Schönheitsreperaturenbeitrag für 5 bzw 8 Jahres-"Plan"

  • Hallo liebe Community,

    Heute die Abnahme meines WG-Zimmers gehabt (keine Mängel Zitat Abnahmedokument "i.O normale Gebrauchspuren".

    Allerdings soll ich 24,05€ für Schönheitsreparaturen bezahlen. Afaik sind angaben wie nach X Jahren ist zu Streichen etc. ungültig. Auch, weiß ich das wohl eine Vormieterin dagegen geklagt/einspruch hat/eingelegt hat und Recht bekommen hat.

    Nun ist die Sachlage so, das WG-Zimmer ohne Mängel abgenommen wurde.

    Anbei das Dokument. 183 Tage sind meine Mietdauer. Allerdings bin ich am 01.04 und am 30.09 ausgezogen. Was laut meiner Rechnung 182 Tage sind. Welche Möglichkeiten habe ich?

    Also die Rechnung ist für den Maler der wohl alle 5-8 Jahre ansteht.

    Das ist eine anteilige Rechnung für meinen Nutzzeitraum (182 Tage).


    Die Wohnung bzw das Zimmer wurde wegder Taufrisch noch stark abgewohnt übernommen. Diese Fristen sind einfach im Mietvertrag eingetragen. Nach bissl googlen fand ich heraus das sowas nicht zulässig ist, also diese Klausel im Mietvertrag.

    Danke im Voraus

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    Grace

  • Hallo!

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    Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.

    Gruß



  • keine Mängel Zitat Abnahmedokument "i.O normale Gebrauchspuren"

    Diese Formulierung ist aber sehr schwammig. Normale Gebrauchspuren kann vieles bedeuten, aber muss man wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Mietdauer sehen und dann sollte das keine bedeuten.


    Das ist eine anteilige Rechnung für meinen Nutzzeitraum (182 Tage).

    Sowas ist und bleibt unwirksam.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank erstmal für die nette Antwort und sehr schön zu hören, auf welcher Basis ist das Unwirksam? Damit ich per E-Mail mehr als nur "ist unwirksam" schreiben kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Eisbergsalat (2. Oktober 2018 um 10:56)