Beiträge von Toschi

    Mietverträge kommen nur in übereinstimmender Erklärung durch Annahme eines Angebots zustande. Hierbei ist die Erbengemeinschaft nicht verpflichtbar, mit deinem Lebensgefährten einen Mietvertrag zu anderen Bedingungen als den ihres Vertragsangebots 700 EUR KM + 191 NK + 150 HK abzuschliessen oder ihm dauerhaft einen Mietnachlass für Hausmeisterdienste zu gewähren.

    Was soll der Mieterverein hier klären? Eine Begutachtung wird er nicht vornehmen (können) und seine Mitwirkung oder Auffassung beseitigt keine Mängelbeseitigungsaufforderung des Gläubigers. Ob nun erstmalig mit Rückgabe oder bereits während der Mietzeit ungleichmäßig deckende Anstriche entstanden: Diese nicht sachgerechten Malerarbeiten berechtigen zu Nachbesserungsverlangen in allen Räumen und die ist konkret genug formuliert.

    Einerseits sollst du erst nach einem Jahr mit gesetzlicher Frist, mithin nach 15 Mietmonaten euren Mietvertrag beenden dürfen, andererseits ist deine Kündigung zum Ablauf von 12 Kalendermonaten unter Einhaltung der gesetzl. Kündigungsfrist gereglt. Bei sich derart widersprechenden Vertragsinhalten gehen Unklarheiten stets zu Lasten desjenigen, der sie gestellt hat.

    Hier darf man sich IMHO auf den zweiten Satz der Kündigungsklausel berufen und seine Kündigung zum 30.04.2021 erklären.

    Der FI löst nur aus, wenn ein Fehlerstrom fließt, d. h. Strom nicht über den Nulleiter zurück fließt. Die hierfür wahrsacheinlichste Ursache sind verdreckte Steckdosen, gelockerte Klemmen oder Entstörkondensatoren von Leuchtstoffröhren.

    Die Eckventile (Absperrhähne) müssen regelmäßig bewegt und danach in Dreiviertelstellung geöffnet belassen werden.

    Ob diese Mängel selbst während der Mietzeit entstanden eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch darstellen, die der VM zu beheben hätte, darf bezweifelt werden. Dass dies keine Kleinreparatur darstellt, da beides nicht deinem regelmäßigen Zugriff unterliegt, hingegen nicht.

    1. Ein bei Mietbeginn bekannter Zustand gibt keinen Mietmangel her, der (gar zu rückwirkender) Mietminderung berechtigt, § 536 I 1 BGB.
    2. Dass du freiwillig in Vorleistung gegangen bist oder unaufgefordert eine Abrechnung erstellt hast verpflichtet den VM nicht zu Kostenersatz. Eine Kürzung deiner Nachzahlung um die Kostenposition Allgemeinstrom i. H. d. Anteils der anderen Parteien hätte völlig ausgereicht.

    Natürlich stellt der Vermieter viele Fragen, schließlich vertraut er dir einen erheblichen Vermögenswert an.

    Da ist es legitim zu erfahren, wer du bist und die Daten auf deiner Bewerbung

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    Der Zeitpunkt ist entscheidend

    abzugleichen. Oder nachzufragen, wie viele Personen oder Haustiere einziehen wollen und ob Mietschulden oder Ruhestörung zu fristloser Kündigung Anlass gaben und der Grund für deinen Umzug sind.

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    Der Zeitpunkt ist entscheidend

    Wer hier mauert, nimmt sich selbst aus dem Bewerberrennen. Wer hier lügt, riskiert Anfechtung des Mietvertrages immer dann, wenn der VM den mit Kennis der tatsächlichen Umstände nicht geschlossen hätte.

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    unzulässig und dürfen bewußt wahrheitswidrig beantwortet werden, um seine Chancen auf Mietvertragsschluss zu wahren.

