Mietminderung bei Nichtbeheben eines Mangels?

  • Hallo zusammen,

    eine Tür in unserem Schlafzimmer ermöglicht uns den Zugang zu unserem Balkon. Da wir einen weiteren Zugang über das Wohnzimmer haben, nutzen wir den im Schlafzimmer nur, um Bettzeug auszuschütteln.
    Mittels Rolladenkurbelsystem wird der Raum abgedunkelt. Seit Mai diesen Jahres ist dieses System defekt. Das heißt, dass sich der Rolladen weder nach unten noch nach oben kurbeln lässt. Weder das Ausschütteln der Bettwäsche noch das völlige Abdunkeln unseres Schlafzimmers ist seitdem möglich (ca. 2/3 des Rolladens sind unten). Da ich im Schlafzimmer absolute Dunkelheit benötige, heißt das, dass im Sommer ab ca. halb sechs die Nacht aufgrund der eindringenden Sonnenstrahlen bzw. Helligkeit beendet ist, was besonders am Wochenende ärgerlich ist. An Ausschlafen ist also nicht mehr wirklich zu denken.
    Ich hatte den Defekt sofort unserem Vermieter gemeldet. Zeitnah war auch eine Rolladenfirma vor Ort, die meinte, dass der komplette Rolladen ausgebaut werden müsse, da eine Reparatur vor Ort nicht möglich sei.
    In einem anderen Zimmer unserer Wohnung befindet sich ein identisches Rolladenkurbelsystem, welches ebenfalls defekt ist.
    Unser Vermieter meinte im Mai, er würde einen Steiger besorgen, da eine Demontage aus der Wohnung heraus nicht möglich sei (2. Stock).
    Bis zum heutigen Tage habe ich keinerlei Informationen darüber, wann dies stattfinden soll. Ende Juni hatte ich diesen Termin bei meinem Vermieter angefragt, erhielt jedoch keine Information. Ich merkte in diesem Schreiben ebenso an, dass meiner Meinung nach für die Demontage des Rolladens zwischen Balkon und Schlafzimmer kein Steiger benötigt würde, da ja ein Zugang über Schlafzimmer und Balkon möglich ist. Mitte Juli unternahm ich noch einmal den Versuch, erhielt aber auch hier keinerlei Informationen.
    Nun wollte ich erfragen, wie ich hier weiter vorgehen soll?
    Wäre auch eine Mietminderung denkbar, ggf. auch rückwirkend und wie würde ich das anstellen? Einfach weniger Geld überweisen?

    Über möglichst viele Antworten wäre ich sehr dankbar.
    Vorab schon herzlichen Dank.

  • Hallo Thommy,

    je länger der Roman, desto kürzer die Antwort (Substanz entscheidet).
    Ich würde dem VM den Mangel schriftlich nachweislich per Einwurfeinschreiben mitteilen - auch, seit wann ihm der Mangel bekannt ist - und zeitnahe Behebung einfordern.