fristlose Kündigung möglich?

  • Hey Leute,

    es kann ja unter bestimmten Bedingungen dem Mieter fristlos gekündigen werden, z.B. wenn der Mieter den Einbau von Rauchmeldern verweigert, wäre das glaub möglich.

    Aber, ab wann ist es eine Verweigerung??

    In meinem Fall bekam Ich lediglich ein Vermerk mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung geschickt. In diesem stand, Ich möge mich doch melden, zwecks Einbau der Rauchmelder.

    Das habe Ich dann als so lange vor mir hergeschoben bis Ich´s vergessen hab. Aber auch der Vermieter hat sich nicht wirklich bemüht ein Termin zu vereinbaren.

    Zählt das schon als Verweigerung meinerseits, weil Ich mich nicht gemeldet hab? Oder muss er mir eine Frist setzten, dass es zur frislosen Kündigung kommen kann?

    Hab aktuell eh Stress wegen den Nebenkosten, daher meine Befürchtung, das er mir wegen sowas kündigen könnte.

    Hoffe Ihr könnt mir helfen!

    Gruß

  • Im welchen Bundesland wohnst du denn? Denn je nach Bundesland obliegt diese Pflicht entweder dem Vermieter oder den Mieter.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo D.B.,

    eine fristlose Kuendigung halte ich bei so etwas fuer ausgeschlossen. Dazu braucht es schon eine hartnaeckige Weigerung trotz Abmahnung.

    Allerdings kann das durchaus das Zuenglein an der Waage sein, wenn es nicht einzeln betrachtet wird, sondern mehrere Sachen zusammenkommen. Wenn Du also die Nebenkosten nicht zahlst und Dich trotz Bitten nie meldest und .. und .. und .., kann ein Richter schonmal entscheiden, dass dem Vermieter die Fortführung des Mietverhaeltnisses in der Gsaemtschau nicht mehr zuzumuten ist.

    cu

    Guenni

  • Solange der Vermieter keinen entsprechenden Termin anberaumt oder eine Firma beauftragt kannst du nichts verweigern. Erst wenn du den Zutritt zur Wohnung verweigerst ohne plausible Erklärung kommt eine Kündigung in Betracht.

    Bevor man hier überhaupt von einer fristlosen Kündigung sprechen kann, bedarf es einer Abmahnung. Also brauchst du dir keine Sorgen machen, du musst keinen Termin vereinbaren, das muss der Vermieter.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • OK, vielen Dank für eure Antworten!!

    Hätte aber noch ne Frage zwecks Termin.

    Ich habe dem Vermieter am Montagabend für Donnerstag via E-Mail ein Termin angeboten.

    Dazu geschrieben er soll mir mitteilen ob er diesen Termin wahrnimmt.

    Wenn er sich aber bis Mittwochabend nicht meldet, muss Ich dann am Do trotzdem auf ihn warten?