Grundlose Kündigung

  • Guten Tag,

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen :)
    Meine Vermieterin will mich und meinen Untermieter kündigen, da ich mich wegen den hohen Reinigungskosten beschwert habe.
    Jetzt hat sie eine Kündigung geschickt, auf der steht:
    Kündigung des Untermietvertrags (es wurde auch kein Grund genannt, nur dass wir bis Ende Februar aus der Wohnung sollen)

    Sie geht davon aus das Sie auch nur Mieter ist. Davon steht aber nichts in unserem Mietvertrag.

    Ich hänge den Mietvertrag an.

    Schonmal vielen Dank!

    MV_1.jpgMV_2.jpgMV_3.jpg
    https://image.ibb.co/bDQDcm/MV_4.jpgMV_4.jpg

  • Sie geht davon aus das Sie auch nur Mieter ist. Davon steht aber nichts in unserem Mietvertrag.

    Das muss nicht im Mietvertrag stehen. Es kommt auf die tatsächlichen Gegebenheiten an.

    Die Voraussetzungen finden sich dafür in 573a BGB.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das muss nicht im Mietvertrag stehen. Es kommt auf die tatsächlichen Gegebenheiten an.

    Die Voraussetzungen finden sich dafür in 573a BGB.

    Danke für die Antwort :)

    Da steht etwas von wenn der Vermieter selbst im Gebäude wohnt. Was nicht der Fall ist.

    Die Frage ist jetzt ob die Kündigung rechtens ist, da kein Grund angegeben wurde und mein Mietvertrag ja kein Untermietvertrag ist.

  • Die Voraussetzungen finden sich dafür in 573a BGB.

    Diesen § müßte sie aber im Kündigungsschreiben erwähnen. Die K-Frist wäre dann jedoch 6 Monate. Davon abgesehen wäre zu prüfen ob der § überhaupt Anwendung findet.

    Meine Vermieterin will mich und meinen Untermieter kündigen,

    Kündigen wollen ist nicht gekündigt. Deinem Untermieter kann sie ohnehin nicht kündigen. Wohnt deine Vermieterin mit im selben Haus? Wenn ja hat das Haus nur 2 Wohnungen?

    Das sie selbst "nur" Mieter ist spielt übrigens keine Rolle.

  • Diesen § müßte sie aber im Kündigungsschreiben erwähnen. Die K-Frist wäre dann jedoch 6 Monate. Davon abgesehen wäre zu prüfen ob der § überhaupt Anwendung findet.

    Davon hat Sie nichts im Kündigungsschreiben erwähnt. Es steht nur in einem Satz dass Sie mich kündigt bis Ende Februar.

    Kündigen wollen ist nicht gekündigt. Deinem Untermieter kann sie ohnehin nicht kündigen. Wohnt deine Vermieterin mit im selben Haus? Wenn ja hat das Haus nur 2 Wohnungen?


    Das sie selbst "nur" Mieter ist spielt übrigens keine Rolle.

    Der Vertrag läuft auf mich, mit dem Recht unterzuvermieten. Die Vermieterin wohnt in einer ganz anderen Stadt. Und das Haus hat 2 Stockwerke Bar, und 2 Wohnungen.

    Danke :)

  • Einer unwirksamen Kündigung muss man nicht widersprechen, denn der Widerspruch regelt Härtefälle bei einer wirksamen Kündigung.

    Nicht reagieren.

    Hat das einen besonderen Hintergrund? Ich glaube es sollte den Anstand entsprechen, das du der Mieterin einfach mal sagst, dass die Kündigung unwirksam ist und ihr nicht ausziehen werdet. Aber lasse mich da gerne eines besseren belehren.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Einer unwirksamen Kündigung muss man nicht widersprechen, denn der Widerspruch regelt Härtefälle bei einer wirksamen Kündigung.

    Hat das einen besonderen Hintergrund? Ich glaube es sollte den Anstand entsprechen, das du der Mieterin einfach mal sagst, dass die Kündigung unwirksam ist und ihr nicht ausziehen werdet. Aber lasse mich da gerne eines besseren belehren.

    Ja hat es. Wenn der Kündigung widersprochen wird, jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt, könnte die Vermieterin nach einem Grund suchen und evtl. auch finden. Mit Anstand hat das nix zu tun.

  • Davon hat Sie nichts im Kündigungsschreiben erwähnt. Es steht nur in einem Satz dass Sie mich kündigt bis Ende Februar.

    Der Vertrag läuft auf mich, mit dem Recht unterzuvermieten. Die Vermieterin wohnt in einer ganz anderen Stadt. Und das Haus hat 2 Stockwerke Bar, und 2 Wohnungen.

    Danke :)

    Hallo,

    kann es sein, dass dir hier eine reingewürgt werden sollte und die Vermieterin dir mit diesem Schreiben versucht hat, die Erlaubnis zur Untervermietung zu entziehen???

    Der Verdacht liegt nahe wenn die hier in einer Kündigung was auch immer sich auf die Untervermietung bezieht!

    Es gibt nichts was es nicht gibt und es gibt massen an Vermietern die wenn in Rage gekommen nicht wissen was sie tun.

    Stell doch mal entpersonalisiert das Schreiben hier ein?

    Gruß

    BHShuber

  • Da ich den Vertrag zusammen mit einer anderen Person hatte und wir den gekündigt hatten ging der Vertrag, ab 1.11.2017, auf mich alleine mit diesem Schreiben über:

    GvukQG5.jpg


    Und nun kam dieses Kündigungsschreiben:

    sLTxWdc.jpg

    Den Vertrag mit der Vermieterin habe ich also erst seit einem Monat. Wäre es dann überhaupt rechtens nach einem Monat sofort wieder gekündigt zu werden?

    Außerdem schreibt sie ja doch von Ihrer Wohnung. Ich blicke mittlerweile garnicht mehr durch :D

  • Ich würde sagen die Kündigung ist nichts Wert, weil formal unwirksam, es fehlt der Hinweis auf das Widerspruchsrecht, der Hinweis für den Grund, bzw. das es sich eine Kündigung nach § 573a BGB handelt.

    Eine bloße Kündigung das Recht zur Untermiete finde ich jetzt nicht erkennbar, aber selbst die sollte nicht widerrufen werden können, nur aus wichtigen Grund.

    Wäre es dann überhaupt rechtens nach einem Monat sofort wieder gekündigt zu werden?

    Jap, dem steht nichts entgegen, außer bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Aber man kann auch nicht ohne echten Grund gekündigt werden, oder?

    Hallo,

    das siehst du doch dass man kann, ob diese dann wirksam ist, steht nicht zur Debatte.

    Du kannst jetzt hergehen und die Kündigung zurückweisen oder warten bis die Dame eine Klage einreicht und damit auf die Schnauze fällt.

    Die Möglichkeiten für einen Vermieter einen Mieter rechtswirksam einen Mietvertrag zu kündigen sind begrenzt, lies hier bitte:

    https://www.rechtsanwalt.immobilien/mietrecht/vermieter/kuendigung/

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Vermieterin hier völlig verdröselt die Erlaubnis zur Untervermietung entziehen möchte, das Kündigungsschreiben ist ein Witz mit Anlauf.

    Gruß

    BHSHuber

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