Wohnungsübergame und Kaution

  • Huhu ich hoffe man kann mir hier helfen,

    mein Lebensgefährte hat seine Wohnung aufgegeben um mit mir zusammenzuziehen. Jetzt ist er etwas sehr naiv und ich kann nur noch den Kopf über ihn schütteln und versuchen zu retten was zu retten ist ich hoffe ihr habt ein paar Ideen.

    Bei der Wohnungsübergabe wurde KEIN Übergabeprotokoll gemacht.

    Nun sagt der Vermieter das die Schäden in der Wohnung so hoch sind das die Kaution einbehalten wird.

    Ich könnt gerade beiden ins Gesicht springen aber ich muss wissen ob wir Möglichkeiten haben die Kaution zu retten da keine mängel vorhanden waren.

  • Bei der Wohnungsübergabe wurde KEIN Übergabeprotokoll gemacht.

    Dazu ist auch keine der Parteien verpflichtet. Wichtig wäre eher gewesen das dein Lebensgefährte den Zustand der Wohnung bei Auszug selber dokumentiert.

    Nun sagt der Vermieter das die Schäden in der Wohnung so hoch sind das die Kaution einbehalten wird.

    Dann muß ja eine Abrechnung der Forderungen mit der Kaution erfolgen. Dann kann man dazu mehr sagen.

    Möglichkeiten haben die Kaution zu retten

    Natürlich, abhängig davon wie realistisch die Verrechnung von evtl. Schäden mit der Kaution ist.

    da keine mängel vorhanden waren.

    Nimm es nicht übel, aber wenn ich für diese Aussage jedes mal einen Euro bekommen würde wäre ich schon..................

  • Hallo,

    es ist so wie bereits beschrieben wurde, der Vermieter muss tatsächlich über die Kaution abrechnen und seine Forderungen konkretisieren, nur auf Zuruf die Kaution einbehalten zu wollen, muss sich der Mieter nicht gefallen lassen.

    Die Frist diese angeblichen Schäden, bzw. Mietschäden beim Mieter einzufordern läuft 6 Monate nach Mietende aus, hat er bis dahin keine konkrete Forderung gestellt, die ja ebenfalls wenn ihr euch sicher seid, bestritten werden kann, könnt ihr auf Herausgabe der Kaution klagen.

    Gruß

    BHShuber

  • Wann wurde die Wohnung denn übergeben? Ich verweise hier auf die verkürzten Verjährungsfristen nach § 548 BGB.

    bevor der Vermieter hier eine Rechnung übersendet, muss er dem Mieter erst einmal die Möglichkeit geben, den Mangel selbst zu beseitigen.

    Ansonsten muss der Vermieter natürlich nachweisen können, dass dein Freund die Schäden verursacht hat. Spätestens vor Gericht müsste der Vermieter hier einen konkreten Beweis vorlegen, was ohne Protokoll sicher schwierig wird.

    Um was für Schäden handelt es sich denn eigentlich?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Spätestens vor Gericht müsste der Vermieter hier einen konkreten Beweis vorlegen, was ohne Protokoll sicher schwierig wird.

    Das ist auch so ein Aussage die zwar richtig ist, aber ebenso einem Denkfehler, mindestens Vorschub leistet. Die Tatsache das kein Protokoll gefertigt wurde, oder es z.Bsp. von einer Seite nicht unterschrieben wurde usw. ändert an den normalen Pflichten bezzgl. Beschädigung, und Schönheitsrepararturen im Prinzip gar nichts, für beide Seiten.

    Wohingegen ein Protokoll das das nicht alle Schäden oder Schönheitsreparaturen in der Wohnung aufzählt, eine Nachforderung solcher Art extrem erschwert bis unmöglich macht (von verdeckten Mängeln mal abgesehen).

    Ich will damit nur sagen, ein Übergabeprotokoll ist nicht die einzige Art der Beweisführung, und das fehlen eines solchen ändert normalerweise nichts entscheidendes. Ich würde sogar soweit gehen, das das eher besser für den Vermieter ist, solche Protokolle( bei Auszug) möglichst zu vermeiden.

    Es kann doch jeder sein eigenen Protokolle anfertigen oder den Zustand anderweitig nachweisen.

