Beiträge von H Hamburg

    Ich schreibe ihr die Kündigung sehr gern. Die Beendigung des Mietverhältnis ist im beiderseitigen Interesse. Ich habe nur die Befürchtung, dass das Amt dann aus irgend welchen Gründen gegen mich vor geht.

    Hallo,

    jaja, das deutsche Beamtentum. Auch wenn auf den Ämtern keine Anwälte sitzen, benehmen sich viele so, als hätte sie Mietrecht studiert. Du hast mit dem Untermieter ein Mietverhältnis, so oder so.

    Ein befristetes, wenn man das Ende des Hauptmietvertrages als Grund anerkennt. Wenn das befristete Mietverhältnis nicht gültig ist, hast du ein unbefristetes. Das kannst du "normal" kündigen. D.h. mit gesetzlicher Frist (+3 Monate) auch ohne Gründe. Also frühestens zum 31.08. und dann zu jedem darauffolgenden Monat.

    Unmöbliertes Zimmer - Kündigung des Untermietvertrags durch den Hauptmieter

    Der Hauptmieter muss, wenn er selbst in der Wohnung wohnt, für eine Kündigung kein berechtigtes Interesse angeben.

    Unmöblierte Zimmer - Kündigungsfristen für den Hauptmieter / Wohnungsgeber

    Wenn der Hauptmieter (Wohnungsgeber) den Untermietvertrag über unmöblierte Zimmer kündigen will, gelten folgende Kündigungsfristen:

    • Kündigungsfrist von sechs Monaten in den ersten fünf Jahren der Untermietzeit (die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich um zusätzlich weitere 3 Monate)
    • Nach einer Untermietzeit von fünf Jahren gilt für die Kündigung durch den Hauptmieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten und
    • nach einer Untermietzeit von acht Jahren eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

    Gruß

    H H

    Also wenn ich in 3+x Monaten umziehe möchte ich den neuen Mietvertrag vorlegen, künftig evtl. Nebenkostenabrechnungen prüfen und natürlich falls es irgendwann wieder zu einem außergewöhnlichen Ereignis kommt einfach den schnellen rechtlichen Beistand haben.

    Hallo,

    auf solche Kunden warten die Versicherungen nicht gerade. Meine Erfahrung ist, dass die klallhart aussortieren, wenn die merken, dass sie ein streitfreudigen Kunden haben.

    Aber wenn du bald ein größeres Problem erwartest, dann solltest du schon abschließen. Um den ersten "Schaden" kommen die nicht herum.

    Gruß

    H H

    Die Schilderung gibt dazu nichts her und m.E. könnte, wenn obige Punkte nicht besprochen wurden, auch kein mündlicher Aufhebungsvertrag entstanden sein. Das gilt auch, wenn beide Parteien zugestimmt haben. Siehe auch: (LG Hanau, Urteil v. 8.5.2014, 2 S 30/14).

    Hallo,

    ich weiß nicht, wie du diese Schlussfolgerung aus dem Urteil ableitest. Im Gegenteil, das Urteil unterstützt die Position, es sein ein Aufhebungsvertrag zustande gekommen, sogar noch.

    Es geht doch nicht darum, dass eine Checkliste abgearbeitet worden sein muss, sondern dass der Auszugswillen eindeutig sein muss. Das zu zeigen gibt es so einige Anhaltspunkte, wie Verhandlung von Kautionsrückzahlung, Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen. Noch deutlich ist es doch in diesem Fall, wenn der Mieter sogar einen Nachmieter besorgt und einen Übergabetermin vereinbart. Wer weiß was noch alles in den Emails steht.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    du wolltest früher raus, darfst es sogar, weißt dass der Nachmieter sich darauf verlässt und denkst trotzdem darüber nach, einfach in der Wohnung zu bleiben. Das nenne ich ja mal dreist.

    Zum Glück hilft dir deine fehlende schriftliche Kündigung nicht die Bohne, denn was du gemacht hast ist eine Aufhebungsvereinbarung und die darf mündlich erfolgen.

