Reparatur/Instandsetzung Dämmung hinter Kniestock

  • Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur Kostenübernahme. Nachdem mein Vater kürzlich verstorben ist, haben wir nun die Wohnung gekündigt und ein Punkt ist noch streitig. Im Kniestock ist ein kleines Türchen, hinter dem eine Art Abstellboden ist, nur so eine Art Kriechboden. Hier hatte mein Vater ein paar Kartons/Verpackungen z.B. vom Drucker und Koffer stehen. Wir haben schon beim ersten Öffnen der Tür gesehen, dass die Dämmung dort zwischen den Sparren rausgefallen war und innerhalb der Folie (Dampfsperre) unten lag und man auf die blanken Ziegel gucken kann. Das Haus ist relativ alt und die jetzigen Vermieter haben das Mietshaus auch erst vor ca. 2 Jahren von deren verstorbenen Eltern übernommen. Ich weiß nun nicht, ob mein Vater das jemals gemeldet hat, das wäre ja vermutlich seine Pflicht gewesen? Die jetzigen Vermieter waren offensichtlich vorher noch nie in der Wohnung und haben uns jetzt vor die Wahl gestellt, es selbst zu reparieren oder Sie bestellen Handwerker auf unsere Kosten.

    Zu Kleinreparaturen steht im Mietvertrag, dass der Vermieter diese auf Kosten des Mieters ausführen lassen kann, allerdings nur mit einer Kostenbeteiligung seitens des Mieter von max. 52 € pro Reparatur.

    Für mein Verständnis handelt es sich aber um einen Schaden an dem Gebäude, das hat vermutlich nichts mit Kleinreparaturen zu tun, oder? Wer trägt denn hier die Kosten? Und falls wir es selbst reparieren und es im Nachgang zu Problemen kommt, könnten sie uns dann belangen? Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Viele Grüße

    Sandrine

  • So etwas ist klare Vermietersache und hat mit Kleinstreparaturen gar nichts zu tun. Dabei handelt es sich ja nur um Installationsgegenstände, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, d.h. Dinge, wie Fenstergriffe oder ein Wasserhahn.

    Ich würde das nicht selbst reparieren, wenn Ihr nicht gerade vom Fach seid.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnelle Rückmeldung. Es handelt sich hier ja um die Gebäudehülle, auf was kann ich mich denn da berufen, wenn ich ihm sage, dass wir das nicht selbst reparieren und auch keine Kosten für etwaige Handwerkerrechnungen übernehmen werden. Oder müssten wir dafür dann aufkommen? Ich glaube nicht das mein Vater dort mutwillig die Dämmung rausgerissen hat und selbst wenn, müssten sie uns das doch sicher nachweisen?

    Wie wäre denn hier das richtige Vorgehen/Wortwahl?

  • Ich glaube nicht das mein Vater dort mutwillig die Dämmung rausgerissen hat und selbst wenn, müssten sie uns das doch sicher nachweisen?

    Die Kleinreparaturen sind unabhängig vom Verschulden. Darum sind die ja auch so stark eingegrenzt. Steht im Mietvertrag auch eine maximale Grenze der Kleinreparturen? Also sowas wie "im Jahr maximal 5% der Jahresmiete" oder ähnliches? Falls nicht ist die gesamte Klausel unwirksam. Wenn die Reparatur 52,01€ kostet müsst ihr außerdem nichts zahlen, ganz oder gar nicht ist hier das Motto.

    Und falls wir es selbst reparieren und es im Nachgang zu Problemen kommt, könnten sie uns dann belangen?

    Jap, für solche Fehler müsst ihr dann haften. Darum nur von Vermieter erledigen lassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Zu den Kleinreparaturen steht dort:

    Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu 52€ je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtreparatur von bis zu 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 154€.

    Wenn die Rechnung nun über 60€ lautet müssten wir nach meinem Verständnis anteilig 52€ zahlen und der Vermieter die restlichen 8€, oder verstehe ich das falsch?

  • Wenn die Rechnung nun über 60€ lautet müssten wir nach meinem Verständnis anteilig 52€ zahlen und der Vermieter die restlichen 8€, oder verstehe ich das falsch?

    Wie ich geschrieben habe, du musst nur zahlen, wenn der Betrag 52€ nicht überschreitet. Eine anteilige Zahlung ist ausgeschlossen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Wie schon geschrieben, hat eine herabfallende Dämmung rein gar nichts mit Kleinstreparaturen zu tun, folglich ist es müßig, jetzt über eine Wirksamkeit einer solchen Klausel zu diskutieren.

    Solange die Dämmung nicht gerade fahrlässig oder mutwillig durch den Mieter beschädigt wurde, ist der Vermieter für die Instandsetzung erforderlich. Was kommt denn sonst als nächstes? Die Komplettinstandsetzung eines Daches auf Kosten des Vermieters?

    Ich würde den Vermieter einfach mal meine persönliche Lieblingsfrage stellen, nämlich, auf welcher Rechtsgrundlage sein Vorhaben einer Instandsetzung auf Mieterkosten beruht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zu den Kleinreparaturen steht dort:

    Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu 52€ je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtreparatur von bis zu 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch 154€.

    Wenn die Rechnung nun über 60€ lautet müssten wir nach meinem Verständnis anteilig 52€ zahlen und der Vermieter die restlichen 8€, oder verstehe ich das falsch?

    Du verstehst es falsch.

    Es handelt sich nicht um eine Art Selbstbeteiligung, sondern du zahlst für jede Kleinreparatur selbst, die unter den genannten Betrag (52 Euo fällt) und bis zu einem Gesamtbetrag pro Jahr.

    Der Hintergrund ist der, dass der Mieter sich deshalb genau überlegen wird, für welche Sachen er einen Reparaturservice in Anspruch nehmen wird.

    Manche Sachen kann er dann nämlich auch billiger selbst beheben...

    Einmal editiert, zuletzt von Rita_Gnadenlos (28. September 2018 um 17:54)