  • Korrekt, dennoch muss der Vermieter nachweisen können, dass der Mieter die Beschädigungen verursacht hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Korrekt, dennoch muss der Vermieter nachweisen können, dass der Mieter die Beschädigungen verursacht hat.

    Ich stimme dir ja zu. Nur vielfach scheint mir der Eindruck zu enstehen als könne einem der Vermieter gar nichts, nur weil es vieleicht kein Protokoll bei Auszug gibt.

    Ob nun Protokoll, oder nicht, es ändert im Prinzip an den Rechten und Pflichten gar nichts. Mal davon abgesehen das es auch gar kein Anrecht auf so ein Protokoll gibt.

    Insofern braucht sich die Fragenstellerin auch nicht darüber ärgern das es keins gibt. Ärgern könnte man sich höchstens darüber das man selber keine Dokumentation gemacht hat, falls man das versäumt hat.

  • So ein Protokoll gibt ja auch nur den Ist-Zustand wieder, lässt aber keinerlei Rückschlüsse zu, wie diese Mängel entstanden sind.

    Vielleicht könnte sich der Fragesteller nochmal äußern, um welche Mängel/Beschädigungen es sich konkret handelt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • In den meisten Fällen unterschreibt der Mieter halt mit dem Protokoll ein Schuldanerkenntnis, so dass der Drops mit der Beweisführung gelutscht ist.

    Ohne diese Unterschrift, reicht es als Mieter fast schon, dass man vor Gericht einfach nur den Vortrag des Vermieters bestreitet, da dieser (insbesondere bei inzwischen eingetretener Neuvermietung) in der Beweisführung formal scheitern wird.

  • Ohne diese Unterschrift, reicht es als Mieter fast schon, dass man vor Gericht einfach nur den Vortrag des Vermieters bestreitet, da dieser (insbesondere bei inzwischen eingetretener Neuvermietung) in der Beweisführung formal scheitern wird.

    Diese pauschale Aussage ist einfach nur falsch. Solange es ein Protokoll (oder sonstige Nachweise) des Zustandes der Wohnung bei Einzug gibt, ist eine Beweisführung normalerweise überhaupt kein Problem, solange das halbwegs Zeitnah passiert.

    Zumindest bei uns sind 90% der wesentlichen Beschädigungen die so vorkommen sowieso nahezu selbsterklärend, bzw. werden kurz nach Auszug eben dokumentiert, falls was sein sollte.

    In den meisten Fällen unterschreibt der Mieter halt mit dem Protokoll ein Schuldanerkenntnis, so dass der Drops mit der Beweisführung gelutscht ist

    Das gilt ebenso für den Vermieter. Die Mieter bei denen man sorgen haben muß unterschreiben solche Protokolle wo wesentliche Beschädigungen vorkommen eh nicht, also was soll der Aufriss? Da wo ich eine ordentliche Wohnung zurückbekommen mache ich solche Protokolle als Serviceleistung für den Mieter, damit er sich sicher sein kann.

  • Hey,

    also wir haben ja so einen ähnlichen Fall - hier mal ein Auszug von uns:

    • Der VM ist für die angeblichen Schäden zum Mietende vollumfänglich darlegungs- und beweispflichtig
    • Selbst wenn der Schaden nachgewiesen werden kann, muss die Schadenshöhe geklärt werden. Der VM kann nicht einfach ein neues Teil anschaffen und die kompletten Kosten dem Mieter auferlegen. Es könnte hier nur ein sogenannter Abzug „neu für alt“ vorgenommen werden (wenn überhaupt).
    • Toilette/Waschbecken: Auch hier handelt es sich um normale Abnutzungserscheinungen die auf die Dauer des Mietverhältnisses zurückzuführen sind. So ist z. B. Kalkansatz, Urinstein, etc. eine normale altersbedingte Folge, für die der Vermieter einzustehen hat.
    • eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist. Dies beinhaltet ebenfalls das Spachteln der Wände sowie das Streichen der Türzargen. Wir sind in Unkenntnis dieser Unwirksamkeit tätig geworden, sodass wir einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung der Renovierungsleistungen haben.

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