Beiträge von AntonS

    Schönen guten Tag liebes Forum,

    ich stehe vor einigen Entscheidungen, für die Ich euch um Hilfe bitten mag.

    Meine Oma hat nach dem Tod ihres Mannes lediglich das Wohnrecht für 1 Zimmer (10m2) im Haus geerbt.

    Die Kinder des verstorbenen wollen das Haus so schnell wie möglich verkaufen und meine Oma los werden. (Haben nichtmal bis zur Beerdigung gewartet, bis sie meiner Oma eine Auszugsfrist genannt haben.)

    Nun haben uns 2 verschiedene Anwälte unterschiedliche Aussagen zur Auslegung ihres Wohnrechts mitgeteilt.

    Die große Frage ist, erlischt das lebenslange Wohnrecht meiner Oma, wenn Sie es nicht aktiv nutzt und z.B. eine Weile im Urlaub ist oder auf Kur fährt?

    Der eine Anwalt meinte, es sei nötig zumindest in dem Zimmer zu übernachten, um das Wohnrecht aufrecht zu erhalten. Der andere Anwalt hingegen meinte, meine Oma könne ohne Sorge 1 Jahr Urlaub auf Haiti machen. Es stehe ja ganz klar Lebenslängliches Wohnrecht, und nicht Pflichtwohnrecht in dem Ehevertrag.

    Die Kinder des verstorbenen gehen davon aus, dass meine Oma ihr Wohnrecht nicht wahrnehmen kann, wenn sie geistig oder körperlich Krank ist, weil sie angeblich permanent Pflege braucht und das in dem. Verliert sie ihr Wohnrecht, falls sie nicht mehr Geschäftsfähig ist?

    Was sagt ihr? Kann man sein Wohnrecht auf Lebenszeit überhaupt verlieren? Z.B. durch Geschäftsunfähigkeit oder einem Daueraufenthalt im Heim?

    Hier noch der Auszug aus dem Ehevertrag zwischen meiner Oma und ihrem verstorbenen Mann:

    „Der Erschienene zu 1 räumt der Erschienen en zu 2 für die Zeit nach seinem Tode ein lebenslängliches Wohnrecht an dem Zimmer im 1. Obergeschoß „“, eingetragen im Grundbuch... unter Ausschluss des Eigentümers unter Mitbenutzung der Küche, Bad, Toiletten und des Gartens ein.

    Der Erschienene zu 1 bewilligt und beantrag die Eintragung dieses Wohnrechts im Grundbuch. „

    Vielen Dank im Vorraus!