Mängel in der Wohnung, Recht auf Reparatur?

  • Hallo liebes Forum,

    es geht in meinem Fall darum das ich im März umgezogen bin, nach dem Umzug sind mir in der Wohnung einige Mängel aufgefallen :

    Badezimmertür schließt nicht da das schloss kaputt ist.
    Wohnzimmertür fehlt komplett.
    Küchentür schließt nicht da es an den Fliesen hakt.
    Am Spülenanschluss fehlt das Eckventil um dort einen Wasserhahn anzuschließen.
    Das Schlafzimmerfenster schließt nur wenn man es mit gewalt zuknallt.
    In der Küche fehlen komplett die Bodenleisten.

    Jetzt zu meiner Frage... Habe ich das Recht sofortige Reperatur zu verlangen? Denn mein Vermieter meinte "Wenn ein Schreiner im Haus ist, werden wir das beheben lassen, aber ich schicke niemanden extra dafür raus"... Um mal die Wohnverhältnisse klar zu machen. Ich wohne mit einem Kollegen in einer WG und wir haben getrennte Zimmer.

    Liebe Grüße
    Bruehler

  • Vor Einzug schaut man sich die Wohnung genau an und hält die Fehler und Mängel in einem Protokoll fest. Oder man unterschreibt den Vertrag erst, wenn alles in Ordnung ist.

    Jetzt bist du wirklich auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, wann und wie schnell er reagiert.