie erstmal nicht überwiesen und in einem die Hausverwaltung wegen einer Mietminderung wegen Sachschaden angeschrieben. Sie sah ja den Grund, wieso ich die Miete noch nicht bezahlt habe. Ich hatte ja vor, sobald ich eine Rückmeldung bekomme die entsprechende geminderte Miete zu überweisen.

    Ich wollte nicht eigenmächtig anhand einer Tabelle die Miete kürzen. Der Raum ist ja nicht komplett unbrauchbar, aber alleine die Tatsache, dass ich bereits 4 mal in diesem Monat einen Termin mit den Handwerkern hatte, einen lauten Luftentfeuchter in dem Raum(wo man ständig den Wasserbehälter wechseln muß), wo ich arbeite stehen habe, und noch Anstreicharbeiten vor mir habe, finde ich 8-10% auch recht wenig. Allerdings bin ich als Laie überfragt welche Minderung angebracht ist.

    Ich habe erst mal die Komplett-Miete überwiesen. Ende des Monats habe ich einen Termin beim Mieter-Verein. Ich kläre das dann mit denen ab.

    Vielen Dank erstmal..

    3 Mal editiert, zuletzt von LEJ (19. September 2018 um 16:02)

  • Ich habe erst mal die Komplett-Miete überwiesen.

    Sowas dann immer unter dem Vorbehalt der Mietminderung, das ist der sicherste Weg.

    Wenn dir durch den Wasserschaden direkt ein weiterer Schaden entstanden ist, etwa Einkommensverluste, weil dein Arbeitszimmer teilweise nicht nutzbar war oder du ausweichen musstest oder sonst irgendwas, kannst du das beim Mieter über dir zurückholen, wenn der Schaden leicht fahrlässig entstanden ist.

    Zudem solltest du auch mal die Lautstärke vom Entfeuchter irgendwie messen und rechtssicher festhalten. Denn die konkrete Laustärke macht einen erheblichen Unterschied in Bezug auf eine Mietminderung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    Ich habe ja mich nicht geweigert die Miete zu zahlen, sondern sie erstmal nicht überwiesen

    äh - erkläre mir mal bitte den Unterschied zwischen "nicht geweigert die Miete zu zahlen" und "sie erstmal nicht überwiesen"...

    Schwaches Argument...

    Gruß!

  • Hallo!

    Als Ergänzung zu Corinna und darkshadow zu Entfeuchtern.

    Die Lautstärke von Entfeuchtern entspricht etwa dem, was man

    auch im Sommer bei Hitze bereit ist zu ertragen, wenn den ganzen

    Tag ein Ventilator läuft mangels Klimaanlage, oder wenn man selbst

    einen Entfeuchter in der Wohnung aufstellt, weil Raumluft zu feucht

    im Sommer.

    einen lauten Luftentfeuchter in dem Raum(wo man ständig den Wasserbehälter wechseln muß),

    Ständig, ist ein dehnbarer Begriff! Fassungsvermögen etwa 5 - 10 Liter

    und Entleerung alle 4 - 6 Stunden, je nach Durchfeuchtung des Raums.

    Da dieser Zustand nur vorübergehender Natur, rechtfertigt das keinesfalls

    die Einbehaltung der kompletten Miete.

    Die Mietminderung muss dem Vermieter vorher schriftlich angezeigt

    der Mangel genau bezeichnet werden und könnte dann bei der nächsten

    Mietzahlung gemindert werden.

    Vom Bundesgerichtshof Urteile:

    Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03

    und Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 223/10

    Die Mietminderung muss Tage genau berechnet werden und man

    kann nicht einfach mal 8 % - 10 % von der Miete abziehen.

    Eine Mietminderung sollte grundsätzlich nicht alleine vorgenommen

    werden, sondern immer Rechtsanwalt, oder Mieterbund umgehend

    einschalten.

    Gruß



  • oder wenn man selbst

    einen Entfeuchter in der Wohnung aufstellt, weil Raumluft zu feucht

    im Sommer.

    Nö. Es ist ein ganz großer Unterschied ob man jetzt ein Entfeuchter nimmt, der für den Wohnraum bestimmt ist als Privatgerät oder ein Industrieentfeuchter vom Bau. Meiner für zu Hause ist nicht so laut, das man dadurch nicht einschlafen kann. (auch ein großer) der bei meinen Eltern bei einem Wasserschaden war so laut, das man diesen durch 3 geschlossene Türen hörte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Kann man bei sowas nicht eine Mietminderung erwarten? Das ist ja schon ernorm belastend. Wenn ja, wie sollte man da am Besten vorgehen?

    Ich kenne dieses Procedere aus eigener Erfahrung. Diese Entfeuchter müssen durchgehend eingeschaltet bleiben, also rund um die Uhr. Die Geräusche können so laut sein, dass geistige Arbeit sehr schwerlich ist. Meine Empfehlung, über eine Mietminderung sich mit dem Vermieter einigen, die steht in diesem Fall einen Mieter zu. Wohlgemerkt, das Trockengerät ist tatsächlich sehr laut.

  • Hallo!

    Es gibt nur für den Schaden insgesamt eine prozentuale Mietminderung.

