Beiträge von smartie

    Liebes Forum,

    ich habe vor 2 Jahren einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer (4J) abgeschlossen. Nachdem ich mit meinem Freund in eine größere Wohnung ziehe, hatte ich mit der Hausverwaltung gesprochen ob ich früher aus dem Vertrag könnte. Für sie war es kein Problem unter der Voraussetzung dass bis zum Auszugstermin ein Nachmieter da ist. Ich habe die Kündigung abgeschickt und die Hausverwaltung hat diese unter Vorbehalt vermerkt.

    Nun ist für das Objekt ein Makler zuständig den die Hausverwaltung beauftragt hat. Ich wollte selbst einen Nachmieter benennen, was aber vom Makler abgelehnt wurde. Nach vielen hin und her habe ich nun kurz vor Auszug einen Brief durch die Hausverwaltung bekommen dass ein Nachmieter feststeht und dass mir die Hausverwaltung den Makler sowie weitere Gebühren in Rechnung stellt im Gegenzug dass sie mich früher aus dem Vertrag lassen. Die Nachricht habe ich als eine Art Vertrag bekommen den ich unterschreiben muss. Damit wird meine Kündigung gültig aber mein Konto leider auch 2000 EUR leerer....

    ich bin verzweifelt und verstehe nicht wie so etwas rechtens sein kann?!

    Hatte jemand schon mal eine solche Situation? Gibt es hier eventuell noch einen Ausweg oder muss ich damit leben???? Ich hoffe jemand von euch weiß einen Rat

    Der Untermieter speilt deshalb eine Rolle, weil das ganze Schreiben sowie die Zustimmungserklärung auch auf ihn ausgestellt ist. Unsere Überlegung war dass wir bis zum Fristende warten und das Schreiben wegen Formmangel zurücksenden, weil wie gesagt der genannte Untermieter ein anderer ist. Die Frage ist nun ob das so einfach geht.

    Wegen der 15 Monatsfrist sind wir uns auch unsicher. Zum Zeitpunkt der Mieterhöhung wären es genau 15 Monate.

    Das Schreiben haben wir vom Haus- und Grundmieterverein erhalten. Es ist jedoch alles mit Vollmacht und auch einem Beleg der Wohnungen mit einem höheren m²-Mietpreis versehen.
    Wir haben an dem Schreiben bisher nichts gefunden was rechtlich nicht in Ordnung ist, bis eben auf die Sache mit der Kündigung und mit dem Namen des Untermieter. Hier sind wir uns nicht sicher.

    Hallo,

    wir haben zum 31.7. unsere Wohnung gekündigt. Heute hatten wir einen Brief in der Post bezüglicher einer Mieterhöhung zum 1.06. diesen Jahres. Nun fragen wir uns, ob wir der Mieterhöhung überhaupt zustimmen müssen.
    Zum einen gab es in der Zwischenzeit einen Untermieterwechsel, den die Vermieterin genehmigt hat, welcher aber im Mietvertrag nicht abgeändert wurde. Die Frage ist nun ob wenn die Mieterhöhung an mich und den alten Untermieter gerichtet ist ein Formmangel vorliegt und wir damit vorgehen können oder ob das Rechtsgültig ist?
    Es gibt noch einen weiteren Kontrapunkt. Wir wohnen hier nun seit einem Jahr. Vor einem Jahr wurde uns zugesagt dass unser Kellerabteil, dass wir uns aktuell noch mit unseren Nachbarn teilen, geteilt wird und wir unser Eigenes bekommen. Kann man sowas als Gegenargument für eine Mieterhöhung nehmen? Durch die Nichterfüllung des Vermieters hätten wir hier doch eigentlich eher einen Anspruch auf Mietminderung?

    Man sieht, wir sind auf der Suche nach Schlupflöchern =/

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!!!!


    Smartie