Kündigungsgrund bei Nichtnutzung der Wohnung über 6 Monate?

  • Hallo,

    Ich habe einen Mietvertrag für eine 2 Zimmer Wohnung in München, der schon seit 1982 läuft.

    seit 1993 reise ich immer für 6 Monate (über den Winter) nach Asien, habe aber meine Wohnung behalten, die in diesen 6 Monaten lee steht.

    1995 hab ich in Asien geheiratet und in den Jahren 2 Kinder bekommen.

    Bis jetzt habe ich meinen Turnus der 6 Monate des hin und herwohnens nicht geändert.

    Nun bin ich auf den (zugegeben dummen) Gedanken gekommen seit Juni meine Miete vom Konto meiner Frau zu überweisen…

    Sie hat hier in Deutschland vor 15 Jahren und vor unserer Heirat ein Konto eröffnet, dass auf ihren Mädchennahmen läuft und nie bewegt wird.
    Da dachte ich, dass ich meine Miete ja auch von diesem Konto an den Vermieter überweisen kann.

    Nun hat der Vermieter geschrieben, dass dieses Konto möglicherweise „von einer Geschäftsfrau“ (wörtlich) ist und er will näheres darüber erfahren.

    Als ich ihm geschrieben habe, dass dies meine Frau ist, hat er wegen des unterschiedlichen Namens meine Heiratsurkunde angefordert.

    Ich hab ihm den Teil der Urkunde gemailt, an dem unsre Namen zu sehen sind. Also mein Name und ihr Mädchenname, der sich mit ihrem Konto deckt.
    Nun will er halt die gesamte Urkunde sehen.

    Nun die Fragen… Soll ich ihm meine Heiratsurkunde schicken, oder kann er mir einen Strick draus drehen mit dem Grund, dass ich ja nicht meinen Lebensmittelunkt hier habe?

    Ist es eigentlich verboten, die Miete von dritten überweisen zu lassen?

    Und kann er mich kündigen, weil ich ja 6 Monate meine Wohnung nicht nutze?

    Vielen Dank für die Antworten!

  • Solange du all(!!) deine vertraglichen Pflichten erfüllst, ist Abwesenheit kein Kündigungsgrund. Wie bewerkstelligst du, dass deine Nebenpflichten aus dem Mietvertrag, wie regelmäßiges Lüften und Heizen, Kontrolle, dass kein Wasser austritt, Mängel unverzüglich gemeldet werden können, evtl. sogar Kehrwoche,... ausgeführt werden, während du abwesend bist?

  • Hallo reini,

    der Vermieter kann Dich nicht zwingen, eine gemietete Wohnung auch zu bewohnen. Du hast halt nur das Risiko, dass in Deiner Abwesenheit etwas passiert und das dann niemand meldet oder die Wohnung z.B. bei einem Rohrbruch betreten werden muss und niemand da ist. Fuer etwaige daraus resultierende Kosten haftest Du.

    Es ist vollkommen egal, ob die Miete von deinem Konto, von dem Deiner Frau oder vom Kaiser von China ueberwiesen wird. Hauptsache sie trifft puenktlich ein und ist eindeutig zuordenbar.

    Wenn Du Deinen Vermieter in Glauben lassen willst, dass Du mit Deiner Frau in der Wohnung wohnst, solltest Du Ihm einen Nachweis ueber die Heirat zukommen lassen. Zwar nicht wegen der Mietzahlung, aber den Zuzug Deiner Ehefrau in die Wohnung muss der Vermieter dulden, den Deiner Freundin nicht unbedingt. Wenn Du also damit kein Problem hast, gib sie ihm ruhig. Da steht ja schliesslich nur drin, wo Du geheiratet hast, aber nicht, wo Du wie lange wohnst.

    cu

    Guenni

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Zitat

    Wenn Du also damit kein Problem hast, gib sie ihm ruhig. Da steht ja schliesslich nur drin, wo Du geheiratet hast, aber nicht, wo Du wie lange wohnst.

    Bei der Heiratsurkunde, die vor nun genau 15 Jahren ausgestellt wurde, steht halt die Wohnadresse von Asien drin.
    Da dachte ich mir, dass er dann sagen kann, dass ich ja gar nicht in München wohne...

    Tatsächlich lebe ich 6 Monate hier und 6 Monate bei meiner Familie.

  • Von welchem Konto Du deine Miete überweist, geht den Vermieter einen "Feuchten" an. Hier würde ich den Vermieter mal auf das Thema Datenschutz verweisen.

    Es ist auch nicht verboten, wenn Du 6 Monate lang die Wohnung nicht benutzt. Theoretisch würde das den einen oder anderen Vermieter sogar freuen. Stichwort: Abnutzung.

    Du musst allerdings Sorge tragen, dass jemand regelmäßig die Wohnung anschaut (Obhutspflicht). Entsteht in der Wohnung ein Schaden, den Du bei einem regelmäßigen Aufenthalt verhindern/melden könntest, kann der Vermieter dir einen Strick drehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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