Hallo allerseits,
ich bin mit meiner Partnerin vor drei Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Anfang der Woche wurde die Wohnungsabgabe (incl. Übergabeprotokoll) vorgenommen. Gestern erhielt ich ein Schreiben der Vermietergesellschaft, dass aufgrund der festgestellten Mängel an der Wohnung (positive Vertragsverletzung) Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB gegen uns erhoben wird.
Hinergrund:
1. Ich habe das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben; in diesem steht, die Wohnung komplett zu unseren Lasten gestrichen werden muss. Des Weiteren, dass das Laminat erneuert werden muss. Ich habe beide Punkte nicht gelesen und wurde auch nicht darauf hingewiesen. Leider habe ich dennoch unterschrieben.
2. Die Schadensersatzforderungen richten sich ebenfalls an meinen Vater als Bürgen, obwohl die Bürgschaft bereits vor einem Jahr nach mündlicher Absprache zurückgezogen wurde.
3. Die Mietdauer beträgt genau zwei Jahre.
Meine Fragen:
1. Können die an uns gestellten Forderungen die Mietkaution übersteigen? Hier gilt § 551 BGB, oder?
2. Ist es zulässig, dass die Forderungen auch an den Bürgen gestellt werden?
3. Wie kann ich rechtlich geltend machen, dass mir die zurückgezogene Bürgschaft mündlich versichert wurde.
4. Sollte ich mir rechtlichen Beistand suchen?
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Ich hoffe auf Antworten und Tipps, um aus dieser Situation einigermaßen heil herauszukommen.
VG