Beiträge von Trivy

    Hallo Darkshadow, vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon einmal sehr. Das mit der Rechnung ist selbständigen Freunden zufolge wohl nicht so einfach: Korrekte Rechnungsprogramme können/dürfen nicht zurück datieren, aus Steuerrechtlichen Gründen. Aber ich kenne mich da nicht aus und es ist ja auch nicht mein Problem. Aber kann er einfach sagen, er habe das ja selbst und nicht über die Firma gemacht, daher auch nicht den kompletten Angebotsbetrag abgezogen und daher gibt es keine Rechnung von seiner Firma? Oder muss er mir wenigstens eine Rechnung über Materialkosten vorlegen? Vermieter ohne Malerfirma können ja auch selbst streichen und können dann keine Rechnung vorlegen?

    Aber kann es sein, dass ich trotzdem etwas zahlen muss, weil die Tapeten nicht abgenommen wurden? Obwohl er das auch nicht getan hat, sondern bur gestrichen?

    Folgendes steht handschriftlich im Mietvertrag, um die Klausel zu Schönheitsreparaturen zu ersetzen, und wurde vorweg nicht mit meiner Mutter besprochen (was wohl schlecht nachweisbar ist):

    "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter während seiner Mietzeit von sämtlichen Schönheitsreparaturen befreit ist. Nur bei Auszug sind folgende Arbeiten und Leistungen durchzuführen.

    Decken: sind original weiß matt mit KD-Farbe scheuerfest nach DIN 53778 zu streichen.

    Wände: sind tapetenfrei, ohne jeglichen Putzschaden zu übergeben.

    HZK: (Holzwerk) Türen, Zargen u. rolladenkästen frei von Fehlstellen seidenglänzend lackieren.

    Bad: neu gefliest und Sanitär.

    Parkettfußboden neu versiegelt."

    Letzte beiden Punkte heißen, glaube ich, nur, dass er das vor Einzug gemacht hat. Nicht, dass wir das tun sollten.

    Laut seines Angebotes und folglich seiner Schreiben hat er nur die Wände und Decke gestrichen. Für Letztere müssten wir wohl aufkommen, was ich rechtens fände. Aber für die Wände?

    Hallo liebes Forum. Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt, denn ich schlage mich nun seit geraumer Zeit Mit dem früheren Vermieter meiner Mutter herum. Sie ist im April diesen Jahres aus ihrer Einzimmerwohnung mit weniger als 50 qm ausgezogen und ins Ausland gegangen, weshalb ich mich kümmere. Nach einiger Zeit hat der Vermieter kommentarlos 80€ von der Kaution erstattet. Und damit 270€ einbehalten. Schriftlich habe ich um Stellung gebeten, woraufhin ich einen Anruf von ihm erhielt (er hatte also eine Möglichkeit, mich zu erreichen, meine Nummer hatte ich im Schreiben nicht mitgeteilt). Er erklärte, dass er die Wohnung gestrichen und das Geld dafür einbehalten habe. Ich habe ihm erklärt, dass Streichen nicht Teil des Mietvertrages gewesen sei, sondern die Tapeten zu entfernen. Allerdings hatten wir das nicht getan: Meine Mutter hat zwei Jahre dort gewohnt, weder geraucht noch Haustiere gehalten und die Tapeten waren vollkommen in Ordnung. Der Vermieter hatte jedoch laut damaliger Aussage aufgrund des Geburtstages seiner Frau über mehrere Tage keine Zeit, eine Endabnahme zu machen. Der Schlüssel wurde direkt an die Nachmieterin übergeben, gegen Unterschrift.

    Ich bat den Vermieter während des Telefonates darum, mir eine Abrechnung zur Kaution zukommen zu lassen. Daraufhin erhielt ich einen handschriftlichen Brief ohne Absenderadresse und ohne das Wort Kaution auch nur zu erwähnen. Darin listete er, wie er selbst schrieb, "die notwendigsten Arbeiten auf." Weiter: "Arbeiten Wohnraum u. Eingangsbereich, Schutzabdeckungen, Dübel u. Nagellöcher verfüllt. Wandfläche zur Küchenseite (Fettflecken) mit Isolierfarbe gestr. Decken und Wandflachen einmal gestr. Pauschalpreis 270€"

    Hier standen vorher ganz offensichtlich 200€, darüber wurde eine 7 geschrieben. Zudem hatte meine Mutter keine Dubellöcher in der Wand (außer für die Küchenschränke, dir von der Nachmieterin übernomen wurden, also noch hängen). Ich bat erneut um eine fundierte Abrechnung, auch über die Zinsen der Kaution und eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten. Ich erhielt eine Kopie des Sparbuchs, auf dem die Zinsen aufgeführt waren, ganz ohne Anschreiben. Nach erneuter schriftlicher Bitte um eine vernünftige Abrechnung erhielt ich einen Kostenvoranschlag der Malerfirma, welche dem Vermieter gehört. Nettobetrag: 465€, Brutto: 553,35€. Dazu ein Anschreiben, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß zum 30.04.18 zurückgegeben worden sei (Unterschrift zur Übergabe an die Nachmieterin liegt vor, er selbst hatte ja keine Zeit) und zum 01.05.2018 neu vermietet worden sei, weshalb er die Arbeiten Anfang Mai persönlich ausgeführt habe.

