Herzlichen Dank für Eure Antworten! War die Tage anderweitig beschäftigt, deshalb habe ich mich nicht mehr gemeldet.
Die Freundin kam jetzt glücklicherweise woanders unter, dennoch ist die Sache nicht ganz vom Tisch. Bei der Erstbesichtigung wurde mir nämlich (mündlich) zugesichert, dass eine Untervermietung möglich ist. Da ich als Einzelperson in einer Dreizimmerwohnung lebe, ist das Thema aus finanziellen Gründen auch weiterhin interessant. In der letzten Absage der HV stand allerdings geschrieben, dass vor Einzug ja über die Themen WG und Untermiete gesprochen wurde und dies bereits verneint wurde. Seitens der HV wurden diese Themen jedoch nie angesprochen.
Was ich nicht ganz Verstehe: Eigentlich darf eine Untervermietung nicht untersagt werden, solange es keine berechtigten Vorbehalte gegen die Person gibt oder eine Überbelegung vorliegt. Andererseits gibt’s absolut keine Möglichkeit das als Mieter durchzusetzen. Faktisch kann es also doch irgendwie verboten werden. Ausnahmen scheint es zu geben, wenn dem Mieter große Geldbeträge durch die Lappen gehen. Ein Hamburger Pärchen ist eine Weile ins Ausland und der Vermieter hat eine Untervermietung untersagt. Das Pärchen hat dann ca. 7500 Eur wegen entgangener Einnahmen bekommen.
Der Vermieter darf Untervermietung also nicht untersagen, wenn ein so genanntes „berechtigtes Interesse“ besteht? In meinem Fall würde dies sogar gelten (Studium beendet, arbeitslos), allerdings läuft der Vertrag über meinen Vater =) Deshalb wird sich das berechtigte Interesse wohl eher auf seine Person beziehen?
Wenn es sich bei der Person um meine Partnerin handelt, dann kann der Vermieter den Einzug also nicht untersagen? Das wäre ja für den Vermieter ziemlich schlecht. Die Partnerschaft kann ja niemand nachweisen und so könnte man z.B. trotz ursprünglichen Verbots eine WG aufmachen? Dagegen muss ein Vermieter doch auch irgendwie geschützt sein?!
Gibt es denn irgendwelche Definitionen bzw. Urteile, welcher Umstand als eine Notsituation zu sehen ist? Habe da leider nichts gefunden.
BHShuber
Der Mietvertrag wurde von der Vermieterin unterschrieben, nicht von der Hausverwaltung. Als vertragsschließende Partei ist angeben „Vermieterin XX c/o Hausverwaltung XX“. Also hat die HV wahrscheinlich nichts damit zu tun?!