    Was die involvierten Parteien tun können, ist alle entsehenden Kosten (Umzug, Neuanschaffungen, die nicht mehr zu brauchen sind, Hotel wenn nötig usw. ) auf dich abzuwälzen und den letzten Cent aus dir herausklagen. Dazu kann der Ex-Vermieter dich auf Räumung verklagen, so dass du maximal etwas Zeit gewinnst, aber nicht lange in der Wohnugn bleiben kannst.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    es sollte selbstverständlich sein, dass der Vermieter dir den Warmanteil der Miete zurückzahlt.

    Wahrscheinlich müsste er auch die Mehrkosten Strom gegen Ölheizung erstatten, aber da kommt es sehr auf die Umstände an. Evtl. ist ein E-Heizung sogar eine Verbesserung gegenüber einem Ölofen (schwer zu sagen).

    Was sagt denn der Vermieter?

    Gruß

    H H

    Es geht darum, dass zum damaligen Zeitpunkt eine Küche in der Wohnung war und auf ausdrücklichen Wunsch von uns Mieter diese ausgebaut und veräußert werden soll. Wenn kein Verkauf statt findet muss diese auf unsere Kosten entsorgt werden. Der Verkaufserlös ist dem Vermieter zu erstatten gewesen.

    Ebenso wurde vereinbart bei Beendigung des Mietverhältnisses wird als Ablösebetrag ein jährlicher Abschlag von 15% auf den Kaufpreis vereinbart, es sei denn die Küche weist außergewöhnliche Gebrauchsspuren / Schäden auf (ggf. durch Gutachter klären). Der Ablösebetrag ist entweder vom Vermieter oder vom Nachmieter zu erbringen, wobei den Mietern das Recht eingeräumt wird den Ablösebetrag direkt mit den Nachmieter zu verhandeln.

    Vermieter erhält Rechnungskopie.

    Wie gesagt, so im Nachgang totaler Blödsinn was wir damals unterschrieben haben. Waren jung und wollten die Wohnung...

    Die Küche ist nun 6 Jahre alt und hat damals 5000 Euro gekostet. Optisch und technisch noch einwandfrei. Sicher noch Ihre s 1000 € Wert, da ja passende Einbauküche...

    Hallo,

    ich denke, du siehst die Sache schlechter, als sie ist.

    Insgesamt klingt das nicht nach einer völlig unfairen Vereinbarung. Ihr wolltet eine neue Küche und durftet die alte verkaufen/entsorgen. Die neue Küche habt ihr eingebaut und genutzt. Die Abnutzung wurde ja auch von vornherein festgelegt. Jetzt zieht ihr aus und es steht euch eine Ablöse zu.

    6 Jahre Nutzung bei 15% jährlicher Abschlag sind eine Restwert von 10 %, d.h 500 Euro.

    D.h. ihr müsst die Küche drin lassen und der Vermieter kann euch die Küche für 500 Euro abkaufen. Ihr habt allerdings auch die Chace die Küche an den Nachmieter für mehr Geld zu verkaufen (ich weiß allerdings nicht, warum der das machen sollte).

    Sicher kann man im Nachhinein sagen, dass die Abnutzung mit 15% sehr hoch ist, und dass ihr den Erlös der alten Küche hättet kriegen müssen, aber das habt ihr damals nicht vereinbart. Am Ende redet ihr über einen Unterschied von 500 Euro zu eurem Wunschbetrag, d.h. sooo unfair war das alles nicht. Der Vermieter hat halt damlas besser verhandelt.

    Gruß

    H H

    Und die wichtigste Frage: Haben wir irgendetwas getan, das so sehr gegen den Mietvertrag verstößt, dass meine Freundin fristlos gekündigt werden kann?

    Hallo,

    die wichtigste Frage ist einfach zu beantworten: Nein, habt ihr nicht. Deiner Freundin kann weder fristlos noch fristgerecht gekündigt werden (zumindest nicht rechtsgültig).

