Kein Warmwasser in Küche - Mietminderung?

  • Hallo erstmal,

    also das Problem ist folgendes: wir wohnen jetzt seit gut einem Jahr in unserer Wohnung und hatten von Anfang an kein Warmwasser in der Küche. Da wir auch erst ca. 2 Monate später eine komplette Kücheneinrichtung hatten, ist uns das folglich dann auch erst aufgefallen (ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass es sich hier im eine Studenten-WG handelt;))
    Wir haben den Vermieter daraufhin direkt kontaktiert und ihm das Problem mitgeteilt, dieser meinte dann nur, dass es davon ja garnichts wusste.. Nach langem warten und ein paar Monaten stellte er uns ein Untertischgerät zur Verfügung und meinte, dass er es in nächster Zeit montieren lassen wird.. nichts passiert.. wieder vergeheh Monate und er geht nicht darauf ein, wenn wir uns bei ihm melden und nachfragen, wann das Gerät montiert wird. Jetzt reicht es uns entgültig und wir haben ihm vor ein paar Wochen einen Brief mit der Forderung zukommen lassen, dass er doch mal dieses Gerät montieren lassen soll und haben ihm eine Frist gesetzt. Er hat sich noch nicht gemeldet und die Frist ist auch schon rum.. Jetzt wollen wir eine Mietminderung fordern aber natürlich keinen Schimmer, wie man sowas vernünftig anstellt.

    Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, dass unser Mieter generell sehr sehr unzuverlässig ist und auch auch vor hat die Wohnung an wen anderes zu verkaufen. Bei uns hatte sich vor kurzem ein Makler gemeldet, der wohl mit ihm uns Geschäft kommen sollte, jedoch bekam ich heute einen Anruf von dem netten Herrn, dass unser Vermieter wohl utopische Vorstellungen von dem Verkaufspreis der Wohnung hätte.. Und auch der Makler hatte das mit dem fehlenden Warmwasser in unserer Küche persönlich beim Vermieter angesprochen und dieser meinte daraufhin, er hätte uns Geld gegeben um das Gerät dafür montieren zu lassen, was natürlich überhaupt nicht stimmt. Wie kann man nur so dreist sein?

    Naja auf jeden Fall sind wir ziemlich ratlos und ich hoffe es kann uns hier jemand bei unserem Problem helfen!


    Liebe Grüße, Nicole


  • Jetzt wollen wir eine Mietminderung fordern aber natürlich keinen Schimmer, wie man sowas vernünftig anstellt.


    Dem würde ich zustimmen wollen. Wie Sie das bewerkstelligen? Dazu git es im Internet tausendfach Hinweise.
    Ich werde diese jedenfalls nicht nochmal ruterbeten.

  • Mietminderung schriftlich formulieren und androhen, gleich mit Fristsetzung. Wird aber wohl kaum besonders üppig ausfallen können. Fragt sich auch ob das was bringt wenn die Wohnung eh verkauft werden soll, aber probieren kann man es ja.
    Eigentlich stellt sich auch die Frage ob er überhaupt warm Wasser in der Küche liefern müsste, wenn das bei Mietbeginn nicht vorgesehen war? Gut neue Küche war wohl versprochen? Ist wohl Auslegungssache?

  • Äh, na ja auf etwas was nicht vorhanden ist braucht man eigentlich auch nicht zwingend hinweisen? Da könnte man auf den Gedanken kommen, das euer Vermieter seine Pflicht schon übererfüllt hat, mit der neuen Küche, die dann ja wohl auch nicht im MV steht? Die hat aber nicht gestört?:rolleyes:

  • Für Warmwasser in der Küche muß der Vermieter nur sorgen wenn dies vertraglich zugesichert ist oder bei Mietbeginn eine solche, z. B. Boiler o. ä., vorhanden war.

    Wenn ich das recht verstehe war von Anfang an keine Möglichkeit vorhanden.

    Also gilt gemietet wie gesehen und nix Mietminderung.

  • Und es ist in Deutschland Pflicht, dass in Bad und Küche Warmwasser vorhanden sein muss!


    Da lachen doch die Hühner und mein Hamster bohnert mal wieder das Treppenhaus. Diese Pflicht besteht in euren Köpfen, das mag wohl sein, dass aber in der Küche die Pflicht von fließend warmen Wasser besteht, ist keine Vorschrift laut Mietrecht.

    Für die Herstellung von heißem Wasser gibt es Heißwasserbereiter, Wasserkessel für den Herd, etc..

    Und bevor du wieder solche lustigen Statements abgibst, erkundige dich vorher bei einer seriösen Stelle. Z.B. hier: Steckbrief des Mietrechtslexikon

  • Also, nochmal etwas klarer (habe mich vielleicht etwas verwirrend ausgedrückt):

    Unser Vermieter hat uns, nachdem wir ihm dies mitteilten mit dem fehlenden Warmwasser, einen Boiler zur Verfügung gestellt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Seit dem ist nichts passiert und uns fehlt das Warmwasser in der Küche nach wie vor.

  • Also nochmal etwas genauer, habe mich davor etwas verwirrend ausgedrückt:
    Der Vermieter hat uns einen Warmwasserboiler besorgt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Bis jetzt ist nichts passiert (und das war vor Monaten) und es ist immer noch kein Warmwasser in der Küche vorhanden.

  • Also nochmal etwas genauer, habe mich davor etwas verwirrend ausgedrückt:
    Der Vermieter hat uns einen Warmwasserboiler besorgt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Bis jetzt ist nichts passiert (und das war vor Monaten) und es ist immer noch kein Warmwasser in der Küche vorhanden.


    Schon verstanden. Tatsache ist aber, dass Ihr ohne WW angemietet hattet, wodurch der VM Euch also nichts (mehr) schuldet. Wenn er Euch "versichert", dass Ihr dann doch noch einen (installierten) Boiler bekommen sollt, ist das eine andere Sache. Vielleicht findet Ihr in Absprache mit dem VM einen Weg, dieses weltbewegende "Problem" zu lösen.

  • Also nochmal etwas genauer, habe mich davor etwas verwirrend ausgedrückt:
    Der Vermieter hat uns einen Warmwasserboiler besorgt und uns versichert, dass er diesen montieren (lassen) wird. Bis jetzt ist nichts passiert (und das war vor Monaten) und es ist immer noch kein Warmwasser in der Küche vorhanden.

    Und nach wie vor besteht Eurerseits kein Anspruch auf Warmwasser in der Küche. Ergo auch kein Recht zur Mietminderung.

    Schon allein das der Vermieter auf Euren Wunsch hin einen Boiler besorgt hat ist reine Kulanz. Laßt das Teil installieren und gut ist.

  • Wir haben überhaupt keine Küche von dem bekommen! Wir haben uns selbst eine besorgt.. Und es ist in Deutschland Pflicht, dass in Bad und Küche Warmwasser vorhanden sein muss!


    Ok, sorry dann habe ich das mit der Küche wohl missverstanden. Dennoch wäre es mir neu, das ein Warmwasseranschluss in der Küche Pflicht wäre? Woher hast du das, oder ist das nur deine Meinung? Ein Mietminderung sehe ich bei dieser Sachlage jedenfalls erst mal nicht, worauf hin denn?