Mieterhöhung nach gewünschter Modernisierung

  • Ich wohne seit 5 Jahren in einer Zweizimmerwohnung in Hannovers Innestadt. Nun ist von mir eine Sanierung des Bades gewünscht, da die Vormieterin die Fliesen weiß lackiert hat und dies ziemlich unsauber und ungepflegt aussieht. Das war beim Einzug auch schon so, aber man hatte immerhin die Bodenfliesen ausgetauscht, da die Lackierung extrem unsauber und nicht zu tolerieren war. Dies hat die Vormieterin übernommen.

    Vor 2 Jahren hatte man mir die Renovierung zu einer monatlichen Mieterhöhung von 25€ angeboten, da ich aber eventuell die Stadt wechseln wollte, hatte ich dies zunächst ausgeschlagen. Nun bleibe ich aber doch und man verlangt nun eine Erhöhung von 71€ monatlich. Man begründet das damit, dass sich der Mietmarkt so verändert hat, dass eine Erhöhung auf nunmehr 8,50€/qm gerechtfertigt ist.
    Die 71€ übersteigen auch nicht 11% der Modernisierungskosten, allerdings sind diese mit 11.000€ für ein kleines Bad ohne Wanne sehr hoch angesetzt. Zuerst wollte man den Fliesenspiegel in der Küche auch erneuern, was in diesen 11.000€ beinhaltet war. Das habe ich aber ausgeschlagen, trotzdem soll die Erhöhung bei 71€ bleiben. Das finde ich etwas willkürlich.
    Außerdem ist noch zu sagen, dass man vor einem Jahr einen Balkon angebaut hat und dadurch die Miete schon erhöht wurde (Überproportional zur gewonnenen Quadratmeterzahl).
    Das Bad ist zwar noch gebrauchsfähig, jedoch blättert der Lack in der Dusche ab und die alten, beigefarbenen Fliesen sind mehr und mehr zu sehen. In den Duschfugen ist seit ein paar Monaten Schimmel (es ist ein Fensterbad und wird ausreichend gelüftet). Das war bei Anmietung noch nicht so. Außerdem frage ich mich ob man die vollen Kosten auf mich überwälzen kann. Die Bodenfliesen sind ja noch relativ neu und modern und unbeschädigt und müssten meiner Meinung nach nicht ausgetauscht werden, das wurde aber in dem Kostenvoranschlag so einkalkuliert. Der Lack an den Wandfliesen und der Putz an der Decke blättern ab. Wäre eine Erneuerung Instandhaltung, die von der Mieterhöhung abzuziehen wäre? Darf der Vormieter überhaupt innerhalb von 2 Jahren die Mieterhöhung für ein und die selbe Modernisierungsmaßnahme mehr als verdoppeln? (Ich habe das alte Angebot noch schriftlich).
    Falls der Vermieter im Recht ist, ok, dann muss ich halt zahlen, die Modernisiserung ist ja von mir gewünscht. Wenn hier im Forum Möglichkeiten gesehen werden die Erhöhung einzudämmen, würde ich mir rechtlichen Beistand holen.
    Vielen Dank!