Minderung wegen versprochener Instandsetzung der Dusche

  • Hallo,

    Ich bin Hauptmieterin einer 3 Personen WG und folgende Situation hat sich bei uns eingestellt. Da unsere Dusche leicht marode ist ( ein bisschen verkalkt, die Tür ist leicht deffekt lässt sich aber noch schließen) hat der Vermieter der Einbau einer neuen Dusche versprochen(Der Zeitpunkt zu der die Dusche erneuert werden sollte ist längst vergangen).

    Währenddessen gab es starke Lärmbelästigung von den Nachbarn und wir haben (nach einer Vorwarnung an dem Vermieter + Lärmprotokoll und Angabe dass die Dusche auch gemacht werden sollte) die Miete um 40% gemindert. Der Vermieter hat nichts von sich hören lassen(das ist nun 3 Monate her).

    Durch eine Drohung unserseits mit Polizei und Anwälten hat die Lärmbelästigung durch die Nachbarn aufgehört, also kann Mieter B seine Mietminderung nur aufgrund des Versprechens des Vermieters begründet werden die Dusche zu erneuern. Mieter A erhält seine Minderung aufrecht aufgrund der Lärmbelästigung durch Mieter A (der morgens extra laut duscht um Mieter A aufzuwecken wie er es mir gegenüber zugegeben hat). Meine Frage lautet: Wie hoch darf eine Mietminderung sein, wenn kein Schaden am Objekt vorliegt, sondern der Vermieter nur Versprochen hat dieses Objekt zu ersetzen, wofür es mehrere Zeugen gibt? Und wie viele Wochen im Voraus muss ich bescheidgeben, dass die Mietminderung gemindert werden muss?

    Vielen Dank im vorraus für die Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von sarpe (10. März 2015 um 17:47)

  • Hallo,

    Zitat

    Währenddessen gab es starke Lärmbelästigung von den Nachbarn und wir haben (nach einer Vorwarnung an dem Vermieter + Lärmprotokoll und Angabe dass die Dusche auch gemacht werden sollte) die Miete um 40% gemindert

    Mietminderung von 40% wegen lauter Nachbarn? Mutig...

    Zitat

    hat der Vermieter der Einbau einer neuen Dusche versprochen

    Das ist Teil des Mietvertrages, bzw. es gibt eine schriftliche Vereinbarung hierüber? Worte sind schnell mal vergessen.

    Zitat

    Meine Frage lautet: Wie hoch darf eine Mietminderung sein, wenn kein Schaden am Objekt vorliegt, sondern der Vermieter nur Versprochen hat dieses Objekt zu ersetzen

    Keine Auskunft von mir, da ich keine Rechtsberatung geben kann. Vielleicht kann hier eine Minderung wegen der verschlissenen Dusche erfolgen, was aber höchstens ein paar EUR im Monat sein dürften.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Wie hoch darf eine Mietminderung sein, wenn kein Schaden am Objekt vorliegt, sondern der Vermieter nur Versprochen hat dieses Objekt zu ersetzen, wofür es mehrere Zeugen gibt?

    Sie sprechen mir aus dem Herzen. Das bringt mich auf den Gedanken, auch meine Steuerschuld wegen nicht eingehaltender Versprechen von Politikern zu mindern.

    Über die Höhe der Minderung erhalten Sie hier keine Auskunft; diese müssten Sie ergoogeln.

    Hier erwarte ich aber nun jede Menge Like's

  • Hallo,

    so einen Blödsinn, 40 % Mietminderung, weil die Dusche leicht verkalkt ist und dir Tür schlecht schließt.

    Und das das Durcheinander mit den lauten Nachbarn. Du schreibst: "Mieter A erhält seine Minderung aufrecht aufgrund der Lärmbelästigung durch Mieter A" In Wirklichkeit duscht er "extra laut", was immer das heissen soll.

    Gruss
    H H