Beiträge von Dr_Bausch

    Falls euch der Ausgang interessiert:

    Die Verwaltung besteht aus einem Rechtsanwalt und dem jemandem, der die hauptsächliche Arbeit im Büro oder Vorort macht. Mit der zweiten Person hatte ich ursprünglich auch Kontakt und die meinte es sei ok einen Untermieter aufzunehmen. Nachdem ich nochmals geschrieben hatte, wurde ich von der zweiten Person angerufen. Er meinte Ich soll das einfach nicht so offiziell machen, zur Not wird es einfach als Besuch deklariert. Zumindest wenn es so ne kurze Zeit ist.

    Naja...also wirklich Wasserdicht ist das für mich natürlich nicht, aber ich denk mal das läuft dann schon so.

    Jedenfalls Danke für eure Hilfe!

    Herzlichen Dank für Eure Antworten! War die Tage anderweitig beschäftigt, deshalb habe ich mich nicht mehr gemeldet.

    Die Freundin kam jetzt glücklicherweise woanders unter, dennoch ist die Sache nicht ganz vom Tisch. Bei der Erstbesichtigung wurde mir nämlich (mündlich) zugesichert, dass eine Untervermietung möglich ist. Da ich als Einzelperson in einer Dreizimmerwohnung lebe, ist das Thema aus finanziellen Gründen auch weiterhin interessant. In der letzten Absage der HV stand allerdings geschrieben, dass vor Einzug ja über die Themen WG und Untermiete gesprochen wurde und dies bereits verneint wurde. Seitens der HV wurden diese Themen jedoch nie angesprochen.

    Was ich nicht ganz Verstehe: Eigentlich darf eine Untervermietung nicht untersagt werden, solange es keine berechtigten Vorbehalte gegen die Person gibt oder eine Überbelegung vorliegt. Andererseits gibt’s absolut keine Möglichkeit das als Mieter durchzusetzen. Faktisch kann es also doch irgendwie verboten werden. Ausnahmen scheint es zu geben, wenn dem Mieter große Geldbeträge durch die Lappen gehen. Ein Hamburger Pärchen ist eine Weile ins Ausland und der Vermieter hat eine Untervermietung untersagt. Das Pärchen hat dann ca. 7500 Eur wegen entgangener Einnahmen bekommen.

    Der Vermieter darf Untervermietung also nicht untersagen, wenn ein so genanntes „berechtigtes Interesse“ besteht? In meinem Fall würde dies sogar gelten (Studium beendet, arbeitslos), allerdings läuft der Vertrag über meinen Vater =) Deshalb wird sich das berechtigte Interesse wohl eher auf seine Person beziehen?

    Wenn es sich bei der Person um meine Partnerin handelt, dann kann der Vermieter den Einzug also nicht untersagen? Das wäre ja für den Vermieter ziemlich schlecht. Die Partnerschaft kann ja niemand nachweisen und so könnte man z.B. trotz ursprünglichen Verbots eine WG aufmachen? Dagegen muss ein Vermieter doch auch irgendwie geschützt sein?!

    Gibt es denn irgendwelche Definitionen bzw. Urteile, welcher Umstand als eine Notsituation zu sehen ist? Habe da leider nichts gefunden.

    BHShuber

    Der Mietvertrag wurde von der Vermieterin unterschrieben, nicht von der Hausverwaltung. Als vertragsschließende Partei ist angeben „Vermieterin XX c/o Hausverwaltung XX“. Also hat die HV wahrscheinlich nichts damit zu tun?!

    Liebe Leute,

    vor Einzug habe ich mündlich mit der HV abgeklärt, ob ich einen Untermieter aufnehmen könnte. Dies wurde bejaht. Eine Freundin sucht nun dringend eine Bleibe, da ihre WG aufgrund von Versäumnissen der Hauptmieter fristlos gekündigt wurde. Ich habe bei der Hausverwaltung nun nochmal schriftlich um die Erlabnis gebeten, die Whg für 3 Monate untervermieten zu dürfen. Dies wurde nun abgelehnt, da angeblich abgesprochen war, keine WG zu gründen bzw. Untermieter aufzunehmen.

    Soweit ich informiert bin, kann ich ohne gerichtliches Verfahren nicht einfach einen Untermieter aufnehmen, selbst wenn ich im Recht bin. Mir kam nun die Idee der Freundin zumindest einen Zeitpuffer von 6 Wochen zu verschaffen und sie als Besucher zu deklarieren. Ihre Möbel müssten natürlich auch in die Whg.

