Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Kostenübernahme. Nachdem mein Vater kürzlich verstorben ist, haben wir nun die Wohnung gekündigt und ein Punkt ist noch streitig. Im Kniestock ist ein kleines Türchen, hinter dem eine Art Abstellboden ist, nur so eine Art Kriechboden. Hier hatte mein Vater ein paar Kartons/Verpackungen z.B. vom Drucker und Koffer stehen. Wir haben schon beim ersten Öffnen der Tür gesehen, dass die Dämmung dort zwischen den Sparren rausgefallen war und innerhalb der Folie (Dampfsperre) unten lag und man auf die blanken Ziegel gucken kann. Das Haus ist relativ alt und die jetzigen Vermieter haben das Mietshaus auch erst vor ca. 2 Jahren von deren verstorbenen Eltern übernommen. Ich weiß nun nicht, ob mein Vater das jemals gemeldet hat, das wäre ja vermutlich seine Pflicht gewesen? Die jetzigen Vermieter waren offensichtlich vorher noch nie in der Wohnung und haben uns jetzt vor die Wahl gestellt, es selbst zu reparieren oder Sie bestellen Handwerker auf unsere Kosten.
Zu Kleinreparaturen steht im Mietvertrag, dass der Vermieter diese auf Kosten des Mieters ausführen lassen kann, allerdings nur mit einer Kostenbeteiligung seitens des Mieter von max. 52 € pro Reparatur.
Für mein Verständnis handelt es sich aber um einen Schaden an dem Gebäude, das hat vermutlich nichts mit Kleinreparaturen zu tun, oder? Wer trägt denn hier die Kosten? Und falls wir es selbst reparieren und es im Nachgang zu Problemen kommt, könnten sie uns dann belangen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Sandrine