Muss ich (privat) Gartenarbeiten auf Firmengrundstücken bezahlen?

  • Seit 2017 kümmert sich eine Gartenbaufirma um Landschafts- und Pflegearbeiten auf unserem Mietgrundstück. Hier sind zwei vermietete Wohnungen a 100 m2 im ersten Stock, darunter eine Firma im Erdgeschoss mit ca. 400 m2.

    Das Gebäude ist umgeben von Firmenparkplätzen, die von Hecken, Blumen, usw. umgeben sind. Das restliche Gelände besteht aus Wiese, Baum, Blumenbeet. Die Gesamtfläche der Außenanlagen inkl. Firmenparkplätzen beträgt 300 m2. Die Parkplätze machen hiervon 200 m2 aus, der Rest (100 m2) ist Fläche der Allgemeinheit. Die Firmenparkplätze dürfen nur von Firmenangestellten genutzt werden. Für uns Mieter sind sie tabu.

    2017 war eine Gartenbaufirma hier. Sie hat alle Außenanlagen (300 m2) gepflegt. Unser Vermieter hat die Kosten von 2.000 Euro auf alle Mieter (2 Privathaushalte, 1 Firma) umverteilt. Dafür hat er die Wohnfläche als Grundlage genommen. WIr Mieter zahlen jeweils 333,00 Euro. Die Firma zahlt den Rest von 1.334 Euro.

    Allerdings hat der Vermieter ja mir als Privatperson auch die Arbeiten der Gartenbaufirma in Rechnung gestellt, die an den Firmenparkplätzen vorgenommen wurden. Ist das rechtens? Denn den Großteil der Kosten machen die Arbeiten an den Parkplätzen aus, wo Unkraut zwischen dem Kopfstein gerupft wird, während auf der Wiese (für die Allgemeinheit) nach 20 Minuten mit dem Laubbläser alles erledigt ist.

    Die Firma war in diesem Jahr drei Mal da - teilweise länger als im letzten Jahr. Wenn ich die Kosten von 2017 als Basis nehme, dann hätte ich für 2018 schon eine Nachzahlung von 999 Euro. Mein Vermieter meint, dass die Gartenbaufirma sogar noch mal kommen muss, womit ich dann bei über 1.300 Euro wäre. Nur für Pflege der Außenanlage - von der wiederum ein Großteil für die Firma im Erdgeschoss ist.

    Das kann doch nicht sein, oder? Die Gartenbaufirma hat allein einen ganzen Tag damit verbracht, die Firmenparkplätze von Unkraut zu befreien. Diese Kosten können doch unmöglich mir als Privatmieter, der nichts mit diesen Parkplätzen zu schaffen hat, übertragen werden?

    P.S. Ich muss z.B. Winterdienst machen und Schnee räumen, die Firma aber nicht. Privat- und Firmeneingang sind nebeneinander, so dass ich immer "alles" räumen muss (auch wenn ich sagen würde, ich räume bei der Firma keinen Schnee). Ist das rechtens, dass die Firma keinen Winterdienst hat, aber ich? Sorry, hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, wollte aber keinen neuen Thread eröffnen.

  • 2017 war eine Gartenbaufirma hier. Sie hat alle Außenanlagen (300 m2) gepflegt. Unser Vermieter hat die Kosten von 2.000 Euro auf alle Mieter (2 Privathaushalte, 1 Firma) umverteilt. Dafür hat er die Wohnfläche als Grundlage genommen. WIr Mieter zahlen jeweils 333,00 Euro. Die Firma zahlt den Rest von 1.334 Euro.

    Das könnte nicht rechtens sein. Der Vermieter muss die zusätzlichen Kosten rausrechnen die durch das Gewerbe entstehen, wenn eine Mehrbelastung von ca. 15% eintretet. Das gilt auch für Grundsteuer, Versicherung ect.

    Der Mieter muss das allerdings beweisen. Es lohnt sich also bei den angesprochenen Summen und der Zukunft das rechtssicher klar zustellen, wie die Kosten umzulegen sind. Dafür sollte ein Anwalt oder der Mieterbund beauftragt werden.

    Ist das rechtens, dass die Firma keinen Winterdienst hat, aber ich?

    Ja. Der Vermieter kann frei auswählen, ob den Winterdienst an Mieter delegiert oder auch nur an einem Mieter. Hier besteht kein Zwang eine gerechte Lösung anzubieten. Wenn in deinem Mietvertrag steht du bist dazu verpflichtet, dann ist diese Vereinbarung wirksam.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!