Hallo,
ich stehe kurz vorm Abschluss eines Mietvertrags. Zu dem Stelle ich mir folgende Fragen: Die Wohnung war privat über eine Immobilienplattform ausgeschrieben, da die derzeitige Mieterin in Ihrem Sinne Möbel mit verkaufen will. Das alles geschah in Abstimmung mit dem Vermieter. In der Immobilienanzeige, von der derzeitigen Mieterin, stand eine Kaltmiete von 500 Euro. Nun aber habe ich vom Vermieter den Mietvertrag zum Unterschreiben bekommen und da stehen auf einmal 530 Euro Miete drin. Was kann ich tun?
Weiterhin steht folgende Angabe im Vertrag: "Die Wohnflächengröße ist unverbindlich und dient nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus der Anzahl der vermieteten Räume." Ist das rechtmäßig?
Da die Wohnung Dachschrägen besitzt und ich nicht die Wohnffäche z.Z. nachzuprüfen kann, möchte ich gern einen detaillierten Grundriss anfordern. Dazu steht im Vertrag, dass die Fläche um 9% variieren kann. Ist das rechtmäßig?
Danke für die Hilfe.
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Grace