Hey Leute,
es kann ja unter bestimmten Bedingungen dem Mieter fristlos gekündigen werden, z.B. wenn der Mieter den Einbau von Rauchmeldern verweigert, wäre das glaub möglich.
Aber, ab wann ist es eine Verweigerung??
In meinem Fall bekam Ich lediglich ein Vermerk mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung geschickt. In diesem stand, Ich möge mich doch melden, zwecks Einbau der Rauchmelder.
Das habe Ich dann als so lange vor mir hergeschoben bis Ich´s vergessen hab. Aber auch der Vermieter hat sich nicht wirklich bemüht ein Termin zu vereinbaren.
Zählt das schon als Verweigerung meinerseits, weil Ich mich nicht gemeldet hab? Oder muss er mir eine Frist setzten, dass es zur frislosen Kündigung kommen kann?
Hab aktuell eh Stress wegen den Nebenkosten, daher meine Befürchtung, das er mir wegen sowas kündigen könnte.
Hoffe Ihr könnt mir helfen!
Gruß