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    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es für die erforderliche Fristsetzung ausreicht, wenn aufgefordert wurde, den Mangel "umgehend" zu beseitigen. Die Angabe eines bestimmten (End-) Termins oder Zeitraums ist für die Bestimmung nicht erforderlich: Hier ist unstreitig auf den 31.12., das Mietvertragsbeendigungsdatum, abgezielt.

    Eine derartig einseitiger Kündigungsverzicht wäre wirksam zu vereinbaren. Er ist aber bei Wohnraumvermietung absolut unüblich, weil der VM i. d. R. aus seiner stärkeren Verhandlungsposition heraus keinerlei derartige Zugeständnisse machen muss, die ihn in der Verfügung über sein Eigentum ohne Not erheblich einschränken: Hypothek, Scheidung, Insolvenz oder Pflegebedürftigkeit sind nur einige Grüde, den Vermögenswert, gar die Verkaufsoption zu erhalten.

    Ich sehe es daher so, daß ich eine unrenovierte Wohnung übergeben kann. richtig oder Fallstricke ?

    Nach höchstrichterlicher Auffassung (BGH VIII ZR 185/14) wäre eine Schönheitsreparaturpflicht auch bei Anmietung in unreoviertem Zutand wirksam vereinbart, sofern dafür ein Ausgleich, wie hier in Form von Mietnachlass, gewährt wurde.

    Und Beseitigung von Beschädigungen oder Rückbaupflicht eigener Einbauten fallen dir als Rechtsnachfolger immer an.

    Ein Termin zur Vorabnahme ist keine mietrechtliche Pflicht, sondern beiderseits freiwillig. Wenn dir 65 EUR unangemessen erscheinen um zu erfahren, was du bis zur Übergabe zu reinigen, renovieren oder reparieren hast, lehne ab. Notwendge Nacharbeiten stressen und kosten mehr...

    Wir ziehen nun nach genau 4 Jahren aus und unser Vermieter verlangt das wir die ganze Wohnung streichen.

    So wie ich den Mietvertrag aber verstehe müssen wir lediglich Küche und Bad streichen. Alle anderen Räume wären erst nach 6 bzw 8 Jahren fällig.

    Nein, eure Schönheitsreparaturpflicht ist in dem Umfang geschuldet, wie sie fällig ist. Die benannten Intervalle "nach 6 bzw 8 Jahren" sind lediglich Erfahrungswerte und müssen keineswegs dem Abnutzungsgrad eurer Wohnung entsprechen.

    6 Monate nach Rückgabe der Mietsache sind Ersatzansprüche des VM verjährt. Üblicherweise zum Monatsende Juli 2020 ausgezogen, bestünde ab 01.02.2021 Insoweit kein Sicherungsbedürfnis mehr und der wesentliche Teil der Kaution wäre verzinst zurückzuzahlen. Lediglich für erwartbare Nachzahlungen darf ein Teil der Mietsicherheitsleistung noch einbehalten werden.


    Das ist sein gutes Recht, wenn ihr immer bisher Nachzahlungen leisten musstet. Gab es dagegen immer Guthaben für euch raus, dann kann kann er daraus kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    Selbstverständlich darf er das, wenn er durch unterjährig bereits erfolgte Gebührenerhöhungen, getätigtem Mehraufwand (Winterdienst, Sperrmüllbeseitigung) usw. selbst erstmals eine Unterdeckung der anteilig umlagefähigen Betriebskosten zu den Vorauszahlungen während der laufenden Abrechnungsperiode erwartet.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Bei der Küche handelt es sich ausdrücklich um eine Leihe außerhalb des Mietvertrages. Auf ein negatives Schuldanerkenntnis eines Übergabeprotokolls kommt es bei dem Ceranfeld also gerade nicht an.

    Insoweit trägst du die Reparaturkosten, da ein Kratzer im Gegensatz zu Abrieb keinen vertragsgemäßen Gebrauch darstellt.

    Allerdings nur zum Zeitwert, die VM hat sich den Restwert als alt gegen neu anrechnen zu lassen. Und hier darf bezweifelt werden, dass die Schadenshöhe tatsächlich 175 EUR beträgt...