Hallo zusammen,
wir haben einen kleinen Streit mit unserem Vermieter und hoffen, dass uns jemand von euch evtl. sagen kann, ob wir mit unserer Anforderung überhaupt (juristisch) im Recht sind oder uns evtl Tipps zur Lösung unseres Problems geben kann.
Wir wohnen als Paar seit ca 2 Jahren in unserer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr 53) im 2. OG. Seit etwa einem halben Jahr haben wir mit unserem Sohn einen neuen Mitbewohner hinzubekommen, der langsam damit anfängt zu krabbeln und sich an Möbeln etc. hochzuziehen. Wir haben nun das Problem, dass wir an unserem Balkon eine sehr niedrige gemauerte Brüstung (40cm) mit einem aufgesetzten Handlauf (nochmal 40 cm höher) haben. Insgesamt also 80cm, was nach aktuellen Vorschriften bei uns in Niedersachsen meines Wissens nach schon zu niedrig ist. Ein Kleinkind kann aber auch Problemlos zwischen Brüstung und Handlauf hindurchklettern, wodurch für unseren Sohn effektiv nur 40 cm Geländer vorhanden sind.
Wir haben dazu schon mehrfach versucht mit unserer Vermietung (eine große Vermietungs-Gesellschaft) zu sprechen. Wir bekommen immer nur die Antwort, dass das Geländer den Vorschriften entsprechen würde und sie daher nicht machen würden. Eine eigene Konstruktion auf unsere Kosten wäre nur erlaubt, wenn wir die Fassade dafür nicht anbohren würden. Ein Einbau durch einen Handwerker ist für uns, da wir beide noch Stundenten sind, schlicht und einfach nicht bezahlbar.
Da unser Sohn sehr aktiv ist und bereits jetzt überall schnell herumkrabbelt und auf alles klettert, haben wir jetzt ziemlich große Sorgen, dass er irgendwann einmal unbemerkt auf den Balkon krabbelt und dann auf die Brüstung klettert. Hat jemand eine Idee, wie man so ein Problem lösen könnte?
Danka für eure Hilfe und viele Grüße