Hallo,
ich möchte meine Wohnung kündigen, so dass ich beim Auszug dann 10 Monate dort gewohnt hätte.In meinem Mietvertrag steht 'Die Wohnung wurde vor der Übergabe vollständig renoviert, so dass beim Verlassen derselben, diese neu in weiss gestrichen werden muss'.
Nun war der Mietvertrag eigentlich auf 3 Jahre befristet, wenn auch ungültig (ohne Angabe eines Grundes) und somit unbefristet (nach meinem Verständnis des Mietrechts): hat das eine Auswirkung auf die Formulierung zur Endrenovierung bzw. muss man nach 10 Monaten Wohnzeit wirklich alles Streichen?
Würde mich über Rat sehr freuen.
Viele Grüsse,
K.M.