Wir hatten unseren Vermieter vor Auszug auf eine defekte elektrische Leitung hingewiesen. Nun haben wir erfahren, dass er einen Elektriker bestellen und die Kosten auf uns abwalzen will. Ich dachte eigentlich, die Erneuerung elektrischer Leitungen sei Vermietersache. Wenn dem nicht so ist, muss er uns nicht erstmal die Möglichkeit geben, selbst einen günstigen Elektriker zu suchen, wenn wir schon die Kosten dafür tragen?
Vermieter will Kosten fur Elektriker auf uns abwalzen
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BlackKira -
17. Februar 2013 um 12:09 -
Erledigt
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Sofern Sie den Defekt nicht selbst verursacht haben brauchen Sie auch nicht zahlen.
Eine mögliche Kleinreparaturklausel kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese nur Anwendung findet bei Gegenständen welche dem direkten Zugriff des Muieters unterliegen.
Kommt also auf die Benennung des Schadens an- -
Wir hatten unseren Vermieter vor Auszug auf eine defekte elektrische Leitung hingewiesen.
Bitte den Defekt beschreiben und § 535 BGB zur Kenntnis nehmen.