Hi,
ich werde bald in eine Wohnung ziehen, den Vertrag hab ich schon unterschrieben. Aufgefallen ist mir aber folgendes:
"§ 8 Schönheitsreparaturen/Bagatellschäden und Instandhaltung
1. Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernehmen auf eigene Kosten die Mieter.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere Anstrich der Wände und Decken, Reinigung und Pflege der Fußböden, Innenanstrich von Türen und Fenstern, Anstrich von Heizkörpern etc.
Für den Anstrich von Wänden und Decken ist die hochwasserdampfdurchlässige Silikatfarbe "Biosil" der Firma Keim zu verwenden."
Dass die Wandfarbe nicht vorgeschrieben sein darf (während der Miete) hab ich schon in zahlreichen Urteilen gelesen.
Aber wie schauts aus mit der Marke der Farbe?
Muss ich diese Farbe verwenden?
Wenn ja, kann ich dann den Differenzbetrag von normaler Farbe und der speziellen Silikatfarbe (sehr teuer und nicht im Baumarkt erhältlich) vom Vermieter zurückverlangen?
Gibts da Urteile dazu, hab nichts gefunden..
MfG,
icecoldkilla