Wir ziehen im April in unsere neue Wohnung. In zwei Zimmern wurden die Wände wegen Schimmelbefalls komplett neu verputzt. Nun weigert sich der Vermieter in diesen zwei Zimmern zu streichen. Dass die restlichen 1,5 Zimmer´, Küche etc nicht gestrichen werden ist ja ok, aber er will uns die zwei Zimmer mit grauem Rohputz übergeben, ist das zulässig? Danke für Eure Antwort!
Wand neu verputzt, wer muss streichen?
-
Karlakarlason -
23. März 2015 um 13:56 -
Erledigt
-
-
-
Wenn Sie die Wohnung so übernommen haben, gilt das. Er ist nicht verpflichtet Wohnungen zu streichen.
-
Wir ziehen im April in unsere neue Wohnung. In zwei Zimmern wurden die Wände wegen Schimmelbefalls komplett neu verputzt. Nun weigert sich der Vermieter in diesen zwei Zimmern zu streichen. Dass die restlichen 1,5 Zimmer´, Küche etc nicht gestrichen werden ist ja ok, aber er will uns die zwei Zimmer mit grauem Rohputz übergeben, ist das zulässig?
Ja, ist es. Ihr solltet auf jede Fall auf ein Übergabeprotokoll bestehen, wo das deutlich vermerkt ist.