    Da ist der Entfeuchter inbegriffen und die Lautstärke wird nicht explizit

    bewertet. Was auch möglich ist, wenn die Trockungs-Firma eine Bestätigung

    über die Stromkosten ausstellt, den zusätzlichen Stromverbrauch geltend

    zu machen beim Vermieter.

    Im Übrigen ist Lärm ein dehnbarer Begriff. ;) Spielende Kinder kreischen

    lauter, als der Entfeuchter und die muss man auch dulden. Der Entfeuchter

    hat den Vorteil, dass er kurzfristig zum Einsatz und dann verschwunden ist.

    Gruß



  • Hallo,

    äh - erkläre mir mal bitte den Unterschied zwischen "nicht geweigert die Miete zu zahlen" und "sie erstmal nicht überwiesen"...

    Schwaches Argument...

    Gruß!

    Der Unterschied ist, dass ich nicht vorhatte KEINE Miete zu zahlen, sondern zu erfragen, ob man eine Mietminderung bekommt und wenn man mir zB 100 Euro Minderung genannt hätte, hätte ich sofort die Miete - 100 Euro bezahlt.

    Dass ich jetzt 2 Wochen später die Miete bezahlt habe, nachdem ich 8 Jahre immer pünktlich bezahlt habe, sehe ich nicht als Verweigerung.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Unterlasse das bitte, sachlich bleiben!

    Grace

    Nö. Es ist ein ganz großer Unterschied ob man jetzt ein Entfeuchter nimmt, der für den Wohnraum bestimmt ist als Privatgerät oder ein Industrieentfeuchter vom Bau.

    Eben. Es steht nicht umsonst im Netz, dass man beim Einsatz von ZWEI Luftentfeuchter 80% Mietminderung bekommt.

    Ich schrieb ja nirgends, dass ich einfach mal 8 - 10% von Miete abziehe, sondern, dass ich das mit dem Mieterverein abkläre.

  • Spielende Kinder kreischen

    lauter, als der Entfeuchter und die muss man auch dulden.

    Schlechter Vergleich.

    Der Entfeuchter


    hat den Vorteil, dass er kurzfristig zum Einsatz und dann verschwunden ist.

    4 Wochen war es bei meinen Eltern, das war ja dann sehr kurzfristig.

    Ich schrieb ja nirgends, dass ich einfach mal 8 - 10% von Miete abziehe, sondern, dass ich das mit dem Mieterverein abkläre.

    Richtige Entscheidung, sollte man bei einer Mietminderung generell.

    Der Unterschied ist, dass ich nicht vorhatte KEINE Miete zu zahlen, sondern zu erfragen, ob man eine Mietminderung bekommt und wenn man mir zB 100 Euro Minderung genannt hätte, hätte ich sofort die Miete - 100 Euro bezahlt.

    Dass ich jetzt 2 Wochen später die Miete bezahlt habe, nachdem ich 8 Jahre immer pünktlich bezahlt habe, sehe ich nicht als Verweigerung.

    Schwacher Kommentar....

    Faktisch gesehen bist du aber im Verzug mit der Mietzahlung. Diese hast du pünktlich bis zum 3. Werktag zu zahlen. Du kannst nicht die ganze Miete zurückhalten, nur weil du erstmal erfragen willst, wie viel Miete du einbehalten kannst, das wird dann entsprechend später verrechnet.

    Es macht rechtlich einfach keinen Unterschied aus welchen Grund du nicht zahlst, da hat Corinna Recht. Miete also voll überweisen mit Vorbehalt der Mietminderung. Diese dann anwaltlich klären lassen und dann entsprechend mit späteren Mieten aufrechnen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Es macht rechtlich einfach keinen Unterschied aus welchen Grund du nicht zahlst, da hat Corinna Recht. Miete also voll überweisen mit Vorbehalt der Mietminderung. Diese dann anwaltlich klären lassen und dann entsprechend mit späteren Mieten aufrechnen.

    Trotzdem sehe ich mein Verhalten nicht als Verweigerung die Miete zu zahlen, sondern als verspätete Zahlung. Hier klang es so, als sei ich unwillig zu zahlen, selbst nachdem ich geschreiben habe, dass ich die Miete bereits komplett bezahlt habe.

  • Hallo!

    Ich denke, wir haben dir deine Fragen ausreichend beantwortet.

    Wenn du beim Anwalt warst, könntest du ja mal berichten,

    was sich da ergeben hat. ;) Das wäre auch hilfreich für Benutzer

    nach dir in ähnlicher Lage.

    Gruß



  • Ich hatte bereits in Post 6 geschrieben:

    "Ende des Monats habe ich einen Termin beim Mieter-Verein. Ich kläre das dann mit denen ab.

    Vielen Dank erstmal.."

    In diesem Sinne.....

  • Hallo,

    Trotzdem sehe ich mein Verhalten nicht als Verweigerung die Miete zu zahlen, sondern als verspätete Zahlung.

    nennt man nun dennoch Verweigerung. Denn Du hast Dich ja ganz offensichtlich geweigert, die Miete pünktlich zu zahlen, Die Gründe dafür (die von Deiner Seite dann auch noch falsch waren) sind dabei unerheblich.

    Aber egal...

    Gruß!

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