Markise defekt - Vermieteren droht mit Kündigung wegen Beanstandung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und deshalb unsicher, ob meine Frage an dieser Stelle richtig platziert ist - es wäre prima, wenn mir jemand Rat geben könnte.

    Ich bin im Mai letzten Jahres mit meiner Freundin in eine Wohnung im Stuttgarter Westen gezogen, die zuvor von privat an privat verkauft und anschließend zur Vermietung freigegeben wurde. Es gab verschiedene, kleinere Mängel zu beheben (größtenteils wurde das während der Renovierung von uns erledigt) und auch einige größere Dinge waren zu tun, vor allem mussten einige Türen getauscht werden.

    Der Kontakt zur Vermieterin war von Beginn an sehr nett, doch jetzt stehen wir vor einem erheblichen Problem, denn sie stellt sich in einer Angelegenheit quer und droht mit Kündigung.

    Bereits bei der Übernahme haben wir festgestellt, dass eine am Balkon angebrachte Markise nicht mehr ganz frisch wirkte. Sie funktionierte aber noch, deswegen haben wir nicht gleich auf einen Austausch/eine Reparatur bestanden. Im Herbst letzten Jahres gab sie dann ihren Geist auf, auf unsere Frage nach einem möglichen Tausch wies uns die Vermieterin darauf hin, dass der Einbau der Türen sehr teuer gewesen sei und die Markise "nicht im Budget". Wir hatten Verständnis und sagten zu, dass wir das Thema gern verschieben könnten.

    Jetzt im Frühjahr haben wir die Angelegenheit nochmals angesprochen, doch unsere Vermieterin winkt ab. Sie habe die Wohnung quasi Hals über Kopf gekauft, hätte damals keine Markise bemerkt und sehe sich deshalb nicht in der Pflicht. Außerdem habe sie uns bereits einmal darauf hingewiesen, dass sie die Kosten nicht tragen wolle. Auf unsere Antwort hin, dass wir verschiedentlich gelesen/gehört hätten, dass es nichts anderes als ihre Pflicht sei, diese Markise (als zum Ur-Zustand der Wohnung gehörend) auszutauschen, hat sie nun heute geantwortet, dass wir uns eine neue Wohnung mit Markise suchen sollten oder eine Vermieterin, die die Markise bezahlt. Sprich: Sie droht mit Kündigung.

    Was können wir in einem solchen Fall tun? Wir fühlen uns sauwohl in unserer Wohnung und wollen keinesfalls dort ausziehen (ganz abgesehen davon, dass uns Geld und Zeit fehlen würden, etwas neues zu suchen). Müssen wir das einfach so hinnehmen? Wir haben in jeder E-Mail betont, dass wir keinesfalls das gute Verhältnis zur Vermieterin belasten wollen, sondern dass wir einfach der Meinung sind, dass dies keine freiwillige Aktion für sie darstellt...

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder auf anderer Basis einen Rat für uns? Wir wollen unsere Wohnung nicht verlieren!

    Besten Dank!

  • handelt es sich um ein Mietshaus in dem alle Wohnung der Vermieterin gehören oder ist es eine WEG mit einzelnen Eigentümern ?

    Steht zu der Markise was im Mietvertrag?

    Wurde die Markise dem Vormieter abgekauft?

    Ahso und einfach so kündigen aus dem Grund ist nicht möglich. Sie kann da viel erzählen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (7. Mai 2012 um 11:34)

  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort :) !!!

    Es handelt sich um eine WEG mit mehreren Eigentümern, unserer Vermieterin gehört in diesem Haus auch nur diese eine Wohnung.

    Da die Wohnung von einer Vor-Eigentümerin (die auch darin gelebt hat) "so wie sie ist" an die jetzige Besitzerin (unsere Vermieterin) verkauft worden ist, kann man wohl sagen, dass auch die Markise mitverkauft wurde.

    Ob explizit etwas dazu im Mietvertrag steht, kann ich gerade nicht sagen, das müsste ich heute Abend mal nachsehen.

    Das Problem an einer möglichen Kündigung ist, dass die Vermieterin einen Sohn hat, der ebenfalls in Stuttgart wohnt und ggf. für ihn Eigenbedarf anmelden könnte - das vermuten wir zumindest mal... Aber auch das ist nicht so ohne Weiteres möglich, oder?

    Besten Dank!

  • Eine Kündigung aus Eigenbedarfsgründen ist natürlich mit Einhaltung der entsprechenden Fristen grundsätzlich möglich. Dass wäre dann aber ein ganz anderes Thema.

    Das Thema Markise ist ziemlich umstritten

    http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/adobe/markisen.pdf

    Haben die anderen Balkone ebenfalls Markisen?

    Im Regelfall sind Markisen Gemeinschaftseigentum, eine Reparatur wäre also ggf. von der Eigentümergemeinschaft und nicht der Vermieterin alleine zu tragen. Hierzu sollte die Vermieterin mal den Verwalter konsultieren. Dadurch würden die Kosten relativ gering ausfallen.