    Die Situation ist aber nicht einfach. Ihr braucht für alles, was ihr macht die Zustimmung des Ex-Mitmieters und des Vermieters. Allerings ist es für dich und deine Freundin momentan nicht kritisch. Du kannst als Lebenspartner zu ihr ziehen, die Miete wird gezahlt, so dass alle glücklich sein können, bis ihr die Wohnung wechseln wollt. Dann braucht ihr auch die Kündigung des Ex-Mieters. Ich würde mich zeitnah darum kümmenr, ihn aus dem Vertrag zu kriegen.

    Gruß

    H H

    Ja natürlich.

    Die Miete wird ab dem Tag der Mangelmeldung gemindert und gleichzeitig wird die "Selbstvornahme" nach § 536a BGB angekündigt. Die Vermieter bekommt eine Frist zur Behebung des Wohnmangels und, nach dem die Frist verstrichen ist, wird durch den Mieter ein Handwerker beauftragt. Die entstehenden Kosten werden dann mit der Miete verrechnet.

    Der Vermieter sollte sich mal genau informieren, was unter "Schönheitsreparaturen" fällt und nicht sein eigenes Mietrecht basteln.

    Hallo,

    toller Tipp. Um wieviel würdest du mindern, 0,3%?

    Das mit der Selbstvornahme ist auch nicht so einfach, wie du schreibst. Da braucht es schon einige Vorraussetzungen, insbesondere das konkrete Inverzugsetzen. Am Ende ist das dann auch nicht für jede Kleinigkeit anwendbar.

    Ich denke auch, das es sich um ein Setzungsriss handelt, da es auf dem Foto so aussieht, als wenn das Haus aus Fertigbetonelementen gebaut wurde. Das setzt sich in der Tat mit der Zeit und die ehemaligen Spachtelbrücken brechen.

    Das ist eindeutig eine Angelegenheit des Vermieters. Aber was willst du tun, wenn er nichts macht, oder sagt, er will noch warten, bis alles gesetzt ist?

    Ich würde die Risse mit flexiblem Spachtel schließen z.B. Moltofill flex oder Acrylatdichtmasse. Dann ist er zu. Nach dem Trocken Binderfarbe drauf und gut ist. Die Sache ist doch in einer Stunde erledigt. Ärger mit dem Vermieter ist doch viel auswendiger.

    Gruß

    H H

    Parallel läuft unabhängig von all dem bereits die Wohnungssuche. Problematisch dabei ist natürlich, dass es kein festes Auszugsdatum gibt. Meint ihr der Vermieter würde im Ernstfall auf einen Aufhebungsvertrag eingehen? Loswerden will er uns ja offensichtlich.

    Hallo,

    er will euch wahrscheinlich wirklich loswerden. Ob er sich darauf einlässt euch in kürzester Frist ziehen zu lassen, sobald ihr eine Wohnung habt, müsst ihr mit ihm klären. Ich würde annehmen, dass er das tut.

    Sonst habe ihr folgende Möglichkeiten.

    Ihr weißt ihn darauf hin, dass ihr die Kündigungfrist 6 Monate ist. Dann habt ihr 6 Monate.

    Ihr akzeptiert die Kündigung, dann habt ihr 3. (würde ich nicht machen)

    Ihr sucht eine Wohnung und kündigt eurerseits fristgerecht mit 3 Monaten. Dann sind's X plus 3 Monate.

    Gruß

    H H

    Parallel läuft unabhängig von all dem bereits die Wohnungssuche. Problematisch dabei ist natürlich, dass es kein festes Auszugsdatum gibt. Meint ihr der Vermieter würde im Ernstfall auf einen Aufhebungsvertrag eingehen? Loswerden will er uns ja offensichtlich.

    Hallo,

    er will euch wahrscheinlich wirklich loswerden. Ob er sich darauf einlässt euch in kürzester Frist ziehen zu lassen, sobald ihr eine Wohnung habt, müsst ihr mit ihm klären. Ich würde annehmen, dass er das tut.

    Sonst habe ihr folgende Möglichkeiten.

