Wasserschaden in der Wand

  • Hallo zusammen,

    wir haben ein riesen großes Problem. Und wissen nicht mehr weiter, vielleicht hat ja von euch jemand eine Idee bzw. so ein Problem schon einmal gehabt!?

    Mein Freund wohnt in einer kleinen 3-Raumwohnung, wo seit 2 Jahren der Vermieter verstorben ist und seine Häuser nun über einen Zwangsverwalter vermietet und auch betreut werden.

    Dieser Zwangsverwalter hat zwar „angeblich“ ein Büro 35 km von uns entfernt, aber wenn man da anruft wird man gleich per Rufumleitung ca. 120 km weiter geleitet!

    Unser großes Problem ist aber ein Wasserschaden. der in der Küche in der wand passierte.
    Leider war er zu diesem Zeitpunkt ca. 1,5 Wochen nicht in der Wohnung und somit tropfte
    es schon in seine untere Leerstehende Wohnung und danach in die untere bewohnte Wohnung ( 2 Etagen tiefer).Der Vermieter hat veranlasst, das von meinem Freund die Wohnung aufgebrochen wurde, da er auf Arbeit war, angeblich telefonisch nicht zu erreichen war. Jetzt hat er von dem „Vermieter“ eine Rechnung von über 700 Euro erhalten, wo er beschuldigt wurden ist!

    In der Rechnung enthalten waren auch Fahrkosten von der beauftragten Firma, welche auch von den 120 km entfernten Ort kam. Kann man da nicht eine ortsansässige Firma beauftragen? (Und somit spart man dadurch schon 128 Euro Fahrgeld!)

    Wir haben erst einmal Widerspruch eingereicht und würden jetzt gerne wissen, ob wir bzw. mein Freund diese Rechnung bezahlen muss und wenn nicht, wie kann man sich jetzt weiter verhalten?
    Danke für eure Hilfe!

  • Hallo,

    worum dreht sich denn der restliche Betrag der Rechnung? Nur um das öffnen der Tür?

    Prinzipiell muss der Mieter nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH Az.: VIII ZR 164/70) bei längerer Abwesenheit den Vermieter davon in Kenntnis setzen, wie dieser im Notfall Zutritt zur Wohnung erhalten kann. Tut der Mieter dies nicht, macht er sich möglicherweise schadenersatzpflichtig.

    Allerdings könnte es sein, dass durch den doch recht hohen Betrag (für das öffnen einer Wohnung) der Vermieter einen geringeren Anspruch hat, da dieser aufgrund der Schadensminderungsobliegenheit verpflichtet ist, den eintretenden Schaden (also die Kosten für die Türöffnung) so gering wie möglich zu halten.

    Gruß

    Philipp

  • Hallo Phillip,

    in der Rechnung steht das im Keller ein Absperrhahn für seine Wohnung instaliert wurde.Damit man das Wasser abstellen konnte. in der 1. und 2. Etage wurde das Wasser abgepumpt und mit Stofftüchern abgetrocknet. Im wurde auch untersagt Wasser aus der Leitung zu nehmen. Er müßte sich auch selber um seine Repeatur in seiner Wohnung extra kümmern.

    (Es wurde seine Tür aufgebrochen und ein neus Schloss wurde eingesetzt.Dieses Schloss ist ein Sicheheitsschloss.)

    Recnungsaufgliederung
    Absperrschieber 1,00 st 31,19 Euro
    Sicherheitsschloss 1,00 St 68,80 Euro
    Montageleistungen 14,5 h 29,90 Euro--- 433,55 Euro
    Fahrtkosten !!! PA 128,00 Euro!!!

    Muß man diese hohen Fahrtkosten bezahlen?

    mfg Kaddel