Kündigung

  • Meine Frage:
    Ich habe meine Wohnung gekündigt, und muß ein paar Schönheitsreperaturen durchführen, u.a. müßte ich den Fensterrahmen im Kinderzimmer von innen neu streichen, der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?
    Desweiteren ist der Laminatboden, der schon älter als 10 Jahre ist, an verschiedenen Stellen beschädigt, muß ich den komplett ersetzen?

  • Hallo Ratz,

    müßte ich den Fensterrahmen im Kinderzimmer von innen neu streichen, der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?



    Steht das im so MV?
    Meiner Meinung nach brauchen Kunstofffenster nicht gestrichen werden,
    und wenn wären evtl. spezielle Farben zu nutzen,
    um die Fenster nicht zu beschädigen.


    Desweiteren ist der Laminatboden, der schon älter als 10 Jahre ist, an verschiedenen Stellen beschädigt, muß ich den komplett ersetzen?



    Hast du die Schäden denn verursacht?
    Dann müsstest du die Reparatur bezahlen,
    sollte eine Reparatur nicht möglich sein,
    müsstest du allenfalls den Zeitwert ersetzen und dieser wir sehr gering sein.


    VG Syker

  • u.a. müßte ich den Fensterrahmen im Kinderzimmer von innen neu streichen, der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?


    Noch nie von sowas gehört...:confused:

  • Zitat

    der Fensterrahmen ist aus Kunststoff, darf ich den Rahmen mit der entsprechenden Farbe streichen?


    Das wäre Sachbeschädigung.
    Die im MV vereinbarten Renovierungen beziehen sich auf alte Holzfenster.