    Ihr weißt ihn darauf hin, dass ihr die Kündigungfrist 6 Monate ist. Dann habt ihr 6 Monate.

    Ihr akzeptiert die Kündigung, dann habt ihr 3. (würde ich nicht machen)

    Ihr sucht eine Wohnung und kündigt eurerseits fristgerecht mit 3 Monaten. Dann sind's X plus 3 Monate.

    Gruß

    H H

    Mieterverein hab ich schon kontaktiert - leider ist dort jemand erkrankt und ich hab erst in vier Wochen einen Termin!


    Der Mietvertrag wurde nur vom Vermieter unterschrieben. Allerdings wird er nirgends "gedruckt" genannt.

    Ich habe mir schon überlegt, ob mein Vertrag nicht einfach meine Vermieterin zusätzlich unterschreiben kann? Dann ist ein Vertrag mit ihrer Unterschrift!

    Ich weiß wirklich nicht mehr, was ich tun soll - und hab Bedenken, dass mir die Zeit davon läuft.

    Hallo,

    was du auch immer mit der Ehefrau ausgemacht hast, spielt keine große Rolle. Der Ehemann, dein Vermieter ist hier völlig im Recht. Er kann dir die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen.

    Den Mietvertrag nachträglich von der Frau unterschreiben zu lassen wäre Urkundenfälschung. Davon würde ich dir abraten. Ihr könntet auch eine neuen Mietvertrag machen, aber auch das halte ich für unzulässig, da du die gleiche Wohnung nicht zweimal mieten kannst.

    Deine einzige Chance ist m.E. das in der Kündigung ein formaler Fehler ist. Wenn du nicht zum Anwalt möchtest/kannst, könntest du die Kündigung ja mal Einstellen (pers. Daten schwärzen), dann kann hier mal die Gültigkeit diskutiert werden.

    Da ein Anwalt auf der Gegenseite involviert ist, würde ich mir nicht allzuviel Hoffnung machen. Such dir so schnell wie möglich eine neue Wohnung und zieh zum 01.03. aus. Ansonsten riskierst du eine Rechtsstreit mit sehr unsicheren Aussichten.

    Gruß

    H H

    Du schreibst korrekt das die Frist ab der Kenntnis (und der Fälligkeit) anfängt zu laufen. Dann begrenzt du es aber wiederum nur auf 3 Jahre. Wenn er erst gerade davon erfahren hat, kann er es für die gesamte Mietzeit zurückfordern und das bis zum 31.12.2021. Weil dann sind erst die 3 Jahre um.

    Das muss ich hoffentlich nicht verstehen. Es geht hier um die Vergangenheit und nicht um die Zukunft.

    Naja, vielleicht ist in Gotham City auch ein anderes Jahr. Wir haben hier 2018!

    Es reicht nicht, sich im Internet etwas rauszusuchen, dass einem vom Ergebnis gut gefallen würde. Es muss schon zum eigenen Fall passen.

    In dem Urteil, dass du rausgesucht hast, geht es um einen objektiv wahrnehmbaren, scheinbar unerträglichen Geruch im Zusammenhang mit einem defekten Schornstein.

    Du dagegen hast eine Wohnung, die renoviert wurde und sicher nicht anders riecht, als eine andere renovierte Wohnung. Du weißt im Moment noch nicht einmal ob es überhaupt eine Schadstoff ist, ob der oberhalb einer zulässigen Konzentration liegt oder ob du "nur" überempfindlich darauf reagierst.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ich finde es gar nicht sooo unglücklich dargestellt.

    Für desperate sieht es so aus, dass die Nebenkosten zu zahlen sind. Was ich aber nicht verstehe ist, dass dein Vermieter zwei Jahre lang nicht gemerkt hat, dass du 220 Euro zu wenige zahlst? Ändert aber nichts an den Fakten.

    Du musst sogar etwas vorsichtig sein, wie du mit dem Vermieter umgehst. Theoretisch könnte er aufgrund der fehlenden Mietzahlung fristlos kündigen.