    Ich bin nun mit meinem Latein am Ende. Reicht dieser Kostenvoranschlag mit vollkommen anderen Beträgen? Und dass er nur gestrichen hat, bestätigt doch, dass die Abnahme der Tapeten unnötig war, oder? So haben wir ihm doch das Tapezieren erspart... Im Mietvertrag steht eindeutig (handschriftlich hinzugefügt), dass bei Auszug die Tapeten zu entfernen sind, NICHT, dass die Wände gestrichen werden müssen. Am Telefon sagte er noch lapidar, dass er ja noch einfordern könne, dass wir die Tapeten abnehmen müssen (nachdem er gestrichen hatte).

    Ich weiß, dass es hier nicht um viel Geld geht, aber für meine Mutter ist es auch nicht wenig. Und mir geht es mittlerweile ums Prinzip, da ich mich für dumm verkauft fühle. Aber wie gehe ich nun am besten vor? Oder bin ich sogar im Unrecht? Für jeden Rat bin ich sehr dankbar. Viele Grüße

    Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht: Ich habe keinen Kostenvoranschlag, sondern ein Angebot der Malerfirma bekommen.

    Einen Satz hinzugefügt, einen Beitrag gelöscht

    Grace

    Na auf jeden Fall werden Sie dich als zahlendes Mitglied werben wollen, dann werden empörte Schreiben geschickt, weil du natürlich 100% recht hast, und wenn es dann zur Verhandlung kommt, erscheint dein Anwalt vom MV. erst gar nicht, oder schickt einen Vertreter der von nichts weiß.

    Dann vielen Dank für die Warnung :)

    Über wieviel Fläche oder was reden wir den hier eigentlich?


    Es gibt keine anderen Außenflächen, die dazu zählen, also auch keinen Spielplatz o. ä., dies ist wohl ein Standart-Vertrag. Daher wundert mich auch, dass nirgendwo ein Garten oder Gärtner erwähnt wird. Die Gartenfläche geht ums ganze Haus, wie viel das genau ist, kann ich gar nicht sagen. Es geht einfach darum, ob eine rechtliche Verpflichtung aus dem Vertrag hervorgeht oder nicht.

    willst du nicht, tust du aber.


    Danke für deine Antwort. Aber wenn auf meine Frage mit zwei Antworten nicht eingegangen wird, halte ich es für fair und ehrlich, das auch zu thematisieren. Sonst geht es immer weiter in die falsche Richtung.

    Allerdings mußt du dann damit rechnen, dass der Vermieter eine Firma beauftragt und die Kostne auf die Betriebskosten umlegt.


    Auch hier kenne ich lediglich die Regelung, dass das nur möglich ist, wenn der Mietvertrag dies aussagt. Ob die Gartenfläche aber hier mitgezählt wird, ist weiterhin unklar. Trotzdem vielen Dank

    Das sollte doch aber eigentlich selbstverständlich sein?

    Das ist ja die Frage. Meines Wissens nach ist eigentlich der Vermieter für Gartenarbeiten zuständig, kann diese aber auf den Mieter übertragen, wenn dies entsprechend festgelegt wird. Ich frage mich nun, ob der Garten und die genannten Gartenarbeiten in den zitierten Mietvertrags-Stellen mit einbezogen werden und wie man das "säubern" etc. hier verstehen muss.

    Wenn das heißen soll, dass der Mieter in diesem Falle verpflichtet ist, irgendwie dafür sorgen muss, (ob nun persönlich oder durch Delegierung an Dritte), dass der Rasen gemäht, die Hecke geschnitten und das Laub gefegt werden, dann vielen Dank für die Antwort.
    Wenn dem aber nicht so ist, oder das nicht sicher ist, dann wurde mit beiden Antworten keine meiner Fragen beantwortet. Ich will jetzt nicht zickig klingen, aber ich habe lediglich gefragt, ob aus den Textstellen im Mietvertrag eine Verpflichtung zu den erfragten Arbeiten resultiert (ob nun persönlich oder nicht, war nicht die Frage. Und was der Vermieter sagt, ist doch nicht rechtskräftiger als der Mietvertrag, oder?). Ich denke, die Frage war recht eindeutig formuliert. Wenn nicht, danke ich dir vielmals für deine Antworten, auch wenn mir diese nicht weiterhelfen.

    Hausordnung gibt hierzu nichts her. Putzplan gilt nur für den Keller. Vermieter sagte bei Wohnungsbesichtigung, "einige" Mieter kümmern sich (auf eigenen Wunsch, um einen Gärtner zu umgehen) um den Garten, dies klang sehr freiwillig. Er hält sich ansonsten aus allem am liebsten heraus, statt dessen "bestimmt" eine Partei, die schon länger dort wohnt, wer wann den Garten mäht und wann gemeinschaftlich die Hecke geschnitten wird. Nun kommt Laubkehren dazu.

    Mich interessiert, ob man in diesem Fall rechtlich dazu verpflichtet ist, die Gartenarbeit zu leisten, oder nicht.

    Wenn in einem Mietvertrag lediglich folgende, der Gartenarbeit annähernd entsprechende Klauseln angegeben sind:
    Das Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich genutzten Räume oder Plätze (zum Beispiel Vorkeller, Boden usw.), ebenso auch Höfe und Vorhöfe sowie gemeinschaftliche Aborte, sind von den Hausbewohnern wechselnd nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art sauberzuhalten, sofern dies nicht durch Dritte, wie Gebäudereiniger oder Hausmeister, geschieht.
    und
    Gemeinschaftseinrichtungen außerhalb des Hauses, z. B. Sandkästen, Spielplätze usw., sind im Zuge der Hausreinigung zu säubern und von Unrat zu befreien

    ... zu welcher Art von Gartenarbeit ist der Mieter dann verpflichtet, wenn weiter nichts besprochen wurde? Es geht in erster Linie um Laub fegen, Hecke schneiden und Rasen mähen. Vielen Dank :)

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