Renovierung trotz bestehendem Mietverhältnis

  • Hallo zusammen,
    Wohne zurzeit mit 3 anderen Personen in einer Wg.Alle Personen bis auf mich werden Ende März ausziehen. Mein Mietverhältnis wir noch einen Monat länger (bis Ende April) gehen. Das Mietverhältnis habe ich fristgerecht gekündigt.
    Da die Vermieterin plant selbst in die Wohnung einzuziehen möchte sie Renovierungen und Umbauten in der gesamten Wohnung (jeden Raum betreffend) vornehmen.

    1.) Darf sie in allen Räumen Renovierungen durchführen (sprich auch Bad, Küche, WC, die laut Mietvertrag noch zu meinem Mietverhältnis gehören) oder nur in den Räumen, die ihr nach Kündigung der 3 anderen Personen zur Verfügung stehen (sprich die 3 Zimmer meiner jetzigen Mitbewohner)

    2.) In welchem Ausmaß dürfen Arbeiten stattfinden?

    Vielen Dank im Voraus
    Michael

  • Hallo,

    Zitat

    Darf sie in allen Räumen Renovierungen durchführen

    Grundsätzlich darf sie das. Für Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen besteht für den Mieter nach § 555a (1) BGB eine Duldungspflicht.
    Die Tatsache, dass Du die Wohnung schon gekündigt hast, ist hierbei unerheblich.

    Zitat

    In welchem Ausmaß dürfen Arbeiten stattfinden?

    Die Wohnung sollte weiterhin bewohnbar sein.
    Je nach Umfang der Maßnahme ergibt sich hier natürlich das Recht auf eine Mietminderung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Generell sind Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu dulden und du musst soger dem Vermieter die Möglichkeit geben diese durchzuführen. Also Zugang zu den Räumen gewähren usw.
    Je nach Beeindrächtigung steht dir eine Mietminderung zu. Allerdings nur für den Zeitraum für in der die Beeinträchtigung bestand.

    Die Wohnung sollte nicht komplett unbewohnbar werden. Tagesüber Lärm und zeitweise kein Wasser dürften hinzunehmen sein.

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