    Gruß

    H H

    Das heißt ich müsste wohl nachweisen, dass da ein bestimmter Schadstoff da ist, auf den ich reagiere. Das ist aber doch mit sehr viel Geld verbunden? Das Attest bringt mir dann nix alleine oder? Weitere Hoffnung bleibt mir wohl einen Nachmieter schnell zu finden, den der Vermieter wohl nicht nehmen muss...

    Hallo,

    selbst das würde dir nicht helfen. Wenn du nun rausbekommst, du reagierst allergisch auf Formaldyhyd oder eine Binder aus der benutzten Farbe, dann ist das etwas, was mehr in deiner Person liegt und weniger an der Wohnung.

    Es kann aber nie schaden zu wissen, worauf man empfindlich reagiert. Deshalb würde ich es unabhängig von der Situation klären lassen.

    Gruß

    H H

    Hallo,

    ich denke es wird sehr schwer eine fristlose Kündigung durchzusetzen. Wenn es eine Allergie ist, dann liegt diese eher im persönlichen Bereich. So etwas reicht einen Kündigungsverzicht aufzuweichen, allerdings nicht für eine Fristlose.

    Gruß

    H H

    Die Frage ist aber ob hier nicht in erster Linie die Widerspruchsfrist des Mieters entscheidend ist. Folglich wären das nicht 3 Jahre, sondern nur 12 Monate.

    Das kann natürlich sein, ich würde allerdings davon ausgehen, dass hier die reguläre Verjährungsfrist zählt, da es eher in den Bereich der formellen Fehler fallen würde.

    Aber ob 3 Jahre oder 1 Jahr, ich würde nicht empfehlen mit der Sache zum Anwalt zu gehen. Da wird mehr Geld verbrannt, als man gewinnen kann.

    Sieht der Vermieter den Fehler ein?

    Wieviel willst du denn fordern?

    Gibt es keine Einigungsmöglichkeit mit dem Vermieter?

    Gruß

    H H

    Okay - aber auch dort muss er diese mir melden und beweisen, dass diese Schäden durch mich entstanden sind, bevor er mir diese in Rechnung stellt.

    Hallo,

    er muss es erst einmal behaupten und kann die Schäden dann mit der Kaution verrechnen. Wenn du mit dem Abzug nicht einverstanden bist, dann geht's vor Gericht und die Beweiserei fängt an. Das wird dann immer eine lustige Sache.

    Es ist für den Vermieter einfach Zeugen aufzutreiben, die das Vorhandensein der Mängel bestätigen. Z.b. die Leute, die den Mangel beheben, könnten das sein. Dann kommt die Behauptung, dass der Mangel bei Einzug noch nicht da war und es wird für dich haarig.

    Ich an deiner Stelle würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen.

    Gruß

    H H

    Naja, wenn es in der Stadt keinen Mietenspiegel gibt, dann gibt es keinen, den du dagegen halten kannst. Ich bezweifel, dass der Mietspiegel der Nachbargemeinde die Vergleichswohnungen aussticht.

    Um deine Frage zu beantworten: Nein, du hast kein Anrecht, die Vergleichswohngen von innen zu sehen. Damit würde der Vermieter sicher die Rechte der Mieter verletzen. Dann wäre es ja zukünftig sehr einfach Mieterhöhung, die auf Vergleichswohnungen basieren abzulehnen, indem man sich flegelig genug verhält und niemals reingelassen wird.

    Du könntest aber auch mal dort klingeln, um zu bitten, dass dir die Leute die Wohnungen zeigen, damit. Ob sie sich dann bereit erklären, sich mit dir gegen euren Vermieter zu verbünden, wird sich zeigen.

    Grundsätzlich muss der Vermieter dir die Austattungsmerkmale aufzeigen, damit du die Vergleichbarkeit abschätzen kannst. Du kannst das dann anzweifeln und ein vom Gericht bestellter Gutachter gibt dir dann recht, oder auch nicht.

    Gruß

    H H

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