    1) Ich habe gelesen, man darf Bekannte in Notsituationen aufnehmen, jedoch keine Definition gefunden. Wäre es eine Notsituation, wenn sie nun wohnungslos würde?

    2) Ihre Anwesenheit gilt wahrscheinlich nicht als Besuch, wenn ihre Möbel reingetragen werden. Woher will man jedoch wissen, wem diese Möbel gehören? Ich kann ja Möbel rein und raustragen wie ich möchte? Gibt es eine Möglichkeit die Freundin als Besucher unterzubringen?

    Vielen Dank!

    Vielen Dank für eure Hilfe. Ich habe mir beide Links zu Gemüte geführt. Sehr ergiebig sind auch die Kommentare unter den Artikeln. mietrecht.xxx ist ne wahre Goldgrube, da werde ich mich eingehend mit beschäftigen.

    Im Endeffekt habe ich natürlich trotzdem Pech gehabt. Der Herr von der Hausverwaltung ist Fachanwalt für Mietrecht. Der wird darauf spekulieren, dass sich entweder aus Unwissenheit niemand regt oder aus Kostengründen etc. rechtlichen Streitigkeiten aus dem Weg geht. Aja ich versuche es einfach mal telefonisch zu klären und stelle mich dumm. Vielleicht bringt es was.

    Ne, ne, wir duzen uns hier im Forum.

    Super. Ist mir in Foren allgemein lieber. In Foren mit bestimmten Thematiken neigen die Nutzer jedoch zum Siezen.

    Noch mal zum Verständnis. Die Regelung mit der Kleinstreparaturklausel ist geltendes Recht und kann auch nicht "überschrieben" werden? Es macht also keinen Unterschied, ob das in meinem Mietvertrag anders steht und ich es unterschrieben habe? Dort ist festgelegt, die Wartung und Instandhaltung der gesamten Etagenheizung obligt mir. Unabhängig davon, müssen die Kosten für den Austausch einer Platine, um die Therme in einen funktionierenden Zustand zu versetzen, vom Vermieter getragen werden?

    Herzlichen Dank! Alles klar, dann ist es meinem Fall wohl zulässig. Die Therme wird zu den "häufig genutzten Teilen" gehören. Finde ich aber schon krass, dass der Vermieter da nicht zuständig ist. Der kann eine alte Therme in der Whg lassen, bis sie auseinanderfällt, und der Mieter muss die häufig anfallenden Kosten zahlen. Andere Mieter haben mit den Thermen auch öfter Probleme.

    Bedeutet der letzte Punkt, dass quasi "Alles oder Nichts" gilt? Wenn für die Kostenübernahme 75 Eur festgelegt ist, dann muss der Vermieter zahlen, sobald diese 75 Eur überschritten werden? Und kann bei einer Reperatur von 100 Eur die 75 Eur nicht abziehen.

    "Der Vermieter darf nicht eine anteilige Kostenübernahme vereinbaren (kostet die Reparatur im Einzelfall EUR 150,00, darf der Vermieter nicht die „erlaubten“ EUR 75,00 verlangen. Eine solche Klausel ist unzulässig)"

    Liebe Leute,

    ich wohne seit einem Monat in der neuen Wohung. Nun ist die Heizung ausgefallen. Ich habe die Hausverwaltung informiert und ein Handwerker hat eine defekte Platine ausgetauscht. Ein anderer Mieter meinte, dass Einsätze des Handwerkers über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, auch wenn sie die Therme betreffen. Ich habe versucht Informationen zu dem Thema zu sammeln und hatte den Eindruck, dass ein Mieter Kleinstreparaturen zwar zahlen muss, aber nur wenn sie nicht z.B. die Heizung betreffen oder einen gewissen Betrag überschreiten (--> Sache des Vermieters).

    In meinem Mietvertrag ist allerdings festgehalten, dass der Mieter für die Instandhaltung der eigenen Etagenheizung selbst aufkommen muss. Und zwar bis zu einem Betrag von 150 Eur. Ist das in dieser Form zulässig? Der Vermieter muss doch eine funktionierende Heizung zur Verfügung stellen, oder nicht? Ich rede hier natürlich nicht von der jährlichen Wartung, das ist ganz klar meine Sache.

    Grüße und vielen Dank.