Fragen zum Mietvertrag - Schönheitsreparaturen - Haftung - Wohngemeinschaft

  • Hallo!

    Ich habe eine Frage im Bereich Mietrecht. Es würde mir sehr helfen, wenn sich jemand hier auskennt und Rat weiß!

    Ich habe in einer WG gewohnt. Unser ehemaliger Vermieter möchte mich gesamtschuldnerisch haftbar machen für nicht bezahlte Mieten nach meinem Auszug aus der Wohnung und meine ehemaligen Mitbewohner für Schönheitsreparaturen und Termine mit einem Makler sowie Säuberungskosten.

    Allerdings bestand zwischen uns und dem Vermieter nie ein richtiger Mietvertrag. Wir zogen in die Wohnung ein, nachdem sie gerade vom Voreigentümer an unseren ehemaligen Vermieter verkauft wurde. Die Zimmer übernahmen wir nach mündlicher Absprache von den Vormietern. Nach einem Monat erhielten wir eine Kündigung, der wir wiedersprachen: der neue Vermieter ist eiine Firma und sie können uns ja nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Wir hatten zur Zeit, als wir die Wohnung bewohnten unsere Mieten stets bezahlt. Als wir die Vermieter um einen Mietvertrag baten, schickten sie uns jedem einzeln einen Mietvertrag mit einem Anhang, der besagte, dass wir zum Auszug die Wohnung auf eigene Kosten grundsanieren müssen. Diese Mietverträge unterschrieben wir nie.

    Gelten so geschlossene "Mietverträge" (schlüssiges Handeln: wir zahlten Miete und die Vermieter duldeten uns) laut Gesetz einzeln oder können meine Mitbewohner und ich gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden?

    Vielelicht erläutere ich die Situation hier nochmal genauer:

    Die Geschichte:

    Im Oktober 2017 fand ich ein schönes WG Zimmer. Zwei neue Mitbwohner und ich wollten dort zu einer dritten Mitbewohnerin einziehen, eine 4er WG. Die Vormieter der einzelnen Zimmer gaben uns das OK und sagten, der Vermieter interessiere sich immer wenig für die WG, aber wir könnten einziehen und sie würden dem Vermieter bescheid geben. Das machten wir. Wir wohnten einen knappen Monat in der WG, dann kam am 12.11.statt dem erwarteten Brief mit Mietverrag vom Vermieter ein Brief von einer Firma: der Eigentümer habe gewechselt, die Firma sei der neue Eigentümer und die Miete wie gewohnt an sie weiterzubezahlen. Auf der zweiten Seite eine Kündigung zum 28.2.18 .

    Unsere Mitbewohnerin, die vor uns dreien eingezogen war zog aus. Wir anderen drei wollten nicht ausziehen. Wir versuchten, die Firma zu kontaktieren: Als wir anriefen, war die Nummer nicht vergeben. Wir schrieben eine gemeinsame Mail, fragten nach dem Kündigungsgrund und baten um EINEN Mietvertrag. Wir erhielten Antwort: Sie wollten uns wegen Nutzung der Wohnung für EIGENE ZWECKE kündigen. Bald kamen per Einschreiben 3 Mietverträge, einen für jeden von uns mit einem Anhang, der besagte, dass wir zum Auszug die Wohnung quasi auf eigene Kosten grundsanieren werden. Die Wohnung war schon zu unserem Einzug in einem maroden Zustand, was uns aber nicht weiter störte.

    Wir wiedersprachen in EINEM Brief der Kündigung vom 12.11. . Die Kündigung sei laut Rechtsberatung unwirksam. Eine Firma kann ja nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Ich fand eine neue Wohnung, in die ich zum 1.3. einziehen wollte. Etwa zwei Monate später kamen wieder je ein Brief an uns per Einschreiben, Überschrift "Kündigung": Der Grund der Kündigung sei Brandschutz. Wegen der Architektur kann die Wohnung nicht als WG vermietet werden. Die Vermieter forden uns auf die Wohnung bis zum 30. 4. zu verlassen.

    Wir zahlten weiterhin einzeln unsere Mieten. Zum 1.3. verließ ich die alte WG, was heißen soll: ich ging einfach. Das war im Nachhinein betrachtet vielleicht nicht besonders schlau, aber so tat ich es: Ich zahlte keine Miete mehr, dafür für meine neue Wohnung. Die Firma informierte ich nict darüber und ich gab auch meinen Schlüssel nicht ab. Meine beiden Mitbewohner blieben in der Wohnung und zahlten weiter Miete. Nichts passierte.

    Im August versuchte die Firma immer wieder meine alten Mitwehoner zu erreichen, sie wollten, dass sie entgültig ausziehen und die Wohnung sanieren und neu vermieten. Ende August zogen meine Mitbewohner aus. Sie warfen der Firma die Schlüssel in den Briefkasten ihres Maklerbüros. Meine Mitbewohner wollten es auf eine fristlose Kündigung ankommen lassen und zahlten für Juli und August keine Miete mehr. Die Fristlose Kündigung erfolgte im August. Im September erhielt mein ehemaliger Mitbewohner Whatsapp Nachrichten im Auftrag dieser Firma: ein Foto von einer Forderung über gut 3000 Euro. Aufgelistet in Mietschulden von mir, für die Monate März bis August, Mietschulden der beiden anderen für Juli und August, 1000 Euro für ergebnislose Termine mit dem Makler, Einschreiben und Sanierungs und Räumungskosten: die Wohnung war seit Jahren als WG genutzt worden und wir hatten alles was nicht uns gehört hatte zurückgelassen. Macht man normalerweise auch nicht, das weiß ich... Sie forderten den Betrag von meinem einen Mitbewohner und schrieben, er haftet gesamtschuldnerisch, sowie wir anderen auch, für die Mietsache.


    Auf diese Forderung, bei nicht Bezahlen drohten sie uns damit, vor Gericht zu gehen, antworteten wir, dass eine gesamtschuldnerische Haftung in unserem Fall nicht möglich ist. Die Antwort, an jeden einzeln, per Einschreiben: Wir verkennen die Rechtslage, wir haften gesamtschuldnerisch für die Wohnung, da es keine Absprachen über die Art des Mietvertrags gab, besteht laut bGB ein Mietvertrag. Sie führen auch an, dass wir in unserer EMail im Dezember um EINEN Mietvertrag baten.

    So, das erläutert vielleicht noch Einiges. Ich würde mich echt sehr freuen, wenn jemand hier Rat weiß, wie weitervorzugehen ist, aber besonders einfach dazu, wer wo im Recht ist. Ich habe durchaus das Gefühl, dass wir moralisch gehandelt haben auch wenn wir uns ein paar "Schnitzer" erlaubt haben, die Wohnung war zum Auszug meiner Mitbewohner sehr schmutzig und mein Auszug ohne Bescheid zu geben und den Schlüssel abzugeben, wäre unter anderen Umständen ziemlich daneben und gewesen und wäre aber wahrscheinlich auch kaum akzeptiert worden. Aber wir finden, man kann Mieter nicht einfach so rausschmeißen und das Verhalten dieser Firma war oft wiedersprüchlich und ziemlich fies.


    Vielen Dank für eine Antwort!

    Viele Grüße,

    Fruchthaus

    Zweiten Beitrag hinzugefügt und einen gelöscht.

    Grace

  • Kontaktiert einen Anwalt, bitte.

    Meines Erachtens wurde der schriftliche Mietvertrag der zugeschickt worden ist konkludent angenommen durch das weiter bewohnen. Zudem könnte im übrigen durch das normale Wohnen ein Mietvertrag zustande gekommen sein.

    Ich sehe auch keinen Grund, warum ihr nicht gesamtschuldnerisch haften solltet. Das ist bei einer WG üblich, wenn es keinen Haupt- und Untermieter gibt, außer es werden eben einzelne Mietverträge über einzelne Räume abgeschlossen, das ist ja eher nicht der Fall. Das ihr jeweils eigene Mietverträge bekommen habt, muss dem nicht entgegen stehen, aber da kommt es auf die Formulierung der Verträge an.

    Ob die Kündigung zum April hin wirksam war oder nicht ist sogar unerheblich, weil nie eine Übergabe stattgefunden hat, darum bestehen die Mietforderungen zu Recht weiter.

    Die Kosten der Räumung können berechtigt sein, weil ihr die Wohnung nicht übergeben hat und der Vermieter daher davon ausgehen musste das es eure Sachen sind. Auch wenn die vom Vormieter stammen heißt es nicht, das sie nicht in euren Eigentum übergegangen sind.

    Ihr habt viel verbockt und einige Ansprüche sind jedenfalls begründet. Auch wenn der Vermieter nicht alles richtig gemacht hat, scheint es nicht auf den ersten Blick das er euch abzocken will. Daher nochmal der deutliche Hinweis sich einen Anwalt